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Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Mo 15. Aug 2005, 06:22
von christian_scirocco2
Hallo,
muß zum TÜV und es kann sein das ich nicht durchkomme, weil meine Auspuffanlage doch recht fertig ist(vorallem der MSD).
Jetzt interessiert mich: Ist es möglich die Hartmananlage ab KAT,bzw.Hosenrohr vom KR bei mir eintragen zu lassen.
Wer hat das schomal machen lassen, was braucht man dafür?
Gruß Christian
Re: Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Mo 15. Aug 2005, 08:34
von Superhobel
Hallo,
das gleiche Thema habe ich auch

Die ist nämlich nicht für die 16V typgeprüft und es bedarf einer Einzelabnahme. Auf das Thema angesprochen sagte der Prüfer erst einmal "Nein!", berechtigt, denn wer garantiert, dass sie dem Druck und den Temperaturen standhält? Infos hierzu sind willkommen, am besten Kopien der Gutachten!
Re: Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Mo 15. Aug 2005, 11:11
von christian_scirocco2
Hallo,
wieso nicht 16V geprüft? Für den KR gibts doch die Anlage ab Hosenrohr entweder für 585 oder 625Euro.
Das müßte man doch auf den PL übertragen können???
Gruß Christian
Beitrag bearbeitet (15.08.05 12:12)
Re: Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Di 16. Aug 2005, 18:43
von eisenfaust
Wenn ich mich jetzt nicht gewaltig irre, war bei meiner Anlage ein Gutachten fürn 16V dabei. Da ich es aber nicht benötigte, fragt nicht wo es ist.
Re: Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Mi 17. Aug 2005, 10:58
von Stocki303
also in berlin bekommst du die anlage vom kr nicht beim pl eingetragen
der superhobel hat sicher ne anlage für den jh , die krist dann auchwieder nicht eingetragen
hartmann selber hat ja den fächer zb. nie für den jh gebaut darum gibt es auch kein gutachten dafür
ich habe aber schon von leuten gehört die den fächer dennoch eingetragen bekommen haben
Re: Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Mi 17. Aug 2005, 21:30
von sublime
Anfrage meinerseits vom 27.09.2004
Sehr geehrter Herr ..............,
technisch haben wir nichts dagegen einzuwenden unsere Anlage auch an einem PL-Motor zu betreiben, nur leider
haben wir kein Gutachten dafür. Fragen Sie einfach mal Ihren Ingenieur Ihres Vertrauen, ob dieser eine
Einzelabnahmen aufgrund der Tatsache, daß der KR-Motor ja noch PS-technisch ein wenig stärker ist und wir keine
Probleme darin sehen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Fuchs
Hartmann Motorsport
Gruss
Chris
Re: Hartmannanlage beim PL eintragungsfähig?
Verfasst: Do 18. Aug 2005, 06:17
von christian_scirocco2
Hallo,
danke das hilft einen weiter. Dann braucht man die ja nur anzuschreiben. Denke mal da dürfte ein vernünftiger TÜVler auch ja sagen.
Gruß Christian