Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: Sa 2. Aug 2003, 19:31
Welche Rechte hat man eigentlich bei einem Kurzzeit-KZ ?
Man braucht keinen TÜV & ASU, ok !
Das das Fahrzeug straßentauglich sein sollte ist klar aber in welchem Rahmen ?
Wenn der Auspuff zu laut, die Reifen nicht genügend in den Radhäusern sind oder dergleichen was sagen da die grünen "Helfer" dazu ?
Gruß Macho
Man braucht keinen TÜV & ASU, ok !
Das das Fahrzeug straßentauglich sein sollte ist klar aber in welchem Rahmen ?
Wenn der Auspuff zu laut, die Reifen nicht genügend in den Radhäusern sind oder dergleichen was sagen da die grünen "Helfer" dazu ?
Gruß Macho