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Achso!
Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 15:01
von Sk8erBoi
Jep, jetzt bin ich mit.
Sorry, ich kenne mich mit der berliner Umgangssprache nicht so aus...
Gruß Henning

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 17:02
von whv-vw-84
So weit ich weiß gibt es da wirklich ein Problem bei der Zulassung des Wagens
Erstens muss er den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen und auch die Abgasnormen erfüllen. Beides schafft er nicht!! Warum hat man ihn nicht zumindest für einen Tag angemeldet, dann wäre er unbezahlbar. So bekommt man noch nicht mal eine H-Zulassung
Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 20:28
von Johnny Flash
Sicher das dem so ist? Bei Auslieferung bekommt er eine Betriebserlaubnis. Und damit sollten Zulassung und H-Kennzeichen doch möglich sein...
Verfasst: Do 6. Sep 2007, 06:24
von christian_scirocco2
Johnny Flash hat geschrieben: Und damit sollten Zulassung und H-Kennzeichen doch möglich sein...
Daran dachte ich auch erst. Aber der Wagen wurde ja noch nicht zugelassen.
Also ist er ein
Neuwagen. Wen die Beamten sich (wie bei uns so üblich) quer stellen bekommt man den bestimmt nicht zugelassen.
Meinen 90iger kann ich auch erst 2020 als Oldi versuchen, obwohl ale Teile an ihm BJ89 Kennung tragen.
Gruß Chirstian
Verfasst: Do 6. Sep 2007, 12:10
von iroc16v

Geeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiillllllllllllllll,lechsz, haben will ,aber bin wie so viele eine arme sau. aber mein herz erfreut sich daran zu sehen, das es noch solche schöne autos gibt die einfach noch unberührt sind. vorallem in dieser farbe wol mit echtem seltenheitswert. übrigens mir gefällt er sehr gut

Verfasst: Mo 10. Sep 2007, 20:33
von klama
So einen Wagen zuzulassen, ist gar kein Problem! Man geht zur Zulassungsstelle und gibt eine eidesstattliche Erklärung ab, daß der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist. Dann wird das Fahrzeug mangels Informationen im Flensburger Register (Kunststück!) über die Amtsblätter des Kfz Bundesamtes in Flensburg "aufgeboten". Wenn sich nach Ablauf der Aufbietungsfrist niemand gemeldet hat, der den Brief vorweisen kann, dann wird ein neuer Brief ausgestellt. Mangels Daten wird dann einfach der 01.07. des Baujahres als Datum der Erstzulassung eingetragen, und schon hat man einen Gebrauchtwagen. Mit dem neuen Brief zum TÜV, HU machen lassen, gleich noch das H-Gutachten mitnehmen, AU machen, zulassen, fertig. Wo ein Wille ist...
Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Mo 10. Sep 2007, 21:04
von VW-Bastler
Wo ein Wille ist....ist auch ein Gebüsch
Wenn du einen 1er zum fahren suchst, geht es auch etwas billiger. Der ist echt nur fürs Wohnzimmer. In etwa 5 bis 10 Jahren ist er das doppelte Wert.
Soviel Zinsen gibt es nicht mal bei der Bank.
Maik
Verfasst: Di 11. Sep 2007, 17:43
von Der Steffen
Wäre doch mal ne klasse umbaubasis für Karroseriearbeiten etc.

Verfasst: Mi 12. Sep 2007, 10:25
von Sven
Verfasst: Fr 14. Sep 2007, 01:10
von catstom
...tja,...wenn er die TS-Ausstattung hätte, würde ich ihn ja sofort kaufen - aber soooooo?? nööööö....pöööhhh....