50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

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GTX
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von GTX »

Hat denn nicht jemand guten Kontakt zu einem Anwalt der vielleicht ein Gesetzesurteil zu dem Thema raussuchen kann? Dann ist das Ganze doch ein für alle mal geklärt.
Gruß Sebastian
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Ralf781
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Ralf781 »

vielleicht hätten die sich das mal besser überlegen sollen, lichtaustrittskante (und eigentlich sollte ja nur diese zählen) wäre besser gewesen als spiegelunterkante/reflektorunterkante. naja, wie auch immer. ich kenn jemanden, bei dem im schein drinsteht, dass die scheinwerfer nicht den regelungen entsprechen. oder irgendwie so. war mal wieder in nicht verstehbarem deutsch. es ist ein einser caddy.



Beitrag bearbeitet (03.02.06 00:02)
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Rocco´82
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Rocco´82 »

Man man man, wie gut das meiner noch zur alten brigade zählt aber dennoch. Wer hat denn alles schon mal probs mit der polizei gehabt, weil scheinwerfer zu tief?

Würde mich interessieren, wer dann was machen musste, nur mal so zum vergleich ;-)
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Anfänger
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Anfänger »

Hat mein GTII EZ. 89 also noch die alte ABE C116/1 und ich darf tiefer?
Rechtschreibfehler sind ein Ausdruck persönlicher Kreativität. Wer sie jedoch findet, darf sie behalten. :-))
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53B
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von 53B »

Also die C116 ist glaube bis 84 gültig gewesen, ohne Verbreiterungen. Dann folgte die C116/1 mit verbreiterungen, anderen Scheinwerfern, Heckspoiler usw. Die C116/2 ist dann wohl für den GT2 mit Kat Pflicht sowie Leuchtweitenregulierung rausgegeben wurden. Kann das mal einer bestätigen?
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GTX
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von GTX »

Nochmal, das hat nichts mit der ABE Nr zu tun sondern nur mit dem im Schein vermerkten Datum der Erstzulassung.
Sobald da im Schein etwas jüngeres als der 31.12.1987 steht gelten die 50cm Unterkante Reflektor/Lichtaustritt am Scheinwerfer. Das sind ein paar cm mehr, als der eigentlich Scheinwerfer. Das ganze steht doch oben eindeutig geschrieben, was gibts da noch zu fragen? :gruebel:

In meinem Beitrag vom 24.11.05 14:02
auf das oberste kleine Bild klicken, da stehts eindeutig drin, ist aus einem Merkblatt vom Tüv Rheinland.



Beitrag bearbeitet (14.02.06 02:17)
Gruß Sebastian
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53B
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von 53B »

Merkblätter sind keine Gesetze. Halte es auch nicht für tragbar Autos die vor dem Einkrafttretten des Gesetzes gebaut wurden irgendwelche Regeln aufzuzwingen. Warum wird vom Gesetz nicht jeder gezwungen sein Fahrzeug auf D4 umzurüsten, Airbags, 3te Bremsleuchte usw.
Falls mich deshalb einer stresst werde ich mir von VW schriftlich mein Baujahr geben lassen.
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GTX
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von GTX »

Nachträglich aufzwängen wird doch garnicht gemacht. Kein Serienmäßiger Rocco ist unter den 50cm, oder? Nur wer tiefer will muss das beachten.
Wäre der Rocco serienmäßig unter den 50cm, hätte er vielleicht eine ausnahmegenehmigung bekommen und man könnte machen, was man will.
Gruß Sebastian
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Kenshii
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Kenshii »

Einen neuer Tipp um doch noch um bei einer Kontrolle evtl. ungeschoren davonfahren zu dürfen:
Da ich ein KW-Gewinde V2 eingebaut habe, dachte ich mir auch gleich das aktuelle Gutachten dafür runterzuladen. Und was sehen meine entzündeten Augen auf Seite 6: KW nennt in dem Teilegutachten ausdrücklich die "untere LICHTAUSTRITTSKANTE"!
Hier ist der Downloadlink dafür:
http://www.kw-gmbh.de/kw_upload/Gutacht ... -ex-47.pdf
(ca. 37kb)
Ausdrucken, ins Auto legen und bei Diskussionsbedarf den Beamten unter die Nase reiben.
Jaja, auch wenn Ihr KEIN KW drinhabt trotzdem den Beamten damit nerven weil selbst ein richtig satt tiefergelegter Scirocco an der unteren Lichtaustrittskante des H4 Scheinwerfers die 500mm einhält! Haltet bei eingeschaltetem Licht ein Blatt Papier dran, dann seht Ihr es.
Und hier bei der Einbauanleitung auf Seite 4 alle Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche gemäß StVZO. Nur gültig in Deutschland:
http://www.kw-gmbh.de/kw_upload/Einbau/eah68680001.pdf
(ca. 375kb)
Wenn Ihr allerdings DAS den Beamten in die Augenlieder klemmt, werfen die sich sofort vor Euer vorderes Nummerschild und holen die Latte des Messens raus. Und wehe dem törichten Tor der da nicht innehält .......

Wie gesagt, ist NUR ein Tipp, ohne Gewähr das die Staatsmacht Euch nicht doch bei einer Kontrolle zu Flensburger Punktejägern macht.
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Rocco-Jochen
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Rocco-Jochen »

Manchmal ist es eben nicht schlecht ein altes Auto zu fahren.

Zum Glück ist meiner Bj. 7/87

Aber mein Cousin hatte in seinen '92 GTII ne Sondereintragung drin, die da lautete: "Tieferlegung nicht EG-Richtliniengemäß". Allerdings wurde das Fahrwerk damals anno 98 oder so eingebaut, dadurch wahrscheinlich der Nachtrag, da es damals, als die Regelung kam schon eingetragen war.

MfG Jochen
Heiligtum: 53b Bj. 87; H&R Federn, Koni Gelb, Recaro Halbschale, 32er momo, Streben von Wiechers, ATS Cup 7x15' mit 195/50-15
Status: abgemeldet, muss wieder mal was dran gemacht werden...:cry:

Alltagsgedöns: Golf III Variant, 90 PS, BBS 6.5x15' mit 195/50-15, Servo, Sitzheizung, was man halt so braucht
Status: Blinker blinkt, Lenker lenkt, Wischer wischt......und los....:gruebel:
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