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AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 18:02
von dsghary
Ich Habe den ABF In Plauen bei der DEKA per Einzelabnahme nach §21 abnehmen lassen . Alles gut gelaufen . Ohne Propleme.

Gruß Silvio :wink:

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 18:12
von philipple
Naja ich dachte diesesmal ich fahr einfach zur nächstgelegenen Prüfstelle. Prinzipiell sollte das ja keinen Unterschied machen :-(
Leider bin ich an einen sehr jungen Prüfer geraten, der so einen Umbau anscheinend noch nie gemacht hat. (ich befürchte er hatte auch noch nie nen Rocco 1 gesehen... Aber ok, dafür kann er ja nichts).

Ja Markus, wenn ich jetzt woanders hinfahr, leg ich dem 400,- aufn Tisch und hab garnichts. Das ist also auch keine Alternative.

Stephan, ich werds mal bei VW versuchen. Hast du evtl. einen Ansprechpartner dort? Persönliche E-mailadresse, Telefonnummer ect? Gerne auch per PN...
Ansonsten such ich mal im Netz.

Mit dem Getriebe und der aktuellen Bereifung wird der sicher nicht über 200 km/h kommen. Das sollte also passen.

Danke schonmal!!

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor

Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 18:29
von Stephan
Stephan, ich werds mal bei VW versuchen. Hast du evtl. einen Ansprechpartner dort? Persönliche E-mailadresse, Telefonnummer ect? Gerne auch per PN...
Ansonsten such ich mal im Netz.
Nee sorry, ist zu lange her bei mir. Meine letzte Anfrage an VW war 1998.

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Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 19:24
von cekey
Hi

hab mit dem Tüv schon aufgegeben, das Problem war das Abgas

wenn der auch schon von nem Abgasgutachten zu schwafeln anfängt fürcht ich hast die 400 verballert, der will alles Totsicher und du hast nix in der Hand, dh. alle Gutachten selbst erstellen

hab draufhin mit´m Tuner gesprochen, der sagte gleich werd ma nen besseren Kat brauchen, er schaut sich aber noch das damalige Abgasgutachten an

der Witz ist nämlich das der Rocco zu leicht ist und schwerere Autos mehr Dreck raushaun dürfen, absolut sinnlos....
mein Spender war eh ein Ibiza, was leichteres mit ABF wird´s wohl net geben

muss aber selbst erst mal sehn ob das dann wirklich alles so funktioniert, kann man viel sagen vorher.

mfg ck

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Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 20:53
von philipple
Naja als Hintergrundinfo zum Abgasverhalten:

CO und HC Emissionen sind tatsächlich bei Fahrzeugen mit niedrigem Gewicht und niedrigen Fahrwiderständen (CW Wert ect) oft kritischer als bei schweren Fahrzeugen. Das kommt daher, dass die Emission auf dem Abgasrollenprüfstand ermittelt wird. Der Test wird bei 20°C gestartet und dauert ca. 20min, allerdings bei niedrigen Geschw. und niedrigen Lasten sprich schwache Beschleunigung.
Je niedriger das Gewicht (Schwungmasse) des Fahrzeugs, desto niedriger die Abgaswärme. Dadurch wird der Kat langsamer warm und erreicht seine Konvertierungstemperatur später... Es entsteht mehr CO.

In der Abgasentwicklung sind die CO2 optimierten Spritsparvarianten (Ecoflex, Bluemotion usw) am kritischsten hinsichtlich CO!!
Ob die Emission für Euro 1 und 2 auch schon so ermittelt wurde weiß ich nicht.
Geht jetzt aber hier auch zuweit vom Thema ab.

Hab VW zwecks der Bremsengeschichte angeschrieben. Allerdings gibt es für solche Fragen eigentlich keine richtige Anschrift mehr - oder die ist so gut versteckt, dass die niemand findet :-)
Bin mal gespannt ob überhaupt irgend ne Antwort kommt.

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Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 21:07
von Stephan
Vor 2 Jahren habe ich auch eine Nachfrage an VW geschickt. Da ging es um die Anzeigelampe für Abgasrelevante Fehler zur NAchrüstung beim 1,8T Umbau. Ohne lange auszuschweifen, mir fiel das eben noch ein, vlt willst Du dort einfach mal nachfragen. Mir wurde dort auch recht fix geantwortet.

