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AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Do 7. Apr 2011, 10:27
von Eugen
Zum Thema Inkrafttreten der 50cm-Regelung (§50StVZO) empfehle ich das Studium von §70 StVZO, der sinnigerweise auch "Inkrafttreten" heißt. Und dort steht drin: "§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge."
Übersetzt heißt das: wenn Auto ab 01.01.1988 zugelassen, dann gilt die 50cm-Grenze, wenn Auto bis 31.12.1987 zugelassen, dann nicht.
Das Thema Lichtaustrittskante oder Spiegelkante ist eigentlich auch mehr als eindeutig. Es zählt nur die Spiegelkante. Bei DE-Scheinwerfern ist es natürlich die Unterkante der Linse.
Also bei uns wissen die Prüfer und auch die Polizei darüber Bescheid und prüfen die Höhe auch mal nach.
Gruß
Eugen
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Do 7. Apr 2011, 10:31
von Folterknecht
also ist diese regelung für alle sciroccos vor EZ 88 unsinn ...
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 4. Mai 2011, 15:00
von Folterknecht
was ist denn jetz aus den milchigen scheiwnerfern da geworden was hatte es damit auf sich ????
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 4. Mai 2011, 17:11
von Thommy
Folterknecht hat geschrieben:was ist denn jetz aus den milchigen scheiwnerfern da geworden was hatte es damit auf sich ????
daraus ist wieder ein normaler Scheinwerfer geworden, keine Verschwörung oder ähnliches
Hier siehst du auch, warum der Scheinwerfer milchig war:
http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... es-digital
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 4. Mai 2011, 19:02
von Maggus
Eugen hat geschrieben:Es zählt nur die Spiegelkante.
So siehts aus, und nicht die Blattnassmachmethode.
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 10. Apr 2013, 19:22
von Maggus
Aus aktuellem Frühlingsbeginn

nochmal hochhol.
GTX hat geschrieben:1. Originale Sciroccos liegen oberhalb der 50cm
2. Gilt die 50cm Regelung für alle Fahrzeuge deren Erstzulassung nach dem 1.1.1988 liegt. NICHT ERTEILUNG DER ABE !
3. Mit ein bischen googlen findet man das hier:
http://www.tuv.com/web/media_get.php?me ... ileid=2532
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 10. Apr 2013, 20:22
von Meiki
Toleranzen gibts aber auch noch, stehen hier nicht drinnen!
Für Landwirtschaftliche Fahrzeuge gilt dies aber wohl nicht. Die neuen Autos, wo die Blinker mit in den Scheinwerfern integriert sind nerven, wenn die Blinken sieht man es kaum.
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 17:50
von Freddy
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 17:53
von Freddy