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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 23:48
von el loco rocco2124
Andy-GTII hat geschrieben:Kennezichen umschrauben bei gleichen Fahrzeugtypen ist.... sagen wir mal sehr beliebt :erschrecken: :hihi:

böser junge!! :prost: dann bist du also (wie eine freundin immer so schön sagt) ein kriminelles element :hihi: :hihi:

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 00:15
von Michas Rocco
Hallo Leute,


hier ist ja echt ordentlich was passiert und sehr sachlich diskutiert worden. Die Sache mit dem Schleppen war ursprünglich mein erster Gedanke, da ich dafür auch ein adäquates Zugfahrzeug zur Verfügung hätte (LT28), leider ist dies verboten.

Nach einem klärenden Gespräch mit meiner Versicherung sieht es jetzt so aus, dass ich die Kurzzeitkennzeichen gratis bekomme. Somit fallen "nur" die Gebühren im Strassenverkehrsamt an, dass sind ungefähr 20€ inklusive Kennzeichen. Damit ist es günstiger als ein Trailer und sicherer als eine Fahrt mit anderen Nummern.

Ich danke euch für die vielen Hinweise und Ratschläge, morgen kann ich wieder Rocco fahren, JuHu, wenn auch nur 15 Kilometer.

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 00:18
von Sciroccoandy
Andy-GTII hat geschrieben:Kennezichen umschrauben bei gleichen Fahrzeugtypen ist.... sagen wir mal sehr beliebt :erschrecken: :hihi:

Herzlichen Glückwunsch wenn bei einer solchen Aktion ein Unfall passiert!!!

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 00:18
von el loco rocco2124
das ist ja nett von deiner versicherung,muß man ja mal sagen!na dann viel glück dabei.

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 00:19
von kogafreund
Als ich gerade 18 war, habe ich mir mal den TÜV-Stempel selber gemalt....
und wurde prompt erwischt, weil ich auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs war.
Das war aber nicht so schlimm, weil ich ohnehin keinen Führerschein hatte.
Gottseidank galt damals noch Jugendstrafrecht, und ich kam mit zwei blauen Augen davon.
Heute würde ich jedem raten, auf diese kleinen Förmlichkeiten wie "Versicherungsschutz",
"Fahrerlaubnis" usw. dringend zu achten.
Es kann einfach zu viel passieren, und dann steht man dumm da.

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 06:29
von RCV
Andy-GTII hat geschrieben:Kennezichen umschrauben bei gleichen Fahrzeugtypen ist.... sagen wir mal sehr beliebt :erschrecken: :hihi:

Jo, da is was dran. Alle sind am warten aufs Wechselkennzeichen und wir hams schon, nech :hihi:

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Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 10:15
von streets
Stephan L. hat geschrieben:@streets: nicht alles, was Du vom ADAC hörst stimmt so, wie es gesagt wird.

Abschleppen heißt: Hilfe in der Not leisten und dabei einem liegen gebliebenen Fahrzeug helfen vom Schadensort wegzukommen. Dabei sind max. 50km erlaubt.

Aber du sagst ja jetzt das gleiche das 50km erlaubt sind. Hast du eine Quelle für die 50km? Meiner Meinung nach ist das eine Empfehlung vom ADAC. Die StVO jedenfalls sagt darüber nichts also ist eine größere Entfernung nicht unbedingt verboten. Im Zweifel ist es halt sehr weit interpretierbar und dann kommts halt auf den entsprechenden Polizisten an ob man es ihm gut verkauft und er es hinnimmt. Wenn man ihm den entsprechenden Paragraphen erklärt wird er sich vielleicht beeindruckt zeigen.
Das abgeschleppte KFZ unbedingt defekt sein müssen ist vielleicht eher ein Problem wie die Entfernung. Heißt das wiederum das dieses KFZ auch angemeldet sein muss? Die StVO sagt dazu wiederum nichts, also wieder viel Raum zum interpretieren. Und so ein Defekt kommt ja auch manchmal ganz schnell daher hüstl........und wech

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Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 11:31
von Buggyboy
Andy-GTII hat geschrieben:Kennezichen umschrauben bei gleichen Fahrzeugtypen ist.... sagen wir mal sehr beliebt :erschrecken: :hihi:

Wat wer macht den sowat :grins: ?

