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Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Mo 21. Mär 2005, 16:22
von Mühli
Da die Frage was muß ich machen wenn ich ein Auto aus der Schweiz holen möcht schon ein paarmal aufgetreten ist,hier mein Erfahrungsbericht.
Also wenn man ein Fahrzeug gefunden hat ,erstmal zum Zoll. Die Zollformalitäten auf der Eidgenössischen Seite sind recht variabel. Die Schweizer Zöllner am Grenzübergang Rheinfelden hats überhaupt nicht interessiert, die Zöllner am Grenzübergang Stein/Bad Säckingen wollten einen Zettel ausgefüllt haben. Kurzum nicht der Rede wert.
Bei den Deutschen Beamten angekommen gehts los.
Ein Kaufvertrag muß vorgezeigt werden.
Von der Höhe des Kaufpreises werden 16% Märchensteuer fällig. B-)
Die Steuer wird sofort fällig,die Zollpapiere brauch man bei der Zulassungsstelle (also gut aufheben)
Im Kaufvertrag muß folgender Text stehen:

"Der Ausführer der Waren , auf die sich dieses Handelspapier bezieht,erklärt,dass diese Waren,soweit nicht anders angegeben,präferenzbegünstigte schweizer Urspungswaren sind."
Ort, Datum (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners)

Ich hab keine Ahnung was der Text zu bedeuten hat aber der Zoll wills halt haben. :gruebel:

So jetzt steht die Kiste zu Hause, dann gehts in die zweite Runde.
Vom Kraftfahrtbundesamt muss noch eine Bescheinigung her das,das Fahrzeug in Europa nicht als gestohlen gemeldet ist.
Das Formular holt man sich am besten aus dem Internet sprich von der Hompage unter www.kba.de Das Fomular ausfüllen , ausdrucken und mit der Post nach Flensburg schicken.(willkommen im 21.Jahrhundert)

Auskunftsersuchen aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Für nachstehend bezeichnetes Fahrzeug bitte ich für den Antrag auf Ausgabe eines Fahrzeugbriefes durch die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde um Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister in Form einer Bescheinigung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Diese Auskunft ist kostenpflichtig(ach wer hätte das gedacht)
Der Wisch ist aber nur einen Monat gültig.

So,das gute Papier hätten wir jetzt auch. Nun aber flott zum TÜV eine Vollabnahme ist fällig kostet 101€ und die AU nicht vergessen.

Und schon gehts zur Zulassungsstelle. :drive:


Ach ja fast vergessen diese Variante gilt für deutsche Autos,will einer einen Japaner holen siehts beim Zoll wieder ein bischen anders aus.

Gruß Mühli



Beitrag bearbeitet (21.03.05 18:53)

Re: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Do 24. Mär 2005, 14:14
von Vampire2030
oh mein gott das ist ja :crazy:
............ da kann man ja :kotz:

Re: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Do 24. Mär 2005, 14:23
von Kerstin
na da vergeht einem ja alles. :kotz:

Re: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Do 24. Mär 2005, 16:17
von Rocco_GTI
Lol, mir steht das gerade bevor...

Kann ich eigentlich ohne Probleme durch Österreich durchfahren und zum deutschen Zoll gehen, oder muss ich den Umweg in Kauf nehmen und über eine Schweizerisch/Deutsche Grenze fahren???

Re: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Fr 25. Mär 2005, 21:38
von Rocco_GTI
Zitat:

"Der Ausführer der Waren , auf die sich dieses Handelspapier bezieht,erklärt,dass diese Waren,soweit nicht anders angegeben,präferenzbegünstigte schweizer Urspungswaren sind."
Ort, Datum (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners)

Ich hab keine Ahnung was der Text zu bedeuten hat aber der Zoll wills halt haben.


Ich habe heute mal eine Mail vom Zoll bekommen, darin ist das wie folgt begründet:

"Mit der Schweiz hat die Europäische gemeinschaft ein sog. Präferenzabkommen geschlossen. Danach sind Ursprungswaren aus der Schweiz oder aus der EG bei der Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft ZOLLERMÄSSIGT ODER ZOLLFREI.
Als Nachweis der Ursprungseigenschaft ist in dem entsprechenden Abkommen ohne besondere Zulassung eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (bis 6000€ Warenwert) bzw. eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgesehen."

Das heist z.B. mein geplanter Import eines Roccos im Wert von 600€ wäre mit dem von Mühli genannten Textteil auf der Rechnung ZOLLFREI. Ich muss dann "nur" noch die landesübliche Einfuhrumsatzsteuer (also MWSt.) abführen. Wenn ich über einen schweizerisch/deutschen Grenzübergang fahre sind das also 16% vom Kaufpreis, wenn ich durch Österreich fahre (was für mich km technisch wesentlich billiger ist) muss ich den in Ö geltenden MWSt. Satz (wenn ich nicht irre derzeit 20%) zahlen.

Re: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Mi 27. Apr 2005, 07:51
von 53bAndi
Also ich hab am samstag meinen aus zürich geholt. An der Grenze musst ich 16% berappen, (bei 500€ Kaufpreis ca. 80€, wow), hab ne "Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassungsstelle" bekommen, damit könne ich direkt zur Zulassungsstelle meinte die Bearbeiterin

AW: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Mi 30. Sep 2009, 12:11
von Nachfolger
Ich hol den alten Thread mal wieder hoch...

Weiß jemand, wie die Lage aktuell ist? Ich denke über den schwarzen Scirocco aus dem Anzeigenmarkt nach und müsste das gute Stück dann ja auch noch nach D einführen.

Gruß Mattias

AW: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Fr 2. Okt 2009, 14:34
von rocco-heiza
Bei mir war es genauso wie im 1 beitrage beschrieben... außer das der benannte Satz im kaufvertrag bei mir nich stehen musste....

AW: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 17:39
von sci.1
Man sollte dazu schreiben das ,das Fahrzeug ursprünglich aus dem EU Land Deutschland stammt,sonst zahlt man zu denn 19% nochmals 10% Steuer,aber meistens Kontrollieren die gar nicht mehr an der Grenze,dann einfach Heimfahren und Später verzollen,fast in jeder Größeren Stadt gibts ja ein Zollamt.

AW: Reimport aus der Schweiz

Verfasst: Di 13. Okt 2009, 11:41
von rocco-mitch
Hallo,
genau das darfst Du nämlich nicht !!! Sobald Du mit einem nicht EU Fahrzeug über die Grenze bist,ohne es dort zu verzollen, hast Du Dich schon der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Und da versteht der Zoll keinen Spass. ( Anzeige u.s.w. )Das wird dann richtig unangenehm und teuer. Das Fahrzeug muss unbedingt an der Grenze verzollt werden.
Gruss Mitch