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Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 13:32
von roccotussi
Hallo an alle ,ich habe mal ne Frage im dhd stehen Xenonlampen zum verkauf ist das erlaubt ??
Würde der Tüv das eintragen ?
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 14:54
von MK_SCIROCCO_16V
dazu brauchst du elekt. verstellbare scheinwerfer, eine scheinwerfer waschanlage... usw.
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 15:37
von roccotussi
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 16:30
von MK_SCIROCCO_16V
die waren noch vor kurzem bei ebay!
ich würde da nicht mit bieten!
frag mal eugen der ist vom tüv
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 17:58
von GTX
Suche benutzen bringt klarheit
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 18:11
von roccotussi
Man kann doch eine Scheinwerferwaschanlage (ich sags ma so nachrüsten)
die alten Stossstange haben doch die hörnchen mit waschdüse dran.
Die höhenverstellbarkeit ist bestimmt auch nicht so ein riesen problem .
Wichtig is das Sie wieder richtig eingestellt werden .
Die Scheinwerfer sind übrigens nicht zu ersteigern nur zum Verkauf ,es ist kein link zu ebay dabei.
Und wenn man in ne Polizeikontrolle kommt glaubst du die sehen das gleich ?
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 20:17
von MK_SCIROCCO_16V
und ob ! die achten da besonders drauf
wenn sowas fuschig eingebaut ist, ist das ja auch ne gefahr für den gegenverkehr!
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 21:20
von sciroccofreak willi
Diese Scheinwerfer wird ein korrekter TÜV Mann nie eintragen!
Für Xenonscheinwerfer ist wie schon mal kurz angedeutet eine Scheinwerferhöhenverstellung notwendig, aber eine automatische und nicht die manuelle die es ab '90 serienmäßig gab.
Weiterhin die Scheinwerferreinigungsanlage, die man mit den Teilen der älteren Modelle nachrüsten kann.
Außerdem müssen es richtige Xenonscheinwerfer sein, keine Halogenlampen in die nachträglich nur die Xenonbrenner oder das komplette Scheinwerfermodul mit Linse eingebaut wurde.
Der angesprochene Umbau kann ja auch nicht so toll sein, weil normalerweise die Linsensysteme keine Streuscheibe mehr brauchen. Bei diesem Umbau muß aber das Licht nochmals durch die Streuscheibe durch.
So richtig erlaubt sind nur Scheinwerfersysteme mit E-Prüfnummer, die auch mit Xenonlampen abgenommen wurden. Diese haben dann vorne nach der E-Nummer eine Dxx Kennzeichnung für (discharge lamp=xenonlampe) die Halogenscheinwerfer haben ein Hxx Kennzeichnung.
Manche schaffen es zwar umgebaute Halogenscheinwerfer mit Xenon vom TÜV abgenommen zu bekommen, aber ob das dann auch gültig ist ist fraglich.
Schließlich heißt ja eingetragen auch nicht zwangsläufig erlaubt (es kann sich ja um eine Gefälligkeitseintragung handeln, die gegen die Vorschriften verstößt).
mfg
Willi
Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: Sa 5. Mär 2005, 22:30
von SCOstfriesland
roccotussi >>Und wenn man in ne Polizeikontrolle kommt glaubst du die sehen das gleich ?
Wenn du damit einen Unfall baust- Viel Spaß mit der Versicherung!
Also ich glaube das auch das letzte Streifenhörnchen, Knöllchenverteiler und Dorfcolambo weiß das es im Scirocco kein Xenon gab und wird mal die Papiere sehen wollen, oder??

Re: Xenonlampen erlaubt ?
Verfasst: So 6. Mär 2005, 15:40
von roccotussi
Ich danke euch allen ;O) für eure Antworten
ich persönlich wollte nur wissen ob es erlaubt ist ,
selber würde ich sie mir nicht kaufen denn mein Ziel
ist es meine Rostis zu erhalten dezent zu verschönern
aber Sie sollen das bleiben was sind sind Sciroccos