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flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 07:55
von Folterknecht
kann jemand was hierzu sagen ?
http://cgi.ebay.de/LED-Tagfahrlicht-E-P ... 2c57cdc8c3
angeblich laut text mit e-prüfzeichen ? kann ich kaum glauben, hier wird ja soviel lug und trug betrieben auf ebay ....
kann das stimmen ?
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 10:02
von Scirocco->Sven
hab so ähnliche die ich grade ab meinem rieger scirocco einbaue....
hinten haben meine m3 klebeband, das hält wie die pest wenn man es auf sauberen/fettfreien lack klebt.
Ich bau bei mir einen extra Schalter ein, dann gibt es auch keine Probleme mit dem Tüv.
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 10:23
von Folterknecht
mmh aber tüff und stvzo geeignet sind die also als tagfahrlicht nicht .... nur show also ... mmhh uninteressant .... :(
kennt jemand extrem kleine LED tagfahrlichter mit zulassung ?
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 10:56
von streets
Wenn die Schreiben mit E Prüfzeichen dann sollte das schon stimmen, wenn sie dann keins haben kannst du es ja immernoch zurückschicken. Der Verkäufer muss dann den Versand komplett übernehmen da die Ware ja nicht war wie beschrieben.
Scirocco->Sven hat geschrieben:
Ich bau bei mir einen extra Schalter ein, dann gibt es auch keine Probleme mit dem Tüv.
Soweit ich weis muss für den TÜV das Tagfahrlicht über die Zündung/Lichtschalter laufen und nicht nur über einen extra Schalter. Hintergrund ist das das Tagfahrlicht nicht zusammen mit dem Abblendlicht laufen darf. Wenn also das Abblendlicht eingeschaltet wird muss das Tagfahrlicht gleichzeitig ausgehen.
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 11:26
von Folterknecht
ist das bei den neumodischen autos auch so ?? ich glaub die led's in deren scheiwnerfern sind auch IMMER an ... o.O oder ?!
das E-prüfzeichen kann ja sonstwas heissen bei einigen habe ich gelesen e-gepüft auf elektrische verträglichkei mit anderen elektronischen bauteilen im KFZ .... (???) was auch immer das bedeuten mag .... ich schreib den vogel mal an ^^
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 11:41
von Joachim
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Also wenn ich den Inhalt dieses Textes aus dem Wiki richtig verstehe, dann dürfte es mit dem Teil keine Probleme geben. Den die E-Kennzeichnung erteilt das KBA, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese erfüllt, dann wäre auch der Betrieb dieser Teile in Deutschland ohne Probleme mit dem TÜV möglich.
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 12:05
von Folterknecht
ist nur die frage wo das prüfzeichen drauf ist auf dem streifen oder auf diesem "steuergerät" was dabei ist ....
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 12:40
von Joachim
Die Frage ist ja nun nicht unberechtigt...kann aber sicher der Verkäufer des Artikels auflösen...
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 13:12
von Folterknecht
heir die antwort vom shop... mmhhhh
..."Hallo,
das E Zeichen bedeutet das sie die LED Strips nicht eintragen müssen. Das E ZEichen reicht als Nachweis.
Die Strips sind allerdings als Positionslichter zugelassen. Doch man kann sie ohne Problemme als Tagfahrlichter verwenden."...
also auch wieder halblegal
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 13:36
von Stephan
Hi,
wie es der Shop schon beschrieben hat, ist es offenbar so, dass die Leuchten nur als Positionslichter zugelassen sind.
Ein E-Prüfzeichen heist nur, dass es ein Land der Europäischen Union für zulässig erklärt hat. Das heißt noch lange nicht, für "jeden" Verwendungszweck. Mal ein Beispiel: Jemand hat einen Auspuff einer 1000er Suzuki von der Firma Laser an einer 600er Yamaha. Es ist ein E-Prüfzeichen drauf. Er hat aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe für seine 600er. Der Auspuff wurde an dieser Maschine nicht geprüft und ist daher nicht zulässig. Das Beispiel ist vlt. nicht so gut, weil es dort aufs Abgas- und Geräuschverhalten ankommt, aber es soll nur die Richtung aufzeigen: Nur, weil ein E-Prüfzeichen irgendwo drauf ist, heißt das noch lange nicht, dass man das anbauen darf, wo man möchte.
Es kommt durchaus darauf an, dass es eben genau für die Anbaustelle zugelassen ist. Das ist in diesem Falle offensichtlich nicht so, sonst gäbe es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Herstellers oder dergleichen mit dazu und zwar für genau die Verwendung als Tagfahrlicht. Im Zweifelsfall ist das sonst eine unzulässige Veränderung beleuchtungstechnischer Einrichtungen. Da diese so nicht zulässig und ggf. in dieser Position verkehrsgefährend sein könnte, kann das bedeuten 3 Punkte und 90 Euro sowie die Auflage, die Leuchten abzubauen. Zeit dafür im Regelfall 2 Wochen, ich würde es in diesem Falle auf 1 Tag mit Wiedervorführung verkürzen! - oder zur Auflage machen, mir sehr kurzfristig ein entsprechendes lichttechnisches Gutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Verwendung so zulässig ist.