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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 09:46
von streets
Ich arbeite zwar nicht beim TÜV aber ich versuche mal so gut wie möglich zu antworten
philipple hat geschrieben:Wie siehts denn mit Karosserieumbauten aus?
Ich denke bei Fertigteilen wie:
-Breitbauten
-Spoiler
-Schweller
-Radlaufverbreiterungen (Kunststoff)
-usw...
ist es klar, da wird die Regel mit dem Gutachtenerstelldatum greifen.
Genau, hier zählt auch wieder das Zulassungsdatum des Teils. Da die meisten aber eh aus den 80ern kommen besteht da wohl kein Problem
philipple hat geschrieben:
Aber was ist bei selbst umgebauten Radläufen, Motorhauben,... aus Blech?
Das wäre ja vor 30 Jahren z.b. schon genauso möglich gewesen?!
Sowas ist sicher vor dem Umbau mit dem TÜV Prüfer zu besprechen. Ich könnte mir vorstellen das es bei wirklich Zeitgenössischem (Gr.2 oder ähnlich) möglich ist wenn du gut argumentierst. Bei DTM Verbreiterungen (hatte glaube ich letztens jemand aus Blech gebaut) wohl eher nicht da nicht Zeitgenössisch
philipple hat geschrieben:
Und was ist mit neuen Lackierungen? Sind dann nur Farbtöne erlaubt die es bei Zulassung + 10 Jahre gab?
Das ist wiederum geregelt. Es ist alles erlaubt auch nicht original Herstellerfarben ohne Zeitbeschränkung. Du kannst also z.b. ein British Racing green auf den Rocco machen und es ist legal. Allerdings sind FlipFlop und sonstige Exotischen Lacke nicht erlaubt es sei denn es gab sie original zu dem Fahrzeug zu kaufen.
Ich hab irgendwo einen Link zu den neuen Regeln des H Kennzeichens. Wenn ich den wiederfinde stelle ich ihn hier rein.
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 11:07
von MeinScirocco
streets hat geschrieben: ....
Ich hab irgendwo einen Link zu den neuen Regeln des H Kennzeichens. Wenn ich den wiederfinde stelle ich ihn hier rein.
Klick - Klick
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 11:21
von Folterknecht
was interessant ist in dem PDF -....
Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur hne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.
Das heißt für mich reininterpretiert es ist alles zulässig an Auspuffanlagen was eine ABE hat. denn die ABE setzt ja vorraus das der Sportpott sich in den Toleranzen der original lautstärke und abgaswerte bewegt. ?! oder sehe ich das falsch....
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 11:57
von rocco-oal
Danke für die Infos!

Dann weiß ich, was ich mit meinem 16V mach, wenn der net weggeht.

Dann brauch ich mir auch keinen Kopf um das eingetragene KONI-Fahrwerk machen.

Dann weiß ich aber auch, was für ne Rad / Reifenkombi ich drauf mach.
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 12:01
von Folterknecht
woher bekomtm man denn die infos ob es ein fahrwerk schon gab in den frühen bis mitte der 90er ? wenn ich jetz n fahrwerk kaufen wollte was H-fest sein soll dann müsste das spätestens 96 das erste mal gegeben haben ....
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 12:30
von brainstormer
Folterknecht hat geschrieben:was interessant ist in dem PDF -....
Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur hne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.
Das heißt für mich reininterpretiert es ist alles zulässig an Auspuffanlagen was eine ABE hat. denn die ABE setzt ja vorraus das der Sportpott sich in den Toleranzen der original lautstärke und abgaswerte bewegt. ?! oder sehe ich das falsch....
Ein Sportpott ist kein Nachbau.
Wenn eine China-Ebay-Auspuff-Bude für den Opel Kadett A eine Edelstahl-Duplexanlage mit ABE im Angebot hat, ist das noch lange kein
Nachbau und zeitgenössisch schon gar nicht. Hintergrund der Regelung ist wohl kaum, das Fred Feuerstein seine 4 Rohr- Friedrich Motorsporttüte unter den Golf knallen kann, sondern der Besitzer des Facel Vega wegen nicht mehr vorhandenem Ersatzteilnachschubs beim Stüber sich eine Anlage nachbauen lassen kann und es deswegen dann nicht am H scheitert.
Nochmal:
Die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß § 2 Nr, 22 FZV sind:
- Guter Pflege- und Erhaltungszustand
- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
- Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
Das ist der Rahmen in dem es sich zu bewegen gilt.
[INDENT]woher bekomtm man denn die infos ob es ein fahrwerk schon gab in den frühen bis mitte der 90er ? wenn ich jetz n fahrwerk kaufen wollte was H-fest sein soll dann müsste das spätestens 96 das erste mal gegeben haben .... [/INDENT]
Ganz abwegige Idee: Beim Hersteller ?
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 12:31
von streets
Folterknecht hat geschrieben:was interessant ist in dem PDF -....
Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur hne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.
Das heißt für mich reininterpretiert es ist alles zulässig an Auspuffanlagen was eine ABE hat. denn die ABE setzt ja vorraus das der Sportpott sich in den Toleranzen der original lautstärke und abgaswerte bewegt. ?! oder sehe ich das falsch....
Das bezieht sich wohl auf die original Abgasanlage.
Beim Fahrwerk haben die Federn ja ein Gutachten mit Datum, Dämpfer sind nicht eintragungspflichtig. Außer Gewinde.
Wer vorgesort hat hat alte D&W Kataloge aus Anfang der 90er da

- mein 94er hat übrigens kein Gewinde drin.
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 12:36
von Folterknecht
in was unterscheidet sich denn ein Edelstahlendschalldämpfer aus dem tuningladen vom originalen pott ??? der hat eien ABE bewegt sich also in den spezifikationen des orignals ?! ich denke das ist ne auslegugnssache ... was ist denn ein "nachbau" wenn ich mir selsbt was aus edelstahl oder stahl zusammenbrate ? wer hat den geprüft ? wer soll denprüfen ? ich rede heir auch nciht von anders aussehenden duplex china anlagen sondern von einem ganz normalen edelstahlauspuff mit doppelrohr wie original am 16v dran war ... ich glaueb n einfaches doppelauspufrohr sieht heute genauso aus wie damals original.
nur weil es sich "sportauspuff" im sprachgebrauch nennt muss es noch lange kein leistungssteigernter motorsportartikel sein oder ?
AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 12:57
von streets
Ein Spochauspuff hat schon eine andere Geräuschkulisse und unterscheidet sich so vom orischinal. Aber meist haben ESD ja eh eine ABE und müssen nicht eingetragen werden wenn du verstehst was ich meine

AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2011, 12:59
von Folterknecht
... ich gebs auf ^^