moin,
ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass man für das Auslesen des Fehlerspeichers ein Entgeld bezieht. Als normaler Endverbraucher hat man ja keine Chance den Fehlerspeicher auszulesen.
Ich bin mir jetzt nicht sicher (bitte um Korrektur, wenn das nicht stimmt):
Gab es nicht irgend ein/e Gesetz/Vorschrift, was es unterbindet, ein Entgeld für das Auslesen des Fehlerspeichers zu beziehen???
Kannst da ja mal nach Googlen...ich bin mir fast sicher, dass das nix kosten darf!!!
ich finde es im übrigen auch eine bodenlose frechheit das ein zahnarzt für die untersuchung geld berechnet !

noch schlimmer bei den allgemeinmedizinern.
und dann noch 10 euro die nicht meine kasse sondern ich selbst bezahlen muß als eintrittsgeld für die praxis !
(aber da weiß ich wenigstens wofür, stellt euch mal vor der doofen ulla schmidt ihr dienstbenz wär nicht mehr aufgetaucht ! 200 mille für die katz ! )
manchmal frage ich mich ob manche kunden noch alle an der waffel haben.! !
wer soll das denn bezahlen ? die werkstatt ? wozu ? für die ganzen spacken die zeit und nerven kosten aber die reparatur dann selber versuchen ?
ok, 69 euro ist schon ambitioniert aber der vorteil ist bei dem ganzen modernen geraffel das auch der bosch systemtester nicht alles kann und der kunde gezwungen ist in die "fachwerkstatt" zu gehen.
(wobei es unter den vw betrieben kaum "fachwerkstätten" gibt)
bei stammkunden würde ich auch sowas nicht berechnen. alle anderen zahlen eben oder fahren woanders hin.
zu dem fehler hallgeber : der hat mit der drehzahl soviel zu tun wie der luftdruck vom reserverad. und einer hatte ja auch schon ganz richtig geschrieben das der bei den büchsen immer im fehlerspeicher drin ist.
wenn der motor nicht läuft hallt der geber auch nix.
guido