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Bucht

Verfasst: Sa 6. Aug 2011, 09:25
von Roccomantic
Hallo, ich habe einen Artikel weit unter Wert ersteigert, ein echtes Schnäppchen.

Jetzt gibt der verkäufer die Ware aber nicht raus, d.h. er hat mir keinen Termin zur Abholung zugesendet obwohl ich mehrmals gefragt habe. Jetzt wirft er mir vor ich habe die Ware nicht abgeholt u soll Strafe wegen spaßbieten zahlen, obwohl ich die Ware haben möchte und brauche!

Auf Nachfragen kommen drohungen und beleidigungen, ebay habe ich es gemeldet es passiert aber nichts.

Was tun?

AW: Bucht

Verfasst: Sa 6. Aug 2011, 09:42
von Rene&Steffi
wo ist den der abholort und was hast du ersteigert ?

AW: Bucht

Verfasst: Sa 6. Aug 2011, 10:07
von Roccomantic
Mopedteilepaket, Standort Jessen

AW: Bucht

Verfasst: Sa 6. Aug 2011, 10:10
von VW-Bastler
Letzte Frist Setzen (5Tage) und dann ab zum Anwalt. Der setzt ein Schreiben auf und alles läuft seinen Gang. Auf jeden Fall alle Schreiben, Emails oder Nachrichten an den Verküfer usw. aufheben. Dann kommt es auf den Verkäufer an. Ist er auf Streit aus, kann sich das in die Länge ziehen. (Ich treibe dieses Spielchen gerade mit einem Zeitgenossen und meinem GTO Breitbau Satz bisher 16 Monate).
Hat er doch noch ein wenig Grips im Kopf teilt er dir einen Termin zur Abholung mit. Dann musst du allerdings auch reagieren. (Dieses Spielchen habe ich mit einem angeblich zerstörten GTB Breitbau durch, der dann wiederum eine Woche später zur Abholung bereit stand) (Was für ein Wunder). Er hat die Rechnung von meinem Anwalt bekommen und war daraufhin wohl erstmal satt.

MfG

Maik

AW: Bucht

Verfasst: So 7. Aug 2011, 12:46
von kogafreund
VW-Bastler hat geschrieben:Letzte Frist Setzen (5Tage) und dann ab zum Anwalt. Der setzt ein Schreiben auf und alles läuft seinen Gang....
Maik
Das ist m.E. der schlechteste Weg.
Er schreibt doch, daß er die Teile braucht.
Ich würde versuchen, mit dem Verkäufer telefonischen Kontakt herzustellen und einen
Abholtermin vereinbaren. Am Telefon klärt sich oft vieles auf.
Vor Gericht auch - dies aber nur sehr spät. Aber dann hat der Verkäufer die Teile evtl. gar nicht mehr.

AW: Bucht

Verfasst: So 7. Aug 2011, 14:45
von VW-Bastler
Das Teil kann er nach meiner Erfahrung nach eh abschreiben, wenn der Verkäufer nicht bald zur Einsicht kommt. Wenn er schon mit Drohungen und Beleidigungen antwortet, würde ich nicht an einen "guten Ausgang" hoffen.
Kann ja sein, das ich etwas vorbelastet bin, aber ich bekomme meinen GTO Breitbau auch nicht mehr. Die Klage läuft auf Betrug (und wird von der Staatsanwaltschaft auch so verhandelt) In wie weit er zur Schadenswiedergutmachung verurteilt wird, wird sich zeigen. Meine Klage bezieht sich Kostentechnisch aber auf den Neuwert des Artikels.

Wenn er das Teil jetzt anderweitig verkauft, macht er sich erneut Strafbar.

Je nach dem, um was für ein Teil es sich handelt und wie hoch der Artikel gehandelt wird, muss man selbst abwegen ob es den Streit (notfalls dann auch vor Gericht) natürlich wert ist.

AW: Bucht

Verfasst: So 7. Aug 2011, 20:25
von kogafreund
VW-Bastler hat geschrieben:...Wenn er das Teil jetzt anderweitig verkauft, macht er sich erneut Strafbar.
...

Mit Verlaub: Das ist falsch. Der Verkäufer hätte allenfalls zivilrechtlich das Problem, eine Sache nochmals liefern zu müssen, die er nicht mehr hat. Mit Strafrecht hat das gar nichts zu tun. Daß solche Fälle immer ärgerlich sind, verstehe ich gut.
Ich rate dennoch, mit dem Strafrecht nicht allzu inflationär umzugehen. Einerseits deshalb, weil die rechtlichen Voraussetzungen beim Betrug (§ 263 StGB) kompliziert sind; und andererseits deshalb, weil die Strafverfolgungsbehörden sicher auch wichtigeres zu tun haben.
Was man IMMER sicher sagen kann:
Nur weil einer die gekaufte und versprochene Ware nicht liefert, liegt nicht automatisch von Rechts wegen ein Betrug vor.

AW: Bucht

Verfasst: So 7. Aug 2011, 20:41
von Maggus
Ich hab auch so eine Sache laufen seit mittlerweile 2 Jahren.
Bei mir ist es ein 1,8T Motor für 10,80€. Liegt jetzt vor Gericht. Ich hoffe da ist endlich mal Verhandlung, Rechtschutz sei Dank.

Gruss

AW: Bucht

Verfasst: So 7. Aug 2011, 21:14
von VW-Bastler
kogafreund hat geschrieben:Mit Verlaub: Das ist falsch. Der Verkäufer hätte allenfalls zivilrechtlich das Problem, eine Sache nochmals liefern zu müssen, die er nicht mehr hat. Mit Strafrecht hat das gar nichts zu tun. Daß solche Fälle immer ärgerlich sind, verstehe ich gut.
Da habe ich mich verkehrt ausgedrückt. Er muss das Teil dann noch mal liefern (Schlussfolgerung ist aber wie???, wenn er es nicht mehr hat)
Den Paragraph 263 kenne ich mittlerweile auch. Betrug wäre es in diesem Fall nur, wenn der Artikel bereits bezahlt worden wäre (Geldwerter Nachteil, als Voraussetzung)
kogafreund hat geschrieben:Nur weil einer die gekaufte und versprochene Ware nicht liefert, liegt nicht automatisch von Rechts wegen ein Betrug vor.
In meinem Fall kam im Verlauf der Ermittlungen heraus, das der/die Verkäufer/in mit einem falschen Namen angemeldet war. Und das ist dann meiner Meinung nach von Anfang an als Vorsatz zu werten.


Versuche Ihm nochmal eine Frist zu setzen und und wenn es gar nicht Hilft, dann lass dich von einem Anwalt beraten. Manchmal hift auch schon das erste Anschreiben von einem Anwalt. Beim Kauf meines GTB Breitbau sind die Kosten ja an den Verkäufer gegangen. Das waren unterm Strich 100,- weniger für den Verkäufer von seinem Verkaufserlös.