Einen Sonderfall gibts meines Wissens dennoch:
Wenn das Auto länger als 8, 9 oder 10 Jahre abgemeldet ist und dem Besitzer weder Fahrzeugbrief noch Schein oder Abmeldebescheinigung etc. vorliegen, kann man beim KBA keinen Auszug mehr bekommen, da die Daten nach (ungefähr) dieser langen Zeit aus dem System gelöscht werden - diese Auskunft habe ich von meiner Zulassungsstelle und auch nochmal direkt von der KBA-Zentrale bekommen.
Den angesprochenen Fall habe ich mit meinem 82er GT momentan, den ich aber vor der Vollabnahme entsprechend umrüste (16V + D3 + Fächer + Käfig + Alus + Koni gelb + Raid 13 + Käfig + ...), damit sich der Gang zum TÜV auch gleich mal richtig lohnt.
Gruß, Mad