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Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 12:23
von Roccomantic
Hallo, ich hatte auf meinem paypalkonto ein minus von 20€. Hat mich nie gestört weil ich mir dachte "irgendwann bezahlt wieder jemand was mit paypal u dann ist das ausgeglichen". ich hab mich einfach nicht informiert...
Meinen Spamprdner habe ich immer geleert ohne zu gucken. Jetzt habe ich mal nachgesehen u siehe da: Eine Zahlungsaufforderung von paypal. Statt ürsprünglich 20 wollen die jetzt 70€ von mir... =(
Scheiße
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 12:26
von sc16vg60
Tja, manche lernen nur durch Schmerz , Hary
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 12:53
von Joachim
Ich bin mir nicht so sicher, das das so korrekt gehandhabt wird seitens PayPal. Forderungen nur bei Email geltend zu machen, ist soweit mir bekannt nicht korrekt. Es hätte auch eine Mahnung auf dem Postweg erfolgen müssen. Nur wie kriegt man 20€ minus auf sein PayPalkonto? Wenn ich eine Rechnung per PayPal zahle und mehr ausgebe wie Guthaben drauf ist, dann wird von meinem Konto abgebucht. Da kann das dann auch gar nicht passieren.
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 12:55
von Mr.Burnout
Forderungen nur bei Email geltend zu machen, ist soweit mir bekannt nicht korrekt.
Steht so in den AGB von PayPal
Gruß
Stefan
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 13:01
von Joachim
Steht so in den AGB von PayPal
Und die AGB´s von PayPal standen schon mehrfach in der Kritik und irgendwie war auch der Verbraucherschutz schon mal an PayPal dran, wegen der AGB.
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 23:16
von suran
Dass etwas in einer AGB steht, bedeutet nicht automatisch , dass es nach Deutschem Recht auch wirksam ist.
Gerade amerikanische Firmen meinen oft, sie wären hier im rechtsfreiem Raum und setzten in ihre AGB´s Absätze ein,
die mit dem Deutschen / Europäischen Recht überhaupt nicht konform sind.
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 23:25
von Buggyboy
Wenn man aber die AGB Akzeptiert...
Kleiner Tipp zahle, mit dem Vermerk unter Vorbehalt; so kann wenigstens keine weitere Mehrbelastung entstehen und dann las das nochmal in Ruhe Prüfen, wenn Du Rechtschutz hast..
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 23:27
von suran
Buggyboy hat geschrieben:Wenn man aber die AGB Akzeptiert...
dann ist sie rechtlich noch immer nicht gültig, daran ändert sich auch nichts, wenn man einen Haken unter die Onlineerklärung gesetzt hat.
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 23:37
von Buggyboy
dennoch würde ich unter Vorbehalt zahlen und dann nochmal alles prüfen..
AW: Zahlungsaufforderung per Email gültig?
Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 23:41
von Peet!
suran hat geschrieben:dann ist sie rechtlich noch immer nicht gültig, daran ändert sich auch nichts, wenn man einen Haken unter die Onlineerklärung gesetzt hat.
Moment!
sind jetzt alle AGB´s Anfechtbar?
so ala, ich war doch garnicht so viel schneller!
ok, wers Geld dafür hat! viel Spaß
Gruß Peet