Die Antwort kam direkt von: KUNDENBETREUUNG@VOLSKWAGEN.DE

Erstaunlicherweise auch direkt so und GROß geschrieben. Hatte damals einfach an eine Adresse geschrieben, die bei VW als Kontaktadresse genannt war.

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Verfasst: Di 10. Jul 2012, 12:41
von Marvin
Hey Philipp, hast du nicht noch die Fahrzeugidentnummer und den Brief deines alten Einsers ? :zwinker: :ichsagnix:

Bei mir wirds wohl auf SAT hinauslaufen.... bin es mittlerweile sat(t) :freak: alle "Gutachten" zu besorgen und dann ist er endlich eingetragen.

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Verfasst: Di 10. Jul 2012, 14:00
von Maggus
Die Anfragerei bei VW hatte ich ja auch probiert. Obwohl ich "nur" eine Bestätigung wollte das alle 2er Rohkarossen aufgrund der Tragfähigkeit identisch sind.
Die Antwort war nur:die Unterlagen haben wir nicht mehr hier. :crazy:
Phillip, ich denke du kennst den einfacheren Weg :zwinker:
P.S. der tipp von Marvin ist natürlich auch zu bedenken :gruebel:

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Verfasst: Di 10. Jul 2012, 16:57
von philipple
Marvin,
die Idee kam mir auch schon.
Offiziell gäbe es die Möglichkeit, die Fahrgestellnummer umzuschlagen. Es würden sich dann um eine Tausch-/Reparaturkarosse handeln. Wird wohl im Ralleysport nach Totalschäden hin und wieder so gemacht, da dort der Eintragungsaufwand, Wagenpass ect ja nochmal enorm viel größer ist. Hab mich aber so aus Bauchgefühl erstmal gegen diese Lösung entschieden. Ich weiß auch nicht, inwiefern es sich noch um eine Reparatur handelt, wenn praktisch keine Teile mehr vom Erstfahrzeug verwendet werden..

Ich geb auf jeden Fall Meldung ab falls ich was von VW höre.
Danke soweit für eure Tipps!!

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Verfasst: So 29. Jul 2012, 22:15
von philipple
Hab inzwischen Antwort von VW-Kundenbetreuung erhalten. Allerdings mit wenig Erfolg:


Zitatanfang:

Sehr geehrter Herr...

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Nach Pruefung unserer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen keine Herstellerbescheinigung fuer die Umruestung der
Bremsanlage ausstellen koennen - wir haben diese nicht in Verbindung mit serienabweichenden Fahrzeugen geprueft.

Des Weiteren handelt es sich bei den Leistungsdaten der Bremsanlage um interne Daten. Diese nicht zur Herausgabe an Dritte
gedacht.

Wir bitten hierfuer um Ihr Verstaendnis!

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Freundliche Gruesse
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung


Zitatende.


Hab dann nochmals nachgefragt, ob ich wenigstens für die 16V Bremse im Scirocco 2 eine Bestätigung zu V-max bzw. Leistungsobergrenze haben könnte, darauf dann diese Antwort:

Zitatanfang:

Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Die Moeglichkeit zu pruefen, welche Hoechstgeschwindigkeit das Fahrzeug laut Verkaufsunterlagen erreicht hat, in dem die
Bremsanlage urspruenglich verbaut wurde, besteht. Dazu wird jedoch die Fahrgestellnummer vom Spenderfahrzeug benoetigt.

Auf Grund des Alters vom Fahrzeug liegen uns hierzu jedoch keine Unterlagen mehr vor und wir bitten Sie daher, sich mit den
Fahrzeugdaten an das Automuseum zu wenden.

Stiftung AutoMuseum Volkswagen
Dieselstrasse 35
38446 Wolfsburg

Telefon: +49 (5361) 30 85 98 38
Telefax: +49 (5361) 5 20 10

Auf der Internetseite http://www.volkswagen-automuseum.de koennen Sie Ihre Anfrage bequem ueber ein Kontaktformular absenden.

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Freundliche Gruesse
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung


Zitatende.

Mein Prüfer sieht inzwischen von der Vorlage eine Bescheinigung ab, daher geh ich der Sache nicht mehr weiter nach. Evtl. hilfts ja bei Bedarf mal jemand weiter...