Seite 1 von 2
Rechtsfrage
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 16:33
von Dom
Hi,
hab mir ja am 30.04.2009 einen Scirocco bestellt gehabt. Gut in der Bestellung steht Liefertermin 2. Quartal 2009.
Nun habe ich HEUTE! nach sagenhaften 5 1/2 Wochen eine Auftragsbestätigung bekommen wo Liefertermin 25.09.2009 drinsteht!
Jetzt meine tolle Frage, ist es da möglich der Auftragsbestätigung zu wiedersprechen und den Auftrag für nichtig zu erklären? Für mich hiese das nämlich dann knapp 3 Monate ohne Auto dazustehen... Würde stattdessen halt die restlichen Autohäuser im Umkreis von 100 - 200 km abklappern ob irgendein passender Scirocco rumsteht :)
Danke schonmal.
Gruß
Dom
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 16:39
von Sciro666
@Dom
Genau daselbe hab ich gemacht...
Bestellt am 20.02 --- unverbindl. Liefertermin Anfang Juni---- AB bis ende April keine bekommen und beim freundlichen angerufen....-- Auto wird vorraussichtl. Ende August gebaut und ich hätts Ende Sep bekommen..... Hab dem verkäufer gleich gesagt dass das absolut nicht geht... Sommerauto verkauft und Winterrauto kein TÜV mehr....
ALso bin ich von der Bestellung schriftl. zurückgetreten, ohne Problem...
Hab mir dann nen Rocco mit ner ähnlichen Ausstattung in der Gegend geholt.. Hatte zwar "schon" 900km auf der Uhr. Aber der Preis hat gestimmt
Viel Erfolg bei der Suche.......
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 16:42
von Dom
Und wie bist du das Angegangen? Hast einfach per Brief der Auftragsbestätigung wiedersprochen da dort größere Abweichungen im Liefertermin stehen?
woohoo in meiner nähe Steht n 2.0er in Viperngrün ^^ gerde gesehen
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 18:14
von Sciro666
Dom hat geschrieben:Und wie bist du das Angegangen? Hast einfach per Brief der Auftragsbestätigung wiedersprochen da dort größere Abweichungen im Liefertermin stehen?
woohoo in meiner nähe Steht n 2.0er in Viperngrün ^^ gerde gesehen
Hab das schreiben noch hierliegen:
Kündigung der Bestellung Angebots Nr. xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit trete ich vom Kauf des Scirocco 2.0 TDi zurück, da Sie mir keinen konkreten Liefertermin nennen können.
Es ist mir nicht möglich eine weitere Wartezeit von über 3Mon. in Kauf zu nehmen.
Unverbindlicher Liefertermin war der 16.06.09 momentaner Stand - Ende September.
Trotzdem möchte ich mich für Ihre kompetente und freundliche Beratung herzlichst bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Verkäufer hat mir gesagt dass ich ihm theoretisch eine Kulanzzeit von etwa 2Wochen einräumen muss bevor ich von der Bestellung zurücktreten kann. Soll heißen wenn er den Wagen bis Ende Juni herbekommen hätt hätte ich nicht zurücktreten dürfen....
Aber da eh Ende September genannt wurde war alles kein Problem.....
Hoffe ich konnt Dir ein bisschen helfen....
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 18:53
von Dom
Hmm ich weis nicht ob ich das genauso angehen kann, da Sie mir ja mit Ihrer Auftragsbestätigung den neuen Liefertermin sagen.
Nungut wozu gibts Rechtschutzversicherungshotlines (man kennt ja immer wen der eine hat). Die freundliche Dame sagte mir im Prinzip das in der Bestellung dasselbe wie in der AB stehen muss. Da der Liefertermin aber abweicht von der Bestellung Quartal 2 -> 25.09.09 = Quartal 3, kann ich das quasi als neues Angebot sehen dem ich innerhalb von 14 Tagen widersprechen muss.
Naja mal schauen was mein Freundlicher dazu sagt morgen. Evtl. bietet er mir ja ein Zuckerli an wie ich die 3 Monate überbrücken kann.
Grüsse Dom
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 19:30
von Sciro666
Dom hat geschrieben:Hmm ich weis nicht ob ich das genauso angehen kann, da Sie mir ja mit Ihrer Auftragsbestätigung den neuen Liefertermin sagen.
