Danke für die Hinweise. Anfragen meinerseits laufen in verschiedene Richtungen und ich werde sehen, wie ich weiter verbleibe. Zunächst werde ich bezüglich des gestrigen Gesprächs mit K-Sport noch eine kurze Zeit zuwarten, da der Rene Rösler sich anfang kommender Woche mit seinem TÜV Prüfer beraten will. Weitere Schritte werde ich anschließend in Betracht ziehen. Rechtschutz ist vorhanden, nur ein eventuelles Gerichtsverfahren würde die Angelegenheit auf Jahre in die Länge ziehen und darauf habe ich wenig Lust, insbesondere weil dort ein paar Euro dran hängen, die sonst wieder anderweitig genutzt werden könn(t)en.
In diesem Zusammenhang ziehe ich auch eine Bremsanlage von Wolfgang (Pink) durchaus in Betracht und habe mich mit ihm diesbezüglich auch schon in Verbindung gesetzt. Allerdings, findet ja vlt K-Sport doch noch eine praktikable Lösung, zumindest für die Vorderachse. Hinten werde ich schauen, was damit passiert. Dort war ja vorher zumindest klar, dass kein Gutachten besteht und die Abnahme nur über eine Einzelabnahme laufen kann.
Fristen sind hier wohl keine mehr in Betracht zu ziehen. Die vordere Anlage wurde im April 2011 bestellt und im Ende Juni 2011 geliefert, so dass zumindest hier auch schon die mögliche Gewährleistungsfrist bezüglich herstellerseitiger Mängel von 1 Jahr abgelaufen ist. Ich muß es mir hier vermutlich durchaus zurechnen lassen, mich vom schönen Aussehen der Anlage habe blenden lassen und daher nicht umgehend alle Teilenummern durchgesehen zu haben. Festgestellt wurde dies hier ja erst gestern, also im August 2012.
Allerdings ist es auch schon so, wie COB schrieb, nämlich dass die fehlende zugesicherte Eigenschaft, das Teilegutachten, letztlich nicht so existent ist, das es mir etwas nützen würde. Und auch Günter hat recht, das Gutachten war der eigentliche Kaufgrund.
Von daher könnte die arglistige Täuschung eventuell durchaus in Betracht kommen. Zumindest wäre hier aber ein Gewährleistungsanspruch sicherlich zu begründen. Fraglich ist eben nur, ob man hier nach mehr als einem Jahr noch Möglichkeiten hat. Ich muß wohl mal ins BGB schauen. Eine anwaltliche Beratung behalte ich mir hier schon noch vor.
Übrigens Günter, wie Du weist, würde ich keine Anlage ohne Gutachten kaufen. die Gründe sind uns beiden ja bestens bekannt

. Daher frage ich diese auch direkt mit an. Vlt hat sich ja dort zwischenzeitlich etwas getan(Brembo, MoveIt etc).
@Maik: Nein. Das kann und werde ich nicht. Allerdings kann K-Sport das schon. Denn K-Sport ist Hersteller und auch die Firma, die die Gutachten hat erstellen lassen. Daher ist K-Sport an und für sich auch in der Lage, eine Herstellerbescheinigung über die Zulässigkeit seiner anlage mittels Nachtragsgutachten oder dergleichen, auszustellen oder die Teilenummern entsprechend anzupassen. Etwas in der Art wurde (Nachtragsgutachten) wurde mir ja gestern in Aussicht gestellt. Allerdings warte ichs jetzt einfach mal ab. Wer 8 Monate auf eine hintere Bremsanlage warten kann, der kann wohl auch noch eine gewisse Zeit zuwarten, was K-Sport nun auf die Beine bringt - denke ich. Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden.
PS: Bremsen tut es ja wirklich gut und es ist ja auch ncith ohne Grund so, dass die Mitarbeiter von K-Sport tatsächlich alle diese Anlagen in Ihren Autos, teils vorne und hinten als Mehrkolbenvarianten, spazieren fahren. Ich habe mir das ja bei denen vor Ort angesehen.
Daher wäre ich auch am ehesten darauf aus, was Günter anspricht, nämlich dass die zugesicherten Eigenschaften seitens K-Sport erfüllt werden.
Nur, ich möchte mit dem Wagen auch fahren. Die Saison ist bald wieder vorbei und mit erloschener BE fahre ich nicht. Daher kommt morgen auch vorne nochmal die orginale Bremse ins Fahrzeug.