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AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 08:31
von Stephan
Lies mal bitte richtig, was ich geschrieben habe. Du kennst den kleinen aber feinen Unterschied zwischen "Untersagung der Weiterfahrt" und einer "Stillegung"?

Natürlich darf die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Das geht jederzeit wenn Bedenken bezüglich der Tauglichkeit des Fahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr oder Bedenken bezüglich der Eignung des Fahrers bestehen.

Das hat NICHTS mit dem Entfernen der Plakette zu tun, was eine "Stillegung" wäre. Aber selbst dies kann die Polizei unter Umständen und in Rücksprache mit dem Ordnungsamt durchführen. Also halt mal den Ball flach.

Im Falle dessen, dass Bedenken über die Verkehrtauglichkeit bestehen und diese so umfänglich sind, dass zB. die Erstellung eines technischen Gutachtens erforderlich und angemessen wäre, würde ICH den Fahrzeugführer keinen Meter mehr fahren lassen, sondern den Wagen mittels Abschleppfahrzeug zum Gutachter bringen lassen. Natürlich auf Kosten des Fahrzeugführers/Halters.

Ich weis zwar nicht, woher Du jetzt gerade die 8cm nimmst, aber das ist mir auch egal. Wie Du oben lesen kannst, habe ich von 6cm gesprochen und Dir dazu die Begründung gegeben. Das ist so. Was Du daraus machst, ist mir herzlich egal.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 14:55
von rugera
Jedes Fahrzeug, dass nicht mindestens 6cm Bodenfreiheit zu feststehen Teilen der Karosserie aufweist, ist nicht straßenverkehrstauglich.
Also ich wüsste nicht dass es irgendwo eine Mindestbodenfreiheit gibt. Ist mir aber auch egal... mit roter Nummer oder 5 Tageskennzeichen steht Tür und Tor offen... Für den Alltagsgebrauch sind 6cm aber schon in Ordnung als Mindestmaß. Wie gesagt Kennzeichen macht man einfach mit Saugnäpfen fest, dann kann man ja das Ding auf 20cm Höhe setzen.


Vielleicht kann mir jemand noch was zum Thema Sturz erzählen?? Morgen ist es soweit.;)

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 15:19
von Stephan
Wenn man im Netz googelt, findet man empfehlungen bis max. -2°. Ich persönlich fahre den Sturz, der zum Fahrwerk vorgegeben war: 0° bis -0°-30' Bei mir ists auf -28' eingestellt. Das passt so ganz gut und aufgrund der Reifenbreite von 215 vorne sollte es meines Erachtens nach auch nicht viel mehr sein.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 20:41
von 53b16v scirocco
Hi Stephan,

ich muss dir leider ein wenig wiedersprechen zu den 6 cm.Ich habe den Beruf mal gelernt und 6cm darf kein Gullideckel etc herausschauen.Na DIN 9001 darf es bis zu 3cm nur raus schauen und das ist schon das absolute maximum.

Ebenfalls kenne ich kein Gesetz oder ähnliches wo die 6 cm drin stehen.Könntest du mal den Absatz bzw die Gesetzeszeile hier posten mit § bitte???


Ich habe da nämlich von meinem Prüfer ein paar andere Information in Schrift und Form.


Ich bedanke mich schonmal.

Schönes Wochenende allen.


gruß Alex

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 09:03
von Stephan
Hallo Goran,

ich suche gerne nochmal in der Din nach, wenn ich Zeit finde. Allerdings die 9001? Da steht was über Bauausführungen im Straßenbau? 9001 ist doch Qualitätsmanagement in Firmen? Ich meine, es steht in der Din EN 124, ggf. in der 1229 oder 18300. Muß ich aber selbst erst raussuchen, wenn ich mal viel Zeit habe.

