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Verfasst: Mi 6. Jul 2011, 22:06
von Maixi
Hallo Micha, ich hab auch 6 und 7 cm Restgewinde, mit 195/45/15. Scheinwerferunterkante 47 cm. Da müßte ich 3cm höher drehen, damit ich auf die 50 cm komm, wie soll das denn aussehen? Brauch ich ja ne Leiter zum einsteigen

Neenee der bleibt schön so wie er ist, ich schick meine Freundin damit zum TÜV die macht das schon

Ist das bei Dir so eingetragen?
Gruß Maixi
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 06:11
von Staatsfeind Nr.1
Maik hat geschrieben:Meiner hat 3 Eintragungen gemacht....Felgen,Fahrwerk,Lenkrad....Dauer gesamt 90 Minuten,aufgeteilt in 60 Minuten sichten der Papierlage,20 Minuten Verwindungstest und Nummern abgleich,3 Minuten Fahrprobe,15 Minuten Eintragung schreiben,2 Minuten abkassieren....
Ich war schon der Meinung der lernt es auswendig...
Meins hat letztes jahr 30 Minuten gedauert.Der ist nichtmla gefahren.
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 09:05
von Maik
Fahrprobe wr wegen den Lenkrad.
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 10:24
von Michas Rocco
Hallo,
ja ist eingetragen, in der Eintragung ist aber nichts wegen der Scheinwerferunterkante vermerkt. Die Abstände Radmitte bis Bördelkante sind eingetragen.
Meine persönliche Meinung zu dieser ewigen 50cm Diskussion sieht so aus:
Es hat sich jemand ein tolles neues Gesetz ausgedacht, welches quatsch ist. Mag sein, dass es für neue Autos Sinn macht aber speziell für den Scirocco ist es schlicht und einfach quatsch. Ein Scirocco II aus 12.87 darf unter 50cm aber einer aus 01.88 nicht, das allein zeigt schon die Blödsinnigkeit dieser Regelung. Nun besteht aber das Problem, dass meine persönliche Meinung nicht mit derjenigen des TüV und der Polizei übereinstimmt.
Mein Auto ist komplett verkehrssicher, ich habe keine überstehenden oder gar schleifenden Räder, mein Auto ist top gepflegt, ich habe nicht ein einziges Mal mit dem Auto irgendwo aufgesetzt, meine Ölwanne und der gesamte Unterboden ist komplett Kratzer frei. Fahrverhalten ist erheblich sicherer und besser als mit dem original Fahrwerk, so und jetzt soll es daran scheitern, dass die Scheinwerfer 3cm tiefer liegen als die Unsinnsregelung vorschreibt? Nein, eher nicht. Zumal ich dann auch garkein Gewindefahrwerk einbauen müsste, mit dem Serienfahrwerk sind es ja auch nur knapp 54cm.
Ich zudem der Ansicht, dass man es einem Fahrzeug auch ansieht, ob es über Jahre hinweg mit liebe zum Detail aufgebaut wurde oder ob es einfach mal schnell an einem Wochenende zusammengenagelt wurde. Sowas erkennt auch ein guter Prüfer und auch der Polizist bei der Verkehrskontrolle erkennt sowas. Ich hatte bisher drei Verkehrskontrollen und bisher nur positive Erfahrungen mit den Beamten gemacht, beim TüV gab es auch noch nie Probleme.
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 13:42
von Staatsfeind Nr.1
Maik hat geschrieben:Fahrprobe wr wegen den Lenkrad.
Nene.Die fahrprobe machen sie auch,wenn du nen Fahrwerk verbaut hast ohne Lenkrad.Nur ich fahr immer bei uns irgendwo zum eintragen in eine Werkstatt,da fahren die nicht.
Bin mal gespannt,wie das Montag mit meinen 18nern abläuft.
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 18:33
von Maik
So hab mein Kennzeichen jetzt wieder richtig auf den original Halter...Unterkante: 16 cm...Unterkante DE Linse:49,5 cm....
vorne 305 mm und hinten 310 mm Radmitte/Kante eingetragen...
Auf 195/45/14....
Und so sieht das aus:
Bilder werden groß beim anklicken.
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 19:09
von rocco-olli
Maik,
Ich fahr selbiges FW mit 17" und hab 12cm Verspoilerung vorne-Straße

Kennzeichenhöhe wollt ich nich messen.

)
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 19:47
von Maik
Hmmm mess ich morgen, denke wird aber nur maximal 2 cm weniger sein... Aber Olli ist deiner nach 88? Ab da gilt erst die Höhenregel.Ansonsten versteh ich nicht warum ihr das eingetragen bekommt...
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 22:11
von rocco-olli
Maik hat geschrieben:Hmmm mess ich morgen, denke wird aber nur maximal 2 cm weniger sein... Aber Olli ist deiner nach 88? Ab da gilt erst die Höhenregel.Ansonsten versteh ich nicht warum ihr das eingetragen bekommt...
Ich hatte einfach nen unwissenden Prüfer, der mir weder Restgewinde, noch Koti-Radnabe eingetragen hat, somit bin ich da bissel "variabel".
Einziger Nachteil, dass er mir die SW-Höhe in den Schein eingetragen hat, damit auch der Polizist der nicht dran denkt, drauf aufmerksam gemacht wird.
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Verfasst: Do 7. Jul 2011, 22:50
von scirocco1979
rocco-olli hat geschrieben:Ich hatte einfach nen unwissenden Prüfer, der mir weder Restgewinde, noch Koti-Radnabe eingetragen hat, somit bin ich da bissel "variabel".
Einziger Nachteil, dass er mir die SW-Höhe in den Schein eingetragen hat, damit auch der Polizist der nicht dran denkt, drauf aufmerksam gemacht wird.
Naja,
dann hoffe ich mal, daß die Eintragung auch die nächste HU überlebt! - Ich glaub es kaum: Die Eintragung wird wohl weniger Wert sein als das Papier, worauf es geschrieben ist!
Gruss.