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AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 11:37
von Thommy
nun muss ich doch noch etwas dazu sagen :hihi:
Stephan L. hat geschrieben:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

§3 Abs 2 StVO

Liegt zB. auch dann vor, wenn man grundlos und über längere Zeit im 50er Bereich nur 30 fährt und sich dadurch der Verkehr hinter dem langsamen Fahrzeug staut.

was bedeutet grundlos? :gruebel:

mit meinem tiefergelegten Hobel fahre ich auf einer schlechten Straße langsam, mit dem komfortablen Passat von meinem Dad ebenso.
Es heißt doch auch immer "Die Fahrweise ist den Fahrbahnbedingungen anzupassen".
Wenn ich zum Stammtisch übergehe, heißt es bei mir "Es steht nirgends geschrieben, dass eine Straße Schlaglöcher haben muss".

Ist schon eine diffizile Sache :gruebel:


Gruß,
Thommy :wink:

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 12:32
von Roadagain
Hallo,

hier sollte man mal anmerken das die Bodenfreiheit beim 53B ab Werk 120 mm sind (Werksangabe).
Wenn man einen Originalen nachmisst stimmt das sogar.

Wenn ich mir die Bilder von Fireball's wagen ansehe sind das sicher mehr als 3 cm.
Wie sonst kommt man sonst an die Zapfsäule, an der Tankstelle auf den Bilder?

Grüsse

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 12:35
von Thommy
Roadagain hat geschrieben:hier sollte man mal anmerken das die Bodenfreiheit beim 53B ab Werk 120 mm sind (Werksangabe).
Wenn man einen Originalen nachmisst stimmt das sogar.

Der tiefste Punkt am originalen Scirocco ist der Katalysator?
Da werd ich demnächst mal nachmessen.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 13:24
von Stephan
Mein endgültig letzter Beitrag zum Thema hier:

Die Definition für "grundlos" wird in diesem Fall der Richter bewerten. Lest euch Urteile durch. Mehr schreibe ich hierzu nicht mehr. Glaube, ich habe alles zur Genüge dargestellt.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 17:37
von Fireball
Roadagain hat geschrieben:Wenn ich mir die Bilder von Fireball's wagen ansehe sind das sicher mehr als 3 cm.
Wie sonst kommt man sonst an die Zapfsäule, an der Tankstelle auf den Bilder?

Grüsse

Indem man "gerade" drauf fährt... ich habs schonmal gesagt. Mehrfach, wieder und wieder und wieder. Nur weil ihr euch etwas gerade nicht vorstellen könnt, heisst das nicht, das es unmöglich ist... Ausserdem ist der hubbel gerade mal 1,5 cm hoch. Selbst mit nem F1-wagen würd man da ohne probleme drauf kommen. Ihr versucht euch nu aber wirklich an strohhalme zu klammern, wa.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 17:39
von Fireball
Thommy hat geschrieben:Der tiefste Punkt am originalen Scirocco ist der Katalysator?
Da werd ich demnächst mal nachmessen.

Nö, die ölwanne. Die iss bei mir fast 4 cm tiefer als der kat.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 19:15
von rocco_88
Naja.... Das ganze diskutieren bringt nix mehr. Die die tief fahren wollen, werdens auch weiter machen. Solange es legal und vom tuev eingetragen ist UND die rennleitung einen nicht aus dem verkehr zieht, ist doch alles gut.
Sehts positiv: es werden mehr oelwannen gekauft, das macht sie billiger wenn ihr auch mal eine braucht und die wirtschaft wird dadurch angetrieben. :rotfl:

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: So 19. Jun 2011, 12:18
von scirocco1979
Hallo,

ich find es erschreckend, wie einige hier die grundlegenden Vorschriften (wie ich sie in Beitrag 51 bezüglich Tieferlegungen genannt habe) einfach ignorieren, wie beispielsweise die Aussage von rocco_88, Beitrag 69: "(...) Und: die fahreigenschaft darf nicht verschlechtert werden, Sind ja mal totaler schwachsinn. (...)"!

