VWRalle hat geschrieben:Falsch gedacht!!!!!!!!!!! Da du durch das demontieren die Länge des Fahrzeuges veränderst musst du natürlch dies Eintragen lassen. Solltest du eine technische Änderung am Fahrzeug ohne Abnahme vornehmen, fährst du ohne Zulassung und Versicherungsschutz, was eine Straftat darstellt!!!!!
Ääähhm, wenn mein Tank leer ist, entspricht das auch nicht mehr dem Fahrzeugschein, weil er dann 25 KG leichter ist... Ist das dann auch Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz?
Fahren ohne Versicherungsschutz, ist wenn kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht! Der erlischt nicht einfach so, nichtmal, wenn ich aus einem Scirocco einen Reisebus baue!
Fahren ohne Zulassung ist eine
Ordnungswirdrigkeit...
Nun zum Thema:
Außenkanten dürfen nicht vorstehen (§ 30c StVZO) € 20,--
(mehr als unvermeidbare Gefährdung des Verkehrs, Führer)
Halter: ggf. TBNR 331660, €75, 1 Punkt
Fahren ohne Zulassung (§3(1) FZV) € 50,-- 3 Punkte, Halter dito.
Wegen der fehlenden Stoßstangen ist zwar die Länge des Fahrzeuges geändert und die Abschlepplasche vorn fehlt, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und dadurch der Zulassung oder gar des Versicherungsschutzes dadurch bei einem Scirocco II scheint mir jedoch mehr als zweifelhaft.
Immer an die 3 Varianten aus dem 19 ZO denken: Gefährdung / Abgas-, Geräuschverhalten, Fahrzeugart ändern. (z.B. Reifen schleifen im Radhaus, Kat leer, aus Sprinter Reisebus machen etc...)
Probleme mit der (gegnerischen oder Vollkasko-) Versicherung bekommst Du dann, wenn ein an Deinem Fahrzeug entstandener, durch eine andere Haftpflicht- oder Deine Vollkaskoversicherung abgedeckter Schaden bei Vorschriftmäßigkeit (vorhandene Stoßstangen) nicht bzw. nicht in der entstandenen Schadenshöhe eingetreten wäre.
Abschleppen kann man den im Notfall auch so, der Schlossträger könnte nur etwas in Mitleidenschaft gezogen werden.