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 12:04
von Guido S
moin,
mit roter Nummer oder 5 Tageskennzeichen steht Tür und Tor offen...

das ist ein offensichtlich weitverbreiteter irrglaube.
JEDES fahrzeug muß in einem verkehrssicheren und der stvzo entsprechendem zustand sein.
die roten oder kurzzeitkennzeichen berechtigen lediglich zur teilnahme am straßenverkehr ohne normale zulassung, nicht aber mit einem fahrzeug was nicht zulassungsFÄHIG wäre.

ansonsten aber eine super balgerei hier ! :hihi:


ach ja, wer behauptet das er mit 3 ! cm bodenfreiheit NORMAL am straßenverkehr teilnehmen kann ist es selbst wohl nicht mehr so ganz.....
(nur um nochmal brennstoff nachzulegen :hihi: )



guido

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 12:23
von Guido S
moin nochmal,

am mittwoch war tupperparty in spa daher zum thema tieferlegung ein kleiner anschauungsbericht :

[video=youtube;Vjh_NjeQvoQ]http://www.youtube.com/watch?v=Vjh_NjeQ ... r_embedded[/video]


wie man sieht ist eine tieferlegung sowieso blödsinn, man kann ja nur die hälfte der strecke nutzen.... :hihi: :hihi: :hihi:



guido

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 13:39
von rugera
JEDES fahrzeug muß in einem verkehrssicheren und der stvzo entsprechendem zustand sein.
Schon klar... aber warum soll ein tiefes KFZ nicht in verkehrsicherem Zustand sein?? Also bei mir dreht sich alles, es streift nichts& die komplette Technik ist überholt. Ich fahre verdammt nochmal nicht auf der Rennstrecke und auch sonst nicht schnell.
Sicherlich wird man vorausschauend fahren müssen und kann sein Brennholz nicht vom Wald in heimische Gefilde bringen. Keine Ahnung was du mit deinem anstellst...
Gegenfrage an dich: Wo soll da das Problem sein??

Ich klinke mich jetzt hier aus! :stinkefinger:
Hat ja schon lange nichts mehr mit dem Thema zu tun.

Im übrigen haben mich Gestern die Sheriffs angehalten und hatten nichts zu bemängeln- im Gegenteil, die fanden den Wagen gut!

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Mo 13. Jun 2011, 16:44
von scirocco1979
Hallo,



laut VdTÜV Merblatt 751, was maßgeblich für Fahrzeugänderungen ist, darf sich laut VDTÜV 751, Anhang II.3 (O-Ton): "die Betriebsfestigkeit und Verkehrsicherheit, das Fahrverhalten und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer des geänderten Fahrzeugs gegenüber des Serienfahrzeugs nicht verschlechtern."

Hierbei könnte ich mir durchaus vorstellen, daß ein Fahrzeug mit einem recht hohem negativen Sturz schlechter fährt (insbesondere beim Geradasulauf) als das Serienfahrzeug!


Weiterhin ist im VdTÜV 751 in Anhang II,5.6. zu finden, daß (O-Ton): "eine minimale Bodenfreiheit von 80mm bei zulässigen Achslasten (also beladen) für starre und sicherheitsrelevante Teile zu gewährleisten ist. (...) formelastische Teile dürfen tiefer sein. (...)"

Unter "formeleastische Teile" kann man Kunststoffteile, wie untere Motorverkleidung oder Schmutzfänger werten.

Auch sollte man den "obersten Grundsatz im Straßenverkehr" nicht vergessen, der bei der Ausbildung zur Erlangung einer Fahrerlaubnis gelehrt wird (O-Ton): "Niemand darf gefährdet oder geschädigt werden oder (mehr als nötig) behindert oder belästigt werden!"

Wenn man nur einmal irgendwo Abbremsen muß (klassisches Beispiel ist ein Bahnübergang), wo jedes andere Fahrzeug mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für diese Straße problemlos fahren kann, hat man andere Verkehrsteilnehmer mindestens belästigt/behindert - vielleicht schon gefährdet. Insbesondere Bodenabsätze in Baustellen oder "künstliche Hindernisse" (slepping policeman" können für "zu tiefe Fahrzeuge" zu unüberwindbaren Hindernissen werden! Das ist mindestens eine Behinderung!
Weiterhin werden die Schäden an Straßen - vielleicht auch Bordsteinen, Gullideckeln oder Einfahrten mit eingelassen Schienen/Befestigungen für Tore - meistens garnicht berücksichtigt, wenn das Fahrzeug doch aufsetzt, da dann nur der Schaden am eigenen Fahrzeug gesehen wird. Und wenn dies graviernde Schäden an öffentlichen oder privatem Eigentum ist, was wesentlich über eine normale Abnutzung hinausgeht, hat der Fahrzeugführer dies umgehend zu melden, da er sonst den "Tatbestand der Fahrerflucht" erfüllt: Klassiches Beispiel wäre das Aufsetzen mit der Ölwanne mit anschließendem Ölverlust - dort käme auch noch eine "Gefährdung Anderer" hinzu. Aber hierzu kann bestimmt Stephan detailliertere Auskünfte geben.