Nungut wozu gibts Rechtschutzversicherungshotlines (man kennt ja immer wen der eine hat). Die freundliche Dame sagte mir im Prinzip das in der Bestellung dasselbe wie in der AB stehen muss. Da der Liefertermin aber abweicht von der Bestellung Quartal 2 -> 25.09.09 = Quartal 3, kann ich das quasi als neues Angebot sehen dem ich innerhalb von 14 Tagen widersprechen muss.
Naja mal schauen was mein Freundlicher dazu sagt morgen. Evtl. bietet er mir ja ein Zuckerli an wie ich die 3 Monate überbrücken kann.
Grüsse Dom
Dass mit dem Zuckerli hatte ich auch probiert. Hab ihm vorgeschlagen er solle mir ein Auto bis zur Lieferung stellen..... Aber nada... wollt er nicht.
Tja
Trotzdem Viel Glück
Pitze
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 16:25
von Sciro666
@DOM...
Und lass Dir alles schriftlich geben.... Ich muss mich jetzt scheinbar doch mit denen im Gericht Ärgern... Jetzt ist das Auto da und keiner will es haben.... Und da meinen die Sie könnten jetzt mich angehen und 15% vom Kaufpreis abkassieren.. Bin mal gespannt.. Hab Rechtschutz...
Mann Mann....
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 18:00
von Knut
ist ja schlimmer wie zu DDR zeiten, da hat man auch ewig auf
son ollen trabant gewartet !
aber wenn da ein termin feststand, wurde der auch eingehalten !
MfG
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 21:37
von masterhinz
Sciro666 hat geschrieben:@DOM...
Und lass Dir alles schriftlich geben.... Ich muss mich jetzt scheinbar doch mit denen im Gericht Ärgern... Jetzt ist das Auto da und keiner will es haben.... Und da meinen die Sie könnten jetzt mich angehen und 15% vom Kaufpreis abkassieren.. Bin mal gespannt.. Hab Rechtschutz...
Mann Mann....
ach was! das ist ja ein starkes stück!
kann mir nicht vorstellen dass die damit durchkommen. hoffe es zumindest für dich
AW: Rechtsfrage
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 12:10
von Dom
Ja das ist irgendwie scheinbar eine Verzwickte Lage mit der verbindlichen Bestellung und einer Angabe von einem "unverbindlichen Liefertermin" in dieser.
Scheinbar wird das dann so argumentiert, das in der Bestellung ja "unverbindlich" steht, und somit kein Wert auf die Lieferzeit gelegt wurde....
Theoretisch frage ich mich aber dann, was wäre wenn in der AB unverbindlich Jahr 2255 stehen würde, müssen dann meine Ururenkel das Auto im JAhr 2255abnehmen?!?!?
@sciro666: Aber dir ist doch wie du unten geschrieben hast, keine schriftliche Auftragsbestätigung zugekommen und du daraufhin vom Vertrag zurückgetreten bist? Schau mal nach wie lange du an diese "Verbindliche Bestellung" (Welche auch quasi nur als "Anfrage" zu sehen ist, da man sie dir ja bestätigen müsste?!?) gebunden bist!
Schon dumm das man, wenn man irgendwas größeres kauft sich sofort n Anwalt nehmen müsste um in diesem AGB / Vertragschaos seine Rechte klar ersichtlich zu machen.
Aber ich hoffe du kommst aus der Geschichte gut raus!
Letzendlich nach langem hin und her und Rücksprache mit meinem Händler werde ich nun doch warten und 3 Monate lange mit meiner Ninja auf die Arbeit fahren müssen. Siebenschläfer soll ja gottseidank schönes Wetter hergeben.
Und ich hasse Vorfreude!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
PS: Die größte Frechheit war ja nur das ich mir gedacht habe, nungut 3 Monate wartezeit da könnt ich mir ja Xenon-Lichter noch mit reinbestellen, mein Händler HÄTTE mir auch darauf noch n bisserl mehr "Entschädigungsrabatt" eingeräumt, nur leider hat VW die Preise angezogen!!! Somit müsste ich die komplette Preiserhöhung mitbezahlen und die Xenon Lichter würden somit sogar noch mehr kosten als mit jetziger Serienausstattung!!!!!!!!
Viele Grüsse
Dom