AW: Blitzmarathon
Verfasst: Fr 26. Okt 2012, 18:26
Mister_Mangels hat geschrieben:Ansonsten lautet das Motto wie immer:Wir haben Spaß und ihr Bereitschaft.(Hat nix mit rasen zu tun)![]()
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der war gut

Mister_Mangels hat geschrieben:Ansonsten lautet das Motto wie immer:Wir haben Spaß und ihr Bereitschaft.(Hat nix mit rasen zu tun)![]()
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Das Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) wurde vom Bundestag der
BRD GmbH exakt am 11.10.2007
zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen,
weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG
rückwirkend aufgehoben wurde. Damit
existiert seit der Bekanntgabe
im Bundesanzeiger am 29.11.2007
für sämtliche Ordnungswidrigkeiten
keine rechtliche Grundlage.
Logischerweise existieren somit rein
rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten
in der Bundesrepublik Deutschland
GmbH mehr.
Da Deutschland nach wie vor militärisch
besetztes Gebiet ist und den
SHAEF-Gesetzen der Siegermacht
USA unterliegt, wird die Erhebung von
Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch
als Plünderung eingestuft.
Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen
mit der Todesstrafe geahndet, weswegen
die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik
Deutschland GmbH,
Angela Merkel, mit dafür Sorge trug,
die rückwirkende Aufhebung von
OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche
Art und dem gleichen Grund wurden
bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung
(StPO), die Zivilprozeßordnung
(ZPO) und das
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht,
indem das Einführungsgesetz
aufgehoben wurde. Rechtswirksam
wurde das Ganze am 25.04.2006 mit
der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Und wieder wurden diese Gesetzeswerke
rückwirkend aufgehoben.
Aber es geschah im selben Schritt
noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO
und GVG ist weggefallen. In dem
stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke,
und jetzt wird es ganz
einfach, sogar für absolute Laien:
Ein Gesetz,
das nirgendwo gilt,
gilt gar nicht.
Folglich gibt es und vor allem gab es
damit rein juristisch in der BRD weder
einen Anklagegrund, ein Strafmaß,
noch ein Gericht, einen Richter oder
gar einen Gerichtsvollzieher. Wie gesagt,
alles rückwirkend, damit sich
rechtlich Beschmutzte nachträglich
und vorsorglich reinwaschen können.
Offenbar wollten Frau Merkel und ihre
Mittäter der Gefahr einer Verurteilung
zum Tode wegen Plünderung den
Nährboden entziehen.
Eigentlich sollte Ihnen nur recht sein,
was diesen Herrschaften billig ist.
Im übrigen empfehle ich Ihnen, den
§ 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen
Geltungsbereich regelt.
Zitat: „Wenn das Gesetz nichts anderes
bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten
geahndet werden, die im
räumlichen Geltungsbereich dieses
Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches
auf einem Schiff oder
in einem Luftfahrzeug begangen werden,
das berechtigt ist, die Bundesflagge
oder das Staatszugehörigkeitszeichen
der Bundesrepublik Deutschland
zu führen.”
Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt
ist, verliert gemäß Urteil des
Bundesverfassungsgerichts seine
Rechtskraft. Somit können Tatbestände
nach OWiG-Recht nur auf Schiffen
und Flugzeugen gelten.
Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen
Kenntnisstand und passen diesen bei
Erkenntnis den Gegebenheiten an