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AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 12:55
von Peet!
addl hat geschrieben:Wir verstehen uns ja.

Aber wenn der TÜV abgelaufen ist, darfst du den Wagen auch nicht auf die Straße stellen, obwohl du weiter steuern zahlst.

... Und der Staat erstattet dir nicht die steuern, wenn du ohne TÜV es bei dir abstellst.
Natürlich darf ein Fahrzeug mit abgelaufenem TüV auf der Straße stehen, da bekommst halt Strafzettel irgendwann. Das hat aber nix mit Steuernzahlen zu tun! :lol:

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 14:52
von addl
Wenn man einen Strafzettel für etwas bekommt, dann heisst das was genau?

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 15:00
von COB
Das man den HU-Termin um X Wochen/Monate überzogen hat und gem. BGK abgewatscht wurde. ;-)

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 15:12
von addl
Genau.

Man bekommt also immer wieder eine geldwerte Erinnerung, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Dieses Prinzip gilt auch, wenn das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen, aber ohne das Austauschstück auf der Strasse steht.

In beiden Fällen zahlt man Steuer für das Fahrzeug und in beiden Fällen bekommt man Zahlungserinnerungen, wenn der PKW am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt.

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 16:52
von Peet!
addl hat geschrieben:Wenn man einen Strafzettel für etwas bekommt, dann heisst das was genau?
Zu schnell gefahren, über rote Ampel, Tüv überzogen etc.

Und in Zukunft auch für ein Versichertes und Versteuertes Fahrzeug das auf der Straße ohne Kenzeichen steht :hihi:

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Sa 5. Mai 2012, 02:56
von addl
Peet! hat geschrieben: Und in Zukunft auch für ein Versichertes und Versteuertes Fahrzeug das auf der Straße ohne Kenzeichen steht :hihi:
Das ist heute auch schon so, oder stellst Du Deine Fahrzeuge immer ohne Zulassung (Kennzeichen mit güliger Plakette) an die Strasse?

Um die ganze Sache abzukürzen: Folti (und natürlich andere) ärgert es, dass man Steuern zahlt, aber das Auto nicht auf der Strasse abstellen darf.

Ich will nur folgendes klarmachen: Es gibt mehr Voraussetzungen als nur die KFZ Steuer, dass das Fahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr (also auf der Strasse parken) teilnehmen darf.
1) KFZ Steuer
2) Versicherung
3) gülitge HU
4) Zulassung (Nummernschilder, bzw. die Plakette)

auch wenn die alle miteinander zusammenhängen, bzw. Voraussetzungen sind.

Wenn eine dieser 4 Voraussetzungen nicht mehr gültig ist, entweder durch nicht zahlen, Ablauf des TÜV oder Entfernen der Zulassungsplakette oder Kennzeichen, dann darf es nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.

... hätte nicht gedacht, dass ich dieses miserable Wechselkennzeichen mal so verteidigen würde ;-)

Aber Steuern zahlen alleine ist eben keine Berechtigung dafür, heute aber auch nicht. :bier:

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Verfasst: Sa 5. Mai 2012, 07:24
von Rocco´82
Dann würde für einige aber auch wieder mehr kosten entstehen.
In einer großstadt hat ja nicht jeder eingezäunte Parkplätze oder Garagen.

D.H. das Auto, was er nicht nutzt, muss er irgendwo hinstellen, damit es nicht im Öffentlichen straßenverkehr teilnimmt.
Also muss er sich sich was Mieten/ Kaufen.
Diese Mehrkosten sind dann wieder teurer, als wenn derjenige sich normale Kennzeichen leisten würde.

Die Idee ist ja ansich gut aber wenn man nur 60€ im Jahr sparen kann, ist der ganze Aufwand es nicht mehr wert.

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 07:44
von Folterknecht
zumal man sich jedesmal dreckige finger macht beim kennzeichen wechsel ...

und vater staat hat hie rbestimtm auch eine innahme quelle !!!

strafzettel für fahren ohne zulassung !!!

DENN Beispiel:

ich habe ein wagen mit wechselkennzeichen wohne in der stadt und habe eine garage gemietet .

nun will ich wagen a gegen wagen b wechseln ...

ich fahre also mit wagen a zur garage ...

stelle ihn ab gehe in die garage fahr emit dem wagen B raus !!! OHNE kennzeichen !

steige aus fahre wagen A in die garage und wechsle das kennzeichne,

während dieses vorgangs fahre ich also ohne zulassung einen wagen im öffentlichen strassenverkehr sofern die garage nicht auf einem privat hinterhof steht.

wie kann man sich hier absichern ? :-D

auch wenn ich bevor ich wagen b rausfahre das kennzeichen dranschraube , so steht dann wagen a ohne zulassung geparkt auf der strasse ... also so oder so begehe ich eine ordnugnswiedrigkeit ^^

und es ist ein unterschied ob ein wagen mit abgelaufenem tüv oder OHNE zulassung im strassenverkehr abgestellt wird !

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 12:16
von addl
Folterknecht hat geschrieben:
wie kann man sich hier absichern ? :-D
Ganz einfach, 2 Garagen kaufen :-)

Im ernst, DAS ist nun wirklich nicht die schuld vom Staat, dass du dir zwar 2 Autos leisten, aber nicht 2 Stellplätze zahlen willst.

Mit dem selben Argument klaue ich Benzin für meine Viper, weil der Staat daran Schuld ist, dass ich mir den Sprit nicht leisten kann.

Ich hatte das selbe Problem mit den saisonkennzeichen. Mit nur einem Vertrag=billiger haette ich bis 23:59 am letzten Tag in die Tiefgarage fahren müssen und erst ab Mitternacht wieder raus.
Macht kein Mensch, wenn man nicht eh da wohnt, daher hatte ich immer mehrere Verträge die sich jeweils einen Monat überlappen. War zwar teurer, aber meine schuld, dass ich Komfort wollte.

AW: Neues zum Wechselkennzeichen

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 12:38
von Folterknecht
wenn ich mir auchnoch 2 garagen mieten muss die vielleicht pro monat jeweils 50 euro kosten also 1200 Euro im jahr ... da kann ich mir gleich nochn drittes und viertes auto regulär zulassen und das auf öffentlicher strasse parken.