Dass der Wertverlust hierbei nur bei "relativ günstigen" Fahrzeugen bis ca. 30.000 EUR dabei ist, hat auch seinen guten Zweck. Da es um die Aufstellung von Kosten geht, die eine Erwerbstätigkeit erst ermöglichen und die dann vom zu versteuernden Einkommen bzw. Umsatz abgesetzt werden können, wäre eine höhere Pauschale kostendeckend für teure Autos und u.U. sogar ein Verdienst für günstige Fahrzeuge. Dies möchte verständlicherweise nicht das Finanzamt und andere Arbeitnehmer, ohne diesen "Vorteil", wären ungerecht behandelt.
ich arbeite aber mehr als der "normale arbeitnehmer", außerdem trage ich das komplette risiko. warum soll ich dann nicht meine tatsächlichen (nachweisbaren!) kosten steuerlich geltend machen können ?Teure Autos... natürlich wäre es schön für den Nutzer, wenn er die Kosten mit der Pauschale decken könnte, aber der Weg zur Arbeit bzw. Dienstfahrten können auch mit anderen, günstigeren Fahrzeugen gemacht werden und somit sind teure Autos Luxusgut und somit anteilig selbst zu zahlen. Es ist ja nicht das Problem des Staates oder der anderen Bürger, wenn Du einen weiten Arbeitsweg hast und teure Autos mit den Breitreifen hierfür fahren möchtest. Das kannst Du gerne tun, aber dann muss man auch mehr zahlen, als die Durchschnittspauschale zurückgibt.
ich möchte nunmal nicht mit irgendeiner keksdose fahren.
und deswegen ist eine "durchschnittspauschale" sowieso unsinn. wenn nur die tatsächlichen, nachweisbaren kosten (egal für welches auto) geltend gemacht würden wäre das gerechter. leider geht das in unserem bananenstaat nicht, außer man ist politiker. da ist alles unter A8,7er bmw und s-klasse unzumutbar.

und zu den "breitreifen" ich rede von stinknormalen 225ern oder bei dem bmw von 235ern die nunmal die kleinstmögliche größe sind.
Reparaturen sind aus gutem Grund in der Pauschale nicht enthalten, da sie außerordentliche Kosten und keine Betriebskosten sind. Mängel werden entweder in der Garantiezeit vom Hersteller (wir reden ja hier von Neuwagen) oder beim Unfall vom Eigentümer oder Versicherung gezahlt.
Somit sollen sie nicht im Rahmen der Betriebspauschale Steuererleichterungen bringen, da irgendjemand "Schuld" ist und zahlt.
die garantie greift nur in den ersten 2 jahren und parkrempler zahlt keiner. wenn da jedesmal die vollkasko (wenn vorhanden) eingreifen müßte kommst du mit den 435 euro versicherung nur ganz kurz aus....
das gleiche gilt für einen selbstverschuldeten unfall.
Man kann sich immer alles schön rechnen bzw. schlimm rechnen. Deine Kosten gehören zu Deiner Situation. Meine zu meiner. Beide sind richtig
stimmt ! (aber meine sind richtiger)

. Ich bitte auch von dieser subtilen Art der Beleidigung abzulassen, dass man (ich) es schön rechnen würde.
zunächst mal muß ich energisch protestieren ! ich beleidige niemanden subtil. wenn ich jemanden beleidige merkt der das in der regel weil dabei das subtile weglasse !

im übrigen zieht sich nur der den schuh an der ihm paßt......
guido