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H-Kennzeichen - Neuer Anforderungskatalog ab 01.10.2011

Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 09:55
von MeinScirocco

AW: H-Kennzeichen - Neuer Anforderungskatalog ab 01.10.2011

Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 10:17
von Sven
...Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.
Na, das dürfte doch für Einige hier interessant sein. :-)

MfG, Sven. :wink:

AW: H-Kennzeichen - Neuer Anforderungskatalog ab 01.10.2011

Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 11:37
von BB 5353
..naja so wurde es ja schon gehandhabt..da ist ja auch nichts einzuwenden!
allerdings gibt es soweit ich mich erinnere, doch immer noch die klausel zu reifen und felgengröße..eben nicht unbegrenzt
verbreitern usw...nur eine stufe ??

AW: H-Kennzeichen - Neuer Anforderungskatalog ab 01.10.2011

Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 12:48
von Sven
Die Vorgabe scheint aber gewesen zu sein, daß die Änderungen auch wirklich nachweislich spätestens zehn Jahre nach EZ des jeweiligen Fahrzeugs vorgenommen worden sein mussten.
Daß einige Prüfer auch schon vorher zeitgemäßes Tuning toleriert haben, wenn auch erst später vorgenommen, weiß ich.
Aber viele stellten sich da wohl quer, was jetzt der Vergangenheit angehören dürfte, da es jetzt eben explizit erlaubt ist.

Der 1.8T-Motor kam übrigens 1995 raus, was für Fahrzeuge ab Baujahr 1985 interessant sein könnte. :hihi: :geil:

MfG, Sven. :wink:

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Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 14:59
von Schrauber
turbo motoren gibts doch schon gaaaanz lange, auch von zb schrick, also das ist doch immer zeitgenössig ;)

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Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 15:38
von Rene&Steffi
Sehr schön . Dann kann ich demnächst mein Cabrio auch auf H Kennzeichen umschreiben lassen
Grüße

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Verfasst: Di 31. Mai 2011, 12:48
von Folterknecht
das mit dem zeitgenössischem ist doch super ... da kann man alte technik aktuell JETZT einbauen und H eintrag bekommen !

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Verfasst: Di 31. Mai 2011, 13:04
von Jürgens Rocco
Das ist aber noch Interessanter
Zitat:
Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Zitat ENDE:

Gruß Jürgen