Das sind drei grundlegende verbindliche Gesetze bzw Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind!!!!


Als Ergänzung für weitere Gesetze/Vorschriften, die bei einer Tieferlegung zu befolgen sind, könnte auch folgender Link dienen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit




Versteht mich nicht bitte nicht falsch: Ich habe nichts gegen Tieferlegung, "breite Reifen" und Leistungssteigerung. Selbst fahre ich schon immer solche Fahrzeuge. Auch beruflich gehören solche Anfragen zum "Tagesgeschäft"! Auch denke ich, daß es im Rahmen der Gesetze und Vorschriften durchaus möglich ist, sich sein "eigenes individuelles" Auto zu gestalten und Deutschland wohl zu den Staaten der EU gehört, wo überhaupt solch ein umfangreiches Tuning möglich ist - und das legal. Viele geänderte Fahrzeuge, wie auch mein Scirocco und auch der Scirocco von Stephan, wären wahrscheinlich in anderen EU-Staaten garnicht zulassungfähig. (Manchmal gibt es ja auch Fragen von österreichischen Usern - wo wir nur "mit dem Kopf schütteln", was die da in Österreich für ein Problem haben!).

Hiermit möchte ich einfach ein Statement dafür abgeben, daß es im Rahmen der Vorschriften genügend Möglichkeiten der Änderungen des Fahrzeugs gibt! Und wer dies nicht so sieht, ist recht egoistisch und sieht nur sich und sein Auto - bedenkt aber nicht "die Anderen", die davon "recht genervt" sein können, und wenn´s beispielsweise nur ein "viel zu lautes" Auto oder Motorrad ist, was einen jeden Morgen "aus den Schlaf reißt".

Man könnte die "ganze Sache" aber auch auf folgenden Spruch minimieren: "Was du nicht willst, was man dir tut, das fügt auch keinen Anderen zu!"
- Ich möchte nicht Warten oder im Stau stehen, weil ein viel zu tiefes Auto eine Vollbremsung macht und/oder irgendwo steckenbleibt, wo jeder andere fahren kann.
- Ich möchte morgens um halb sechs nicht aufschrecken, weil der Nachbar sein Gefährt anstellt (und vielleicht noch warmlaufen lassen muß), um zur Arbeit zu fahren.
- Ich möchte nicht, das ....
Denk euch selber aus, was ihr nicht von anderen möchtet - und dann stellt gleiche Anforderung an euch selber - so mach ich es: man muß auch "die Anderen" sehen!



Mit freundlichen Grüßen

AW: Sturz einstellen- negativ??

Verfasst: Mo 13. Jun 2011, 16:54
von rocco-oal
scirocco1979 hat geschrieben:Weiterhin ist im VdTÜV 751 in Anhang II,5.6. zu finden, daß (O-Ton): "eine minimale Bodenfreiheit von 800mm bei zulässigen Achslasten (also beladen) für starre und sicherheitsrelevante Teile zu gewährleisten ist. (...) formelastische Teile dürfen tiefer sein. (...)"

Erwischt! :hihi: Denke 80mm reichen auch. :hihi:

Ich weiß was meinst. Meiner ist zwar auch gut tief, hab mich aber nicht beschwert, dass ich ihn wegen Eintragbarkeit nen cm vorne hochschrauben musst, zumal der Fächerkrümmer eh recht tief hängt und somit die zusätzliche Bodenfreiheit recht gut tut.
Wenn der Sturz gleichmäßig gestellt ist, tut´s dem Geradeauslauf fast nichts. Konnte sogar ohne Probleme mit Höchstgeschwindigkeit fahren. Schlimmer ist´s, wenn die Spur net stimmt. Das ist echt zum :kotz: Aber das ganze liegt wohl auch immer im Empfindungsbereich jedes einzelnen. :noidea:
Ich hab jedenfalls alles einstellen lassen, da mir schlichtweg der Reifenverschleiß wegen falschem Sturz zu hoch war, ich eh ein neues Fahrwerk und Spurstangenköpfe verbaut hab und die Spur danach total daneben war.