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Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 09:22
von Marvin
Mahlzeit

Ich habe mal mit meinem TÜV Prüfer geprochen zwecks Eintragung des ABF Motors. Vorab sagte er, dass es schlecht aussehe, da der ABF Motor nie im Scirocco verbaut wurde und er nur Scirocco verbaute Motoren ( mit mehr Leistung, sprich PL ) "bedenkenlos" eintragen würde - das übliche BlaBlubb eben.

Er sehe jedoch eine Chance darin, wenn ich mir von VW eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen würde. Wenn VW bescheinigt, dass der Motor im Scirocco verbaut werden kann und dann sämtliche Abgas- und Bremswerte eingehalten werden und auch keine Auswirkungen auf das Fahr- und Lenkverhalten hat , würde er den Motor eintragen.
Er gab weiterhin den Tipp, auch mal bei namhaften Tuningfirmen nachzufragen, ob diese vielleicht schon mal ein solches Gutachten erstellt haben und gegen einen Gebühr zur Verfügung stellen.
Die Kopie, welche ich von einem User erhalten hatte ( :danke2: dafür ), wo der Motor bereits eingetragen ist, reicht heute nicht mehr für eine Neueintragung, ihm zumindest nicht.

Was tun ? Gleich zu SAT gehen ( :kohlefehlt: ) oder versuchen die Bescheinigungen zu besorgen ? Oder anderen TÜV Prüfer suchen ?

:help:

Grüße

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 09:50
von Stephan
Eintragung ist sicher bei SLS (Kasseler Gegend) oder in Hamburg (Exclusiv Tuning) auch ohne das alles möglich, allerdings i.d.R. eine Abgasklasse schlechter als das Spenderfahrzeug hatte und preislich so um 650 Euro. Alternativ kannst Du einen anderen Prüfer suchen und ihn mal mit dem Stichwort "Äquivalenteintragung" nerven. Golf 3 oder auch Passats mit diesem Motor wiegen sicher mehr als der Rocco und der Luftwiderstandsbeiwert dürfte auch nicht wesentlich besser sein, zumal die Stirnfläche dort größer ist. Lenkverhalten - naja, ob 1,8er oder 2,0er - die Gewichte sind eigentlich die selben. Der Schwerpunkt im Prinzip auch. Die 16V Bremse ist für 150 PS locker ausreichend.
Abrollumfang usw. sollte dann in irgendeiner Form passen, sprich die Drehzahlen, speziell im letzten Gang, sollten bei entprechenden Geschwindigkeiten mit denen des Spenderfahrzeugs übereinstimmen, wegen der Abgasemmission. D.h. wenn das Spenderfahrzeug Räder mit größerem Umfang hatte, müßtest Du Dir Gedanken über ein Getriebe machen, das entsprechend länger übersetzt ist, um den ggf. geringeren Abrollumfang möglichst auszugleichen.

Wie gesagt, einfach mal bei einem anderen Prüfer vorsprechen.

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 12:06
von Marvin
Kennt denn hier jemand einen etwas "lockereren" Prüfer ?

Hat hier schon jemand seinen ABF offiziel eintragen lassen ?

@Stephan Weisst du welchen Lackcode unsere Farbe hat ? Wollte ein paar Teile neu lackieren lassen und der Lackierer fragt nach dem Lackcode...

Edit:

Ich glaub ich habse gefunden: "2000 270 Lightning Blue Metallic Clearcoat"

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 12:12
von Mr.Burnout
...versuchs mal beim TÜV in Brauweiler...der Prüfstellenleiter steht auf gut gepflegte Youngtimer. ;-)
Der kann dir bestimmt helfen wenn du ihm eine Briefkopie mit Prüfberichtsnummer vorlegen kannst wo das schonmal korrekt eingetragen wurde...

Alternativ kannst du natürlich zum Gunnar nach Euskirchen fahren aber der nimmt mittlerweile Nasenpreise ;-)

Gruß
Stefan

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 12:15
von Marvin
Ich hab nur eine Briefkopie, wo der Motor eingetragen ist, aber keinen Prüfbericht dazu.

Gunnar ist SAT Euskirchen ? Da hab ich angerufen.... Schlappe 500 Flocken für die Eintragung.... :crazy:

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 12:20
von Mr.Burnout
ich hab nur eine Briefkopie, wo der Motor eingetragen ist, aber keinen Prüfbericht dazu.
Na bei der Eintragung ist doch die Prüfberichtsnummer beigeschrieben... da wo die Unterschrift ist ;-)
Gunnar ist SAT Euskirchen ? Da hab ich angerufen.... Schlappe 500 Flocken für die Eintragung.... :crazy:
Jepp, Gunnar Törkel ist der Inhaber von SAT ;-) Kenne den ja noch von früher...leider ist der mittlerweile etwas abgehoben :kotz:

Gruß
Stefan

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 12:20
von Folterknecht
was sind denn nasenpreise ??

wenn ihm deine nase gefällt = billig

wenn nicht = teuer ????

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 12:22
von Mr.Burnout
was sind denn nasenpreise ??

wenn ihm deine nase gefällt = billig

wenn nicht = teuer ????
Jepp...genauso ist dass leider mittlerweile :bang:

Gruß
Stefan

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 13:18
von Stephan
@Marvin:

stimmt, so war der Lackcode. Wußte den aber auch nicht aus dem Kopf.

Mal so angemerkt zum Thema Eintragungspreise bei serienfremden Motoren:
Die Eintragung meines AGU letztes Jahr verlief soweit unproblematisch. Ich mußte folgendes mitbringen:

Abgasgutachten (ca. 30 Euro)
Leistungsmessung und Tachoabgleich wegen anderem Getriebe (110 Euro)
Die Motoreintragung an sich Motoreintragung hat dann als Einzelabnahme korrekte 320 Euro gekostet.
Anschließend die Umtragung des Fahrzeugscheins 11 Euro.

Alles in Allem: 320 + 11 + 30 + 110 = 471 Euro.

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 13:50
von Marvin
Dann kann ich ja auch gleich zu SAT fahren und brauch nichts mitzubringen :hihi: :ichsagnix:
Na bei der Eintragung ist doch die Prüfberichtsnummer beigeschrieben
Im Fahrzeugbrief ? :gruebel: