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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 13:07
von RoCCo-RuFiO
zum thema fluten nochmal...

Fluten ist grundsätzlich und an allen Scheiben verboten, auch an den hinteren und kann NIE NICHT durch eine 21er-Abnahme legalisiert werden, auch wenn´s noch so oft geschrieben wird.

Die Definition "für den Fahrzeugführer von Bedeutung" kommt bei der Frage zu tragen, welche Scheiben mit bauartgenehmigten Folien beklebt werden dürfen.

Im übrigen sind nach § 40 StVZO sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel und Abdeckungen von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten aus Sicherheitsglas auszuführen. Mit Sicherheitsglas sind auch glasähnliche Stoffe (Plexiglas) gemeint. Entscheidend ist das Bruchverhalten.

Also:

§ 40 StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas (auch Plexiglas)
§ 22a StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt
Bauartgenehmigung durch das Fluten der Scheiben futsch
--> Fluten grundsätzlich an Fahrzeugscheiben nicht erlaubt

21er-Abnahme kann keine erloschene Bauartgenehmigung "zurückkommen lassen"

cheerz matze :dance:

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 14:36
von rocco-olli
RoCCo-RuFiO hat geschrieben:zum thema fluten nochmal...

Fluten ist grundsätzlich und an allen Scheiben verboten, auch an den hinteren und kann NIE NICHT durch eine 21er-Abnahme legalisiert werden, auch wenn´s noch so oft geschrieben wird.

Die Definition "für den Fahrzeugführer von Bedeutung" kommt bei der Frage zu tragen, welche Scheiben mit bauartgenehmigten Folien beklebt werden dürfen.

Im übrigen sind nach § 40 StVZO sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel und Abdeckungen von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten aus Sicherheitsglas auszuführen. Mit Sicherheitsglas sind auch glasähnliche Stoffe (Plexiglas) gemeint. Entscheidend ist das Bruchverhalten.

Also:

§ 40 StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas (auch Plexiglas)
§ 22a StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt
Bauartgenehmigung durch das Fluten der Scheiben futsch
--> Fluten grundsätzlich an Fahrzeugscheiben nicht erlaubt

21er-Abnahme kann keine erloschene Bauartgenehmigung "zurückkommen lassen"

cheerz matze :dance:
Interessant, wieder was gelernt.

Hab schon öfters gehört und gelesen dass das legal sei.
Aber man sollte halt auch nicht alles glauben was man hört.

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 12:24
von Dark09
Wobei legal oder illegal heute auch relativ ist...Wenn jemand die richtigen Leute kennt kriegt man alles abgenommen. Für mich wäre sowas nix.

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 12:46
von MBO
Bei Kerstin kann man für 1,50€ den einzig wahren Heckscheiben-Aufkleber bestellen...

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 13:45
von Dark09
MBO hat geschrieben:Bei Kerstin kann man für 1,50€ den einzig wahren Heckscheiben-Aufkleber bestellen...
Der da wäre?

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 14:12
von MBO

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 16:21
von misterburnz
Auch nicht schlecht! Und für 1,50 € geschenkt :super:

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 20:24
von Dark09
Jo

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