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Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 12:46
von Stephan
@streets:
Du willst es einfach nicht verstehen sondern liest es so, wie Du es gerne haben würdest, habe ich den Eindruck. Die STVO sagt eindeutig, dass der Wagen auf kürzestem Wege aus dem Verkehr zu verbringen ist. Der Nothilfegedanke zählt nur in so weit, als es zwingend notwendig ist, um die Gefahr zu beseitigen. Die aktuelle Rechtssprechung sagt auch schon unter 50km, dass das Abschleppen zu weit sein kann. Es ist immer vom Einzelfall abhängig. 50km kann dabei die absolute OBERGRENZE sein. Da aber wie schon x-fach erwähnt, nur über den Nothilfegedanken beim liegenbleiben im Verkehr überhaupt erst ein Abschleppen gegeben ist, ist alles was Du hier so angesprochen hast, davon überhaupt nicht umfasst, sondern, ein rechtswidriger Vorgang in betrügerischer Absicht.

Für Schleppen und Abschleppen gibt es Legaldefintionen und Urteile. Diese kann man sich mittels der allseits beliebten Suchmaschine Google selbst heraussuchen. (§15a STVO und §33 STVZO). Dazu gibt es Anhänge, in denen alles noch genauer erläutert wird und eben die vorgenannte Rechtssprechung, die es im Einzelfall mit Leben erfüllt. Klar gibt es immer rechtliche Spielräume. Diese werden aber durch Urteile entsprechend eingeschränkt. Das kann man dann so hinnehmen, oder eben nicht.

Ich schreibe hier nur etwas zum rechtlichen Rahmen, was jemand macht, muß er natürlich selbst wissen, nur dann mit den Konsquenzen leben können und anschließend nicht herum heulen, wenns doch schief geht.

So, und weil ich ja nicht so bin, hier noch ein, zwei links zum Thema:

http://www.cobocards.com/pool/cardset/4 ... bnisrecht/
weiter unten, Definition Schleppen

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php
Schleppen


Onlinebeispiele für weitere Legaldefintionen bzw Erläuterungen zur STVZO habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Aber wer Zeit hat... Ich habe jedenfalls alles geschrieben, was es zu dem Thema zu schreiben gibt. Mehr will und werde ich dazu nicht schreiben, weil es mir tierisch auf den Sack geht, dass es einfach mal nicht so hingenommen wird, wie es nunmal ist. Aber das ist auch das Problem im deutschen Recht, das jeder immer nur seine Rechte und nie seine Pflichten sieht und bis aufs Blut diskutieren muß, dass er ja eben doch recht hat. Nein, das hat derjenige eben nicht immer.

Ich sehe auch nicht ein, dass ich hier im Forum, auch wenn ich nunmal Polizeibeamter mit einem Studium bin, für jeden Scheiß eine Legaldefintion beibringen sollte, wo doch genügend Leute hier nur Dinge, die sie mal übers Hörensagen mitbekommen haben, für bare Münze nehmen und überhaupt nicht auf die Idee kämen, diese auch zu belegen. "Der ADAC hat gesagt... Mein Fahrleherer hat gesagt... Ich habe einfach mal dies und das gemacht - warum sollte das nicht erlaubt sein - bla bla bla)

So schönen Tag noch.

AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen

Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 13:52
von kogafreund
Stephan L. hat geschrieben:...
Klar gibt es immer rechtliche Spielräume. Diese werden aber durch Urteile entsprechend eingeschränkt. Das kann man dann so hinnehmen, oder eben nicht.
...
Ich habe jedenfalls alles geschrieben, was es zu dem Thema zu schreiben gibt. Mehr will und werde ich dazu nicht schreiben, weil es mir tierisch auf den Sack geht, dass es einfach mal nicht so hingenommen wird, wie es nunmal ist. Aber das ist auch das Problem im deutschen Recht, das jeder immer nur seine Rechte und nie seine Pflichten sieht und bis aufs Blut diskutieren muß, dass er ja eben doch recht hat. Nein, das hat derjenige eben nicht immer.
...

Ja, genau dieses Problem taucht öfter auf, wenn es um komplizierte Rechtsfragen geht:
Da liest einer etwas, versteht davon die Hälfte und vermengt das Ergebnis mit dem, wie er es gerne hätte. :-)
Da gibt es inzwischen richtige "Klassiker"...Gerüchte, die immer wieder auftauchen und einfach mit der tatsächlichen Lage nicht übereinstimmen.
Wenn das alles so einfach ist, muß ich mir ja auch nicht für ein juristisches Studium jahrelang den Hintern plattsitzen... .

Letztlich verhält es sich rechtlich genau so wie Stephan es dargestellt hat.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Wer es anders sieht, muß schlimmstenfalls mit den Konsequenzen leben.