Ich denke, Stephan hat hinlänglich die Konsequenzen dargelegt, wenn sich ein Fahrzeug im Rahmen einer Polizeikontrolle als "verkehrsuntauglich" herausstellt und dieses im Rahmen einer (sofortigen) Nachbegutachtung des Fahrzeug bei einer Technischen Prüfstelle bestätigt wird: Untersagung der Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichem Straßenverkehr, viel Ärger, hohe Kosten, Bußgeld, "Punkte in Flensburg".
Und noch unangenehmer wird´s werden, wenn man mit solch einem Fahrzeug verunfallt und Personschäden und/oder hohe Sachschäden verursacht. "Malt" es euch selber aus. Da denke ich kaum, daß sich der/die Richter/in von Argumentationen, wie sie hier getätigt wurden (wie beispielsweise Betrag 67 von Fireball) beeindrucken läßt: Dort zählen nur Fakten, die Einhaltung der Vorschriften und unabhängige Gutachten - und wenn sich bei einer Nachbegutachtung schon die "Verkehruntauglichkeit" herausgestellt hat - ist "der Fall" "nach Aktenlage" quasi schon entschieden: "schuldig"!
Neben solch einem Strafverfahren mit eventuellem Fahrverbot oder sogar der Entziehung der Fahrerlaubnis folgen wahrscheinlich noch weitere Zivilrechtliche Verfahren der anderen geschädigten Personen und vielleicht sogar der eigenen Haftpflichtversicherung, die "Regressansprüche" wegen "Vorsatz" anmeldet.
Wenn´s also richtig "dumm läuft", ist der Führerschein weg, ihr seit vorbestraft und habt einen "riesen Berg Schulden" - ihr habt also wegen der Uneinsichtigkeit bezüglich paar Zentimeter Bodenfreiheit euer komplettes Leben verpfuscht.

Auch möchte ich nicht in der Haut der "Prüfer/Sachverständigen" stecken, die für solch eine Eintragung verantwortlich sind! Sie werden ebenfalls einen "Brief vom Staatsanwalt bekommen" und auch mit empfindlichen Strafen bedacht werden.


Ich persönlich kann nur empfehlen, eure Tieferlegung so zu gestalten, daß die Maßgaben (also mindestens 80mm Bodenfreiheit,...) laut VdTÜV-Merkblatt 751, Anhang II, Absatz 5.6. eingehalten sind - dann seit ihr "auf der sicheren Seite"! Alles darunter kann im Einzelfall zu einer Nachbegutachtung führen mit eventuell oben beschriebenen Konsequenzen!



Hier der Wortlaut des VdTÜV-Merkblatts 751, 08-2008, Anhang II, Absatz 5.6, Prüfung von Bodenfreiheit und Notlaufeigenschaften:

"Ein Fahrbahnkontakt sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere von Achsaufhängungen, Ölwannen,
Brems- und Kraftstoffleitungen, sowie Kraftstoffbehältern und deren Anbau- und Befestigungsteilen
muss unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein. Dies ist durch entsprechende
Fahrversuche sicherzustellen.
Maßgeblich für Fahrbahnkontakte der Bodengruppe ist die minimale dynamische Bodenfreiheit eines
Fahrzeugs, die durch den vom Fahrzeughersteller konstruktiv vorgegebenen Einfederweg begrenzt
wird.
Fahrwerksänderungen ohne Änderung der Einfederwege:
Fahrwerksänderungen, die keine Veränderung der Einfederwege bewirken, wie z. B. Austausch der
Serienfedern haben aus o. g. Gründen keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Entstehung von Fahrbahnkontakten.
Die Änderung der statischen Bodenfreiheit kann hier unberücksichtigt bleiben.
Fahrwerksänderungen mit Änderung der Einfederwegbegrenzung:
Bei Fahrwerksänderungen mit Änderung der Einfederwegbegrenzung (z. B. Veränderung von Endanschlägen
und/oder Dämpferfunktionsmaßen) kann der Bodenabstand in bestimmten Fahrsituationen
geringer sein, als der des Serienfahrzeugs.
In diesem Fall ist das Maß der Einfederwegänderung gegenüber dem Serienfahrzeug zu ermitteln
und im Teile-/Typgutachten anzugeben.
Als Richtwert für eine ausreichende Bodenfreiheit unter starren Teilen der Bodengruppe gelten
80 mm gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie
sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden.
(...)"



Zum Thema: Ich fahre einen Sturz von ca. -0,2Grad.



Gruss.



Gruss.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: So 19. Jun 2011, 15:27
von Guido S
moin,

ich würde mir hier keinen kopf machen wer was wie tief fährt.
im regelfall sollte man mit erwerb des führerscheins volljährig,mindestens aber 17 sein.
früher konnte man erwarten das ab da auch so eine gewisse einsicht da war.
dank der heutigen forenwelt wird gerne mal diskutiert.

zum glück (oder pech für den betroffenen) wird eben ein richter sich nicht auf diskussionen einlassen wenn die fakten klar sind.
bestenfalls läßt sich über die höhe der strafe diskutieren was aber ebenfalls eine gewisse einsicht des betroffenen voraussetzt die ja hier schon nicht erkennbar ist....


somit reguliert sich sowas immer irgendwann von selbst und mein mitleid hält sich dabei in grenzen.

das sind die gleichen die hinterher immer weinen wenn sie bei 70 mit 120 geblitzt werden.



guido