Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Also meine Info hatte ich vom ADAC vor ein paar Jahren bekommen da ich ein Auto ca. 40km schleppen wollte. Mag sein das das aktuell anders ist aber mal ehrlich der §15a StVO läßt doch einiges an Interpretation zu. Es sind weder länge eines Abschleppvorgangs noch Grund definiert. Insofern sind sogar 100km möglich auch wenn das natürlich in der Praxis niemand machen würde.
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- Buggyboy
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Dat Prob ist wie Stefan schon anmerkt ob sich der Beamte auskennt und was für ein Mensch das ist, Gibt welche die sind nett und helfen wahrscheinlich noch und es gibt Arschlöcher und dann hat man ein Problem.
Ich denke es würde dem Ersteller aber mehr helfen ne rote Nummer oder nen Hänger zu besorgen , wenn einer das in der Nähe hat..Sollte doch gegen Unkostenbeteiligung möglich sein..
Ich denke es würde dem Ersteller aber mehr helfen ne rote Nummer oder nen Hänger zu besorgen , wenn einer das in der Nähe hat..Sollte doch gegen Unkostenbeteiligung möglich sein..
- Stephan
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
@streets: nicht alles, was Du vom ADAC hörst stimmt so, wie es gesagt wird.
Abschleppen heißt: Hilfe in der Not leisten und dabei einem liegen gebliebenen Fahrzeug helfen vom Schadensort wegzukommen. Dabei sind max. 50km erlaubt.
Schleppen ist jeder andere Vorgang, bei dem ein Fahrzeug gezogen wird. Das hat rein gar nichts mit der Entfernung zu tun, sondern nur damit, dass es keine Nothilfe im Schadensfall ist sondern das Verbringen eines Fahrzeugs mittels Zugfahrzeug von A nach B.
Dies gilt eigentlich schon ziemlich lange. Ich habs ab 2000/2001 im Studium gehört.
@Buggyboy:
Kann man ja sehen wie man will. Solange die nötigen Fahrerlaubnisse vorhanden sind, kann der Beamte vor Ort sicher ein Auge zudrücken. Da hat er Ermessenspielraum (auch wenn dieser Aufgrund der Beträge der Bußgeldandrohung sicher nicht unendlich sind). Bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis hat er keinen Ermessensspielraum. Da greift das Legalitätsprinzip und er MUß die Strafanzeige schreiben, da er sich sonst selbst strafbar machen würde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn was passiert ist der Beamte AM ARSCH. Das ist der Hintergrund, weil er dann eben voll mit im Boot sitzt (Strafvereitelung im Amt) und darauf lässt sich niemand ein. Wo ist denn das Problem, einfach mal beim Straßenverkehrsamt anzurufen und sich wegen eienr Schleppgenehmigung zu erkundigen? Vlt wird es da im Landkreis ja auch so geduldet und wäre somit völlig unproblematisch. Das muß man aber eben erfragen.
Hänger ist aber immer noch die beste Alternative.
Dabei sind aber auch die Gewichte zu beachten, die laut Fahrerlaubnis erlaubt sind. Zum Glück steht das ja bei den modernen Kartenführerscheinen gut interpretierbar hinten drauf.
Abschleppen heißt: Hilfe in der Not leisten und dabei einem liegen gebliebenen Fahrzeug helfen vom Schadensort wegzukommen. Dabei sind max. 50km erlaubt.
Schleppen ist jeder andere Vorgang, bei dem ein Fahrzeug gezogen wird. Das hat rein gar nichts mit der Entfernung zu tun, sondern nur damit, dass es keine Nothilfe im Schadensfall ist sondern das Verbringen eines Fahrzeugs mittels Zugfahrzeug von A nach B.
Dies gilt eigentlich schon ziemlich lange. Ich habs ab 2000/2001 im Studium gehört.
@Buggyboy:
Kann man ja sehen wie man will. Solange die nötigen Fahrerlaubnisse vorhanden sind, kann der Beamte vor Ort sicher ein Auge zudrücken. Da hat er Ermessenspielraum (auch wenn dieser Aufgrund der Beträge der Bußgeldandrohung sicher nicht unendlich sind). Bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis hat er keinen Ermessensspielraum. Da greift das Legalitätsprinzip und er MUß die Strafanzeige schreiben, da er sich sonst selbst strafbar machen würde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn was passiert ist der Beamte AM ARSCH. Das ist der Hintergrund, weil er dann eben voll mit im Boot sitzt (Strafvereitelung im Amt) und darauf lässt sich niemand ein. Wo ist denn das Problem, einfach mal beim Straßenverkehrsamt anzurufen und sich wegen eienr Schleppgenehmigung zu erkundigen? Vlt wird es da im Landkreis ja auch so geduldet und wäre somit völlig unproblematisch. Das muß man aber eben erfragen.
Hänger ist aber immer noch die beste Alternative.
Dabei sind aber auch die Gewichte zu beachten, die laut Fahrerlaubnis erlaubt sind. Zum Glück steht das ja bei den modernen Kartenführerscheinen gut interpretierbar hinten drauf.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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- Ralle
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Stephan L. hat geschrieben:Das gilt aber nur für gebremste Anhänger
Ha, ich wusste doch, dass da noch was war......



