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Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Sa 2. Aug 2003, 19:31
von Macho
Welche Rechte hat man eigentlich bei einem Kurzzeit-KZ ?
Man braucht keinen TÜV & ASU, ok !

Das das Fahrzeug straßentauglich sein sollte ist klar aber in welchem Rahmen ?
Wenn der Auspuff zu laut, die Reifen nicht genügend in den Radhäusern sind oder dergleichen was sagen da die grünen "Helfer" dazu ?


Gruß Macho

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Sa 9. Aug 2003, 10:51
von Vitamin53B
die können nix sagen! :hihi:
wir sind damals mit nem polo von nem kumpel rumgeheizt. sidpipe ohne schalldämpfer. die konnten nix machen :grins:

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Sa 9. Aug 2003, 11:44
von Macho
Echt !?

Is ja geil - Narrenfreiheit für 5 Tage !!?


Gruß Macho