Seite 1 von 2

Fast and furious 4

Verfasst: Di 26. Sep 2006, 17:24
von cekey
ne Info aus´m Wikipedia:


Der Marktführer der Szene ist N.O.S. (Nitrous Oxide Systems), ein weiterer Anbieter ist NX (Nitrous Express). Aktuell ist in Deutschland eine TÜV-Zulassung für Lachgaskits zu bekommen, sofern diese eine Leistungssteigerung von 45 PS nicht überschreitet. (Quelle: Eurotuner)

In Österreich ist der Selbsteinbau nicht gestattet. Wenn man die Anlage typisieren lässt, ist es legal, eine Lachgaseinspritz-Anlage einbauen zu lassen. Die Anlage darf in Österreich auf öffentlichen Straßen benutzt werden, wenn der Fahrer des Fahrzeugs die für die entsprechende Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Lachgaseinspritzung


jetzt geht´s wohl bei uns los...

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Di 26. Sep 2006, 18:44
von All Eyez on me
:grins: Jawollja!!! Haben sie es also doch durchgekriegt... :hihi:

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Di 26. Sep 2006, 18:47
von 53B
Interessant. Aber das es zugelassen werden soll gibts doch immer mal wieder zu hören. Genauso die UBB.

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Di 26. Sep 2006, 22:12
von mika4real
mein stand war bisher, anlage einbauen kein problem, aber betrieb im bereich der stvo nicht zulässig, und dann war noch die die sache mit der beförderung von druckflaschen im fahrgastraum.........

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Di 26. Sep 2006, 22:52
von sublime
Denkt dran, das JEDER in die Wikipedia schreiben kann. Schon der Stil des Eintrages deutet eher auf blabla hab ich gehört hin hat derundder gesagt...

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 06:29
von Martin E.
oh manno was denn nun :-)

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 11:45
von 53B
Da kann man nur abwarten bis man aus sichereren Quellen etwas hört. Hier mal noch ein Klicklink: http://de.wikipedia.org/wiki/Lachgaseinspritzung

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 11:59
von hadef
lachgas eintragen zu lassen wird nicht legalisiert werden könne, weil sich während dem betrieb die abgaswerte unwahrscheinlich verschlechtern. ausserdem ist dies als leistungssteigerung nicht eintragungsfähig, da man in deutschland die genaue fahrzeugleistung (5% abweichung sind glaube ich erlaubt) in den papieren eingetragen haben muss. wobei ich das zweite nicht unbedingt als unlösbares problem sehe.

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 13:15
von 53B
Also laut anderen Quellen sind Fahrzeuge ohne Kat eventuell mit Lachgas legal eintragbar. Dazu wird ein Leistungsgutachten benötigt, Nachweis über die Bremsleistung/Freigabe, Bescheinigung über den korrekten einbau sowie eine TÜV gepürfte Flasche mit technischem Lachgas gefühlt. Also nichts was gegen das BTMG verstossen könnte.

Re: Fast and furious 4

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 14:07
von hadef
das problem ist halt das abgas-gutachten, da ja auch fahrzeuge ohne kat einen gewissen wert nicht überschreiten dürfen. da ist es teilweise schon schwierig, wenn man von einspritzung auf vergaser umbaut.