AW: Problem
Verfasst: So 14. Apr 2013, 23:07
also wenn wirklich "unfallfrei" im Vertrag steht, und nicht "keine Unfallschäden bekannt" oder so ähnliche allgemeine Formulierungen, dann sollte die Sache eigentlich klar sein. Wie vorher schon gesagt: es kommt auf die Formulierung an.Zitat aus http://www.stern.de/auto/service/autokauf-wissen-was-ist-unfallfrei-1524862.html
Vorsicht mit der Verwendung des Begriffs
Wird im Kaufvertrag die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert, wird das rechtlich als wesentliche Eigenschaft des gekauften Autos angesehen. Wenn sie nicht zutrifft, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Schaden entdeckt. Diese Möglichkeit besteht selbst dann, wenn im Vertrag jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Auch einige Zeit nach dem Kauf kann es daher zur juristischen Auseinandersetzungen kommen. Typisches Beispiel. Nach einigen Monaten sucht der Käufer wegen einer Inspektion seine Werkstatt auf. Dabei werden vorhergehende Reparaturen entdeckt, daraufhin möchte der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sollte ein offenkundiger Unfallschaden absichtlich verschwiegen worden sein, steht überdies ein Betrugsvorwurf im Raum.