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Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Do 12. Sep 2002, 21:13
von RCV
Hmm, versuchs doch ma bei nem Werkstatt TÜV, also wo son Typ hinkommt, am besten bei soner kleinen Kaschemmemwerkstatt im Hinterhof!? Evtl. haste da mehr Glück.
Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Do 12. Sep 2002, 22:01
von sciroccofreak willi
Dekra Traunreut, aber am besten beim Niederlassungsleiter!
Hab ja selber schon einen Beitrag zur Hauptuntersuchung meines GT II reingesetzt. So ein Prüferfuzzi wollte wegen Kleinigkeiten meckern, der Chef hat es abgesegnet. Ich hab den auch wegen der Tieferlegungs/Fahrzeughöhengeschichte angesprochen. Der sieht das als einen Schmarrn, da es ja Autos gibt, die schon serienmäßig das nicht einhalten.
Aber wenn Du wirklich da hin tigerst, ruf erst mal an und rede mit dem.
War übrigens heute mit meinem 16V abermals bei der dekra. Bin um 16:25 hin und hab wegen der HU gefragt. Bin gleich drangekommen und beim Chef selber. 10 Minuten später war die Plakette geklebt. Einziger Mangel war der fast durchgerostete Auspuff. Muß aber auch sagen daß der 16V praktisch serienmäßig ist. Scheinwerfereinstellung hat er gar nicht angeschaut.
mfg
Willi Mayer
Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Do 12. Sep 2002, 22:57
von Tempest
Leute,
verstehe ich das richtig, das mit der 7 cm Minimalbodenfreiheit ist jetzt Gesetz? Das bedeutet also, wenn ich meinen Rocco mal wieder in D anmelden möchte, würde ich ihn nicht mehr durchkriegen (habe nämlich nur 5 cm auf der vorderen Stosstange), obwohl er ursprünglich in D noch TÜV bis Mai 2003 hatte. Was ist wenn ich ihn in ca. 4 Jahren als Oldtimer anmelde, habe gehört, dass man dann keinen TÜV mehr braucht.
Hmmm, dann bleibe ich doch noch mal ein bisschen länger hier auf der Insel , wo's (noch) nichts ausmacht, wie tief der Wagen ist. Zum Glück habe ich dann ja auch noch ein Gewindefahrwerk zum hochschrauben.
Tempest
Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Fr 13. Sep 2002, 01:10
von Systemlord
Im Notfall gibts Höherlegungskits... für den TÜV rein, und nach dem TÜV wieder raus... EGAL!
Gruß André
Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Fr 13. Sep 2002, 06:48
von Meiki
Zu Timo,
bei uns laufen 2Rieger (einer sogar Cabriorieger), ein breiter Zastrow, mit dem roten Kennzeichen, das H-Kennzeichen hat dann zusätzlich nur noch die altersfrage. Bei uns läuft ein Käfer mit H-Kennzeichen, an dem ist auch nicht viel original. Es kommt immer auf den Begutachter drauf an.
Bei uns ist auch eine Werkstatt ohne Tüvprobleme, die fahren mit dem Auto nach Augsburg zum TÜV Bayern, aber wehe man kommt beim Tüv selber an, die tragen nicht mal einen Pfurtz ein.
Meiki
Re: TÜV-Probleme! (Oldtimer-Zulassung)
Verfasst: Fr 13. Sep 2002, 06:52
von SciFi
Ähem...das Fahrzeug muß sich nicht unbedingt im absoluten Originalzustand befingen.
§21c - Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer
(1) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die §§ 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muß mindestens folgende Angaben enthalten:
die Feststellung, daß dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1 c zugeteilt werden kann,
den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer,
die Fahrzeugidentifizierungsnummer,
das Jahr der Erstzulassung,
den Ort und das Datum des Gutachtens,
die Unterschrift mit Stempel und Kennummer des amtlich anerkannten Sachverständigen.
Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster anzufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, daß mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Dies kann - muß allerdings nicht! - bedeuten, daß Veränderungen, die damals üblich waren (z.B. Spoiler, Alufelgen), durchaus ebenfalls als historisch im Sinne des Gutachtens gewertet werden können.
Wäre zumindest logisch, denn auch damals wurden Fahrzeuge umgebaut und getunt - einem Sciwago würde wahrscheinlich auch niemand die Zulassung als Oldtimer verwehren, obwohl es sich in erster Linie um einen Umbau handelt. Den historischen Wet des Wagen mindert ein Umbau/Tuning jedenfalls nicht, solange dabei die Substanz nicht wesentlich verändert wird, d.h. das Original als solches nicht mehr erkenntlich ist.
Back on topic:
Sciro, warum ersuchst Du nicht nach einer Ausnahmegenehmigung? Ist zwar meines Wissens nach teurer als eine einfache Eintragung, aber dann hat wenigstens die Nerverei wegen der paar Zentimetern ein Ende, und Du bist in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Fr 13. Sep 2002, 11:15
von Tempest
@ SciFi: Tschuldigung, dass ich nochmal leicht vom Thema abkomme, aber Dein sehr nützlicher Auszug aus dem Gesetz interessiert mich doch schon sehr, da hätte ich dann auch eine weitere Frage: Du meinst dass Veränderungen wie z.B. Spoiler, Alufelgen usw, ebenfalls als historisch gewertet werden können. Würde dies auch noch für ein Fahrzeug gelten, dass in 1998 neu aufgebaut worden ist (wie das bei meinem nun halt der fall ist), in 1998 sind Sachen wie Spoiler und Felgen angebaut.
Danke schon mal, aber ich plane schon voraus für den Fall, dass ich's hier doch irgendwann leid werde auf der Insel
Zum Glück habe ich keine Probleme mit der 50 cm Scheinwerferhöhenregelung, aber das mit der Ausnahmegenehmigung hört sich irgendwie logisch an, wenn das einfach klappt.
Tempest
Re: TÜV-Probleme! Ich sag nur 500mm
Verfasst: Mo 16. Sep 2002, 03:59
von SciFi
@ gettokind:
Wenn Du über den Weg der Einzelabnahme nicht an eine Eintragung für das Kennzeichen herankommst (sollte bei 2 cm eigentlich kein Problem darstellen, aber anscheinend hat der TÜV wohl die Bedingungen erheblich verschärft), dann bleibt nur die Ausnahmegenehmigung, die allerdings erheblich schwerer und für Privatpersonen nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu erlangen ist - denn damit hat nicht nur der TÜV zu tun, sondern unter Umständen auch die Stadt/der Landkreis und evtl. sogar das Land.
Mehr Infos findest Du eventuell hier (.pdf-Files zum Downloaden):
http://www.dekra.de/automobil/download.htm#teil2