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Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 14:45
von Superhobel
Hallo,

die Idee kam mir bei dem weiter unten liegenden Thread, derzeit rappelt es bei uns im Hause auch etwas. "Das Haus" ist ein Neubau im gehobenen Wohngebiet, bisher war auch alles ruhig und sauber. Seit einigen Monaten wohnt da nun ein junger Spund über uns, der regelmässig am WE Parties hat. Es versammeln sich da gleich mehrere Nationalitäten, hauptsächlich aber Türken und Araber zwischen 20-25. An das Vollgasgeben, wenn sie aus dem Hof fahren hat man sich ja schon gewöhnt.

Vorletzten Freitag kam es dann, nach vorher bereits erfolgten mehrfachen Ruhestörungen des Nachts zu einer wüsten Prügelei, die Typen brüllten herum, dass die Wände wackelten, Stühle und Tische flogen. Am nächsten Tag hatte doch tatsächlich jemand vor die Haustüre geschissen, ich machte ich einen namentlichen Aushang mit der Androhung von Konsequenzen, informierte den Vermieter, den das allerdings, wie alles andere überhaupt nicht interessiert, der kassiert nur ab. Er sagte mir auch, dass das nicht seine Sache sei, solange der Typ zahlt.

Der Lärm geht weiter, meist durch Alk angeheitert tanzen die des nachts auf den Tischen, dazu diese unerträgliche "Kümmelümmelüm Musik". Die Polizei war einmal da aber die sagen auch nur "Seit mal ruhig", dann verschwinden sie wieder.

Wie kann man nun den Typen dauerhaft aus diesem Hause entfernen? Zwei weitere Mietparteien haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.



Beitrag bearbeitet (09.05.05 15:50)

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 15:44
von Rolf
>Er sagte mir auch, dass das nicht seine Sache sei, solange der Typ zahlt

Stimmt nicht. Es gibt eine Hausordnung (hoffe ich doch) und darin sind solche Dinge geregelt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften, ich glaube die Ruhezeit gilt von von 22 Uhr bis 6 Uhr, zudem Sonn- und Feiertags.

Geht dem Vermieter ruhig mal kräftig auf die Nerven und vielleicht lässt sich ja die Miete etwas kürzen ;-) . Dann wird ihn auch interessieren, was da los ist.

Gruß
Rolf

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 15:53
von Martin E.
Würde auch sagen, Miete kürzen und immer schon die Polizei rufen wg Ruhestörung. Die sollen sich dann an den Vermieter wenden.

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 16:35
von Stephan
Genau, so oft bei uns anrufen wie es geht, Beim ersten mal bekommen die nur ne Verwarnung beim 2. oder spätestens dritten Erscheinen werden Teile der Anlage sichergestellt und es gibt ne Anzeige wegen Ruhestörung. Außerdem kannste jederzeit bei der Polizei ne Anzeige wegen Verursachung ruhestörenden Lärms machen. Schreib Dir immer auf, von wann bis wann genau Lärm ist, mit Datum und Uhrzeit. Außerdem kannste zivilrechtlich ne Unterlassungsklage führen. Miete kürzen sollte aber auf jeden Fall Punkte bringen.

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 18:31
von dr.scirado
genauso isses! dem bleibt eigentlich nix hinzuzufügen außer:



>>> Er sagte mir auch, dass das nicht seine Sache sei, solange der Typ zahlt.


:love: :dergroesste: :geil: so nen vermieter hätt ich damals auch gerne gehabt, aber nein, er hat sich anders entschieden :verwarnung: und dann :banned: :hihi:


ich kann den ärger aber verstehen, den du im bauch hast!!!!



Beitrag bearbeitet (09.05.05 19:32)

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 19:21
von §§Rocco
Stephan hat alles richtig geschildert. Falls ein Gespräch mit dem Vermieter nichts hilft, solltet ihr den Vermieter nochmals schriftlich um Abhilfe ersuchen und Mietminderung ankündigen, bleibt das vergeblich, Miete mindern. Die einzelnen Vorfälle sind sorgfältig zu notieren (Was geschah wann, wer hat was gesehen/gehört,Fotos usw).
Vielleicht hilft auch der Hinweis, daß der Vermieter sich selbst schädigt, wenn er untätig bleibt: Der asoziale Mieter wird die Wohnung ruinieren, keinen Schadensersatz leisten, die ruhigen, pünktlich zahlenden Mieter werden ausziehen, zurück bleibt ein heruntergekommenes Haus, das stark an Wert verloren hat, will das der Vermieter wirklich?
Ich wünsche Euch gute Nerven und viel Glück!
MfG Harald

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Mo 9. Mai 2005, 22:02
von Firenza
Die natürlichen Feinde von den Südländern anrufen*fg*Dann ists einmal laut und dann ist ruhe!!!;)Net ernst nehmen,bin grad so gut druff weil die Frankfurter verloren ham:))

Re: Rechtsfrage Mietrecht "Asoziale Mieter"

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 10:34
von Superhobel
Hallo,

danke für die vielen Tips. Werden uns wohl erstmal an den Vermieter halten, damit der eine Abmahnung erwirkt, vorher kann nicht gekündigt werden. Eskalationen sind immer schlecht, die verhärten nur die Fronten, ausserdem will ich keine Dresche riskieren, die dann sicherlich kommt. An den Rocco kommen sie ja auch ohne weiteres dran, wenn sie mir eins auswischen wollen, das kellerschloss wurde auch nie repariert...