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Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: So 27. Mär 2005, 19:11
von sublime
Kann mir jemand sagen wie die rechtliche Situation bzg. TÜV aussieht wenn man mit Kurzzeit-Kennzeichen fährt? Gelten bzgl. Eintragungen die gleichen Auflagen, also alles muss drinstehen?
Gruss
Chris
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: So 27. Mär 2005, 22:06
von All Eyez on me
Also soweit ich weiß nein....denn wenn Du Dein Auto umgebaut hast und z.B. ne Vollabnahme brauchst um ihn wieder anzumelden mußt Du ja irgendwie zum TÜV hinkommen...und genau dazu sind die Kurzzeitkennzeichen ja unter anderem auch gedacht!
Bin ja auch mit meinem frischen G60 Umbau mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV gefahren...und da war noch nix eingetragen...im Gegenteil,deswegen bin ich ja hin.
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: So 27. Mär 2005, 22:23
von sublime
Das wäre klasse, denn soweit ich das sehe wäre das die einzigste Möglichkeit dieses Jahr auf Treffen zu fahren und vor allem den Wagen zu testen ob alles schleiffrei ist, die Fahrwerkshärte stimmt, der Motor vernünftig läuft etc.
Gruss
Chris
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 02:33
von mika4real
aber so wirklich sinnig ists ja auch nicht wenn sich dadurch jeder heiopei mit irgendwelchen lebensgefährlichen umbauten legal auf auf die strasse begeben dürfte??? oder sehe ich daß falsch???
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 10:03
von Rocco´82
siehst du falsch, solange das auto die notwendigen verkehrstypischen merkmale aufweist (er hat bremsen und scheinwerfer, fester fahrersitz etc)
dann kann jeder damit rumfahren. Heißen ja auch überführungskennzeichen, damit kann dann jedes auto max. 5 tage lang bewegt werden
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 10:55
von RoCCo GT 2
für die verkehrstauglichkeit und sicherheit ist der fahrer zuständig das heisst wenn er nen unfall baut und die versicherung nachweisen kann das das auto nciht verkehrssicher war zu dem zeitpunkt, muss der fahrer selbst für den schaden aufkommen.
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 11:05
von All Eyez on me
So ist es!
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 14:37
von mika4real
interessant!
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Di 29. Mär 2005, 11:58
von Rocco_GTI
Hmmm kann man mit so einem Kennzeichen auch ein Auto aus einem Nicht-EU Land (Schweiz) importieren??? Weil ich möchte, wenns irgendwie geht, um das Theater Hänger und Zugfahrzeug rumkommen...
Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Di 29. Mär 2005, 17:51
von Kerstin
RoCCo GT 2: du hast zwar recht, aber ein saures hat sowas denn wenn was schlimmeres passiert hat die hinterbliebene familie des verunglückten wenig davon wenn keine versicherung zahlt und der verursacher nix kohle hat, ist die bittere seite!!!
Frage: wie erklärt man einem Polizisten in osnabrück oder woanders weit weg von ursprungsort das man hier zur werkstatt will oder tüv oder wie auch immer, denn die kennzeichen sind ja für werkstatt, tüv oder überführung da???
ging ja nur eine ausrede: ich bring dem käufer das auto??
hier im forum gibt es doch einen polizisten wäre nett wenn der sich äußern würde.
mein ex ist mit solchen zeichen von berlin zum treffen nach osnabrück gefahren nachdem die Polizei ihm das fahrzeug abgenommen und in gewahrsam nahmen er es wiederbekam mit solch zeichen!