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Re: Rotes Kennzeichen

Verfasst: Sa 9. Nov 2002, 21:22
von Sensenmann
Meines wissens nach ist das eine Kurzzeitzulassung mit der Du
wie mit einem normal angemeldeten Auto herumfahren kannst.

Zu fahrten die zur Zulassung des Fahrzeuges nötig sind, darfst Du
auch ohne (oder mit den entstempelten) Kennzeichen fahren.
Du musst dann nur den KFZ Brief und die ausgefüllte Doppelkarte mitführen.

Die meisten Versicherungen, verlangen für so ein Kurzzeitkennzeichen eine Pauschale von 120 € !!! Und das für fünf Tage !!!
Ausser sie Verrechnen es dann nach der erfolgten Zulassung.

MFG Matthias

Re: Rotes Kennzeichen

Verfasst: Di 12. Nov 2002, 13:58
von derkroenung
Moin,
Rotes Kennzeichen nur für die überführung

gelbes Kennzeichen, da kannste fahren wie du willst (Kurzzeitzulasung)

Gruss Micha

Re: Rotes Kennzeichen

Verfasst: Mi 13. Nov 2002, 00:26
von SciFi
Per Definition entspricht das Kurzzeitkennzeichen dem früheren roten Kennzeichen und darf entsprechend nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten an ansonsten nicht zugelassenen Autos verwendet werden - soweit der offizielle Text.

Natürlich ist man immer auf irgendeiner Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrt...der Nachweis, daß dem nicht so ist, dürfte vom Ordnungshüter jedenfalls nur schwer zu erbringen sein. *g*
Trotzdem muß sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befinden - und was das ist, entscheidet im Zweifelsfall dann doch der freundliche Polizist vor Ort.