Gruß von Ralf 
Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Buggyboy hat geschrieben:Dat Prob ist wie Stefan schon anmerkt ob sich der Beamte auskennt und was für ein Mensch das ist, Gibt welche die sind nett und helfen wahrscheinlich noch und es gibt Arschlöcher und dann hat man ein Problem. ...
Ob der Beamte "sich auskennt" oder nicht, ist doch das geringste Problem.
Es passiert vielleicht jahrelang kein Unfall, und ausgerechnet beim Schleppen - Murphy´s law läßt grüßen - passiert
dann an diesem einen Tag doch etwas...toll, wenn sich dann herausstellt, daß man so gar nicht hätte fahren dürfen...
Ich bin feige und würde im Zweifel einen Hänger benutzen.
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
also wir haben das schon ein zweimal so gemacht. kennzeichen von nem anderen autowagen ran,was manipuöiert das er nicht anspringt oderso ,adac gerufen ,abschleppen lassen.
einmal haben wir nen rocco von nem kumpel ohne gültige kennzeichen 20km quer durch berlin gefahren,ging damals nicht anders.
bin immerganzdichthinter ihm gefahren damit man das nicht so sieht.der rocco war auch total unauffällig.13 zoll mitgewinde ,hartmannanlage,weiß mit schwarzen rülis und schwarzen scheiben.naja wir waren jung und brauchten das geld!!
würd ich heute allerdings nicht nochmal machen,da is und dchon gut die muffe gegangen!
einmal haben wir nen rocco von nem kumpel ohne gültige kennzeichen 20km quer durch berlin gefahren,ging damals nicht anders.
bin immerganzdichthinter ihm gefahren damit man das nicht so sieht.der rocco war auch total unauffällig.13 zoll mitgewinde ,hartmannanlage,weiß mit schwarzen rülis und schwarzen scheiben.naja wir waren jung und brauchten das geld!!
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91er gt2, jh,jetzt mit 16er power,noch im umbau und wird und wird nicht fertig!!!!: Lebt jetzt mit nem ABF woanders
90er Audi 100 Avant Komfort Typ 44 , 5 Zylinder NF2 Fronti
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Manche Sachen behält man lieber für sich. Ich erzähls ja auch nicht rum was für tolle Sachen ich schon gedreht habe 

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90er Porsche 928 GT (irgendwann mal...)
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Stephan L. hat geschrieben: Schleppen ist jeder andere Vorgang, bei dem ein Fahrzeug gezogen wird. Das hat rein gar nichts mit der Entfernung zu tun, sondern nur damit, dass es keine Nothilfe im Schadensfall ist sondern das Verbringen eines Fahrzeugs mittels Zugfahrzeug von A nach B.
Sehr interessant zu hören, das wusste ich so noch nicht. Danke!!!
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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Andy-GTII hat geschrieben:Manche Sachen behält man lieber für sich. Ich erzähls ja auch nicht rum was für tolle Sachen ich schon gedreht habe![]()
...erzähl mal

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AW: Überführungskennzeichen oder Rote Nummer ausleihen
Kennezichen umschrauben bei gleichen Fahrzeugtypen ist.... sagen wir mal sehr beliebt



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