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Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: So 23. Okt 2005, 20:41
von Superhobel
@B12

Komm mal in Rheinland, hier blitzt es den ganzen Tag. Der OB gab sogar mal zu, dass das Geld ein fester Etat ist und wenn am Jahresende nicht genug reinkam fährt alles nochmal raus was eine Pistole halten kann. Es geht ums Geld, sonst würde es keiner machen. Natürlich ist alles verboten was einen dagegen schützt, schliesslich soll "die" ja keiner beim Geldverdienen stören oder durch die Lappen gehen.

Nicht mit mir! :grins:

PS: Es gibt auch nette Polizisten, einen sogar in unserem Bekanntenkreis. Von dem weiss ich auch, dass nirgendwo mehr gemobbt und intrigiert wird als wie bei der Polizei. Da hackt eine Krähe sehr wohl der anderen das Auge aus, nur nach aussen besteht immer Einigkeit.

PSS: Der Begriff "Wegelagerer" hat einen Neusser Rentner übrigens 3000€ gekostet als er ein Blitzerteam so bezeichnete. Man muss schon auf die Ausdrücke achten, ein auf der Strass geparktes Auto, was einen Riesenstau verursacht heisst auch "natürliche Verkehrsberuhigung" habe ich mich belehren lassen als ich 50cm weit auf dem 4m breiten Fussgängerweg parkte. Als ich den Polizisten nach längerer Debatte mit "Ja, ich weiss, Sie sind ja auch nur ein Befehlsempfänger...." konfrontierte wurde der richtig böse :hihi:



Beitrag bearbeitet (23.10.05 21:52)

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Mo 24. Okt 2005, 05:00
von Tempest
Gut zu sehen, dass das ja wieder mal ein internationales Ärgernis seitens der Autofahrer ist, denn die Cops oder auch als "Plod" hier im Vereinigten Königreich bezeichneten staatlich angestellten Geldeinnehmer/Laserpistolenblitzer sind hier genauso wenig beliebt.

Hier haben wir allerdings die Möglichkeit dank des Internets uns immer wieder über Interessenverbänden der Autofahrer über unsere Rechte als Autofahrer aufklären zu können.

So kam neuerdings der Tipp, dass ein englischer Laserpistolenbeamter, wenn der einem einmal geblitzt und rübergezogen hat, recht wenig anfangen kann, wenn er nicht das an dem Tage ausgestellte Kalibrierungszertifikat für seine Laserwaffe dabei hat, und dieses auch dem Opfer vorzeigen kann. Wenn nicht, kann man dem freundlichen Beamten noch viel freundlicher sagen, "That he can f*ckin' p*ss off!" :hihi:

Hier im Königreich habe ich mir ebenfalls schon von einigen sagen lassen, einige sogar die bei der Polizei selber arbeiten, dass die Jungs oft angewiesen werden, die viel einfacheren anzuhaltenden und ertragsreicheren Zuschnellfahrer ("Speeders") Geld abknöpfen, statt dass man sich mal auf das aus Autofahrersicht viel grössere Problem der sich auf den 3-spurigen Autobahnen befindlichen Midlane-hoggers (Mittelspuraufhalter) konzentriert.

Nebenbei wird dann vom Staat angeordnet noch kräftig mit den neuesten Speedcameras expermientiert: Sogenannte Katzenaugen sind kleine digitale Kameras, die in Fahrbahnreflektoren eingebaut sind, die, beim Zuschnellfahren sofort ein bild machen, das Bild sofort an die Zentrale weiterleiten, und voll-automatisch hat man innerhalb von ein paar tagen den Bussgeldbescheid im briefkasten, ohne dass auch nur eine Menschenhand (ausser der arme Postbote) dabei ans Werk gegangen wäre.

Dumm nur dass diese Katzenaugen gegen ein Gesetz verstossen, wonach feste Kameras dem Autofahrer deutlich sichtbar aufgestellt sein müssen (die Blitzkästen sind hier alle leuchtend gelb angestrichen). Dann wird wohl demnächst das Gesetz geändert, denn auch hier braucht der Staat "our friggin money" :kotz:

Also Leute, Ihr seht's: Nichts zu machen, weltweites Problem, oder zumindest Europaweit :hihi:

Naja, ich muss ja zugeben, dass ich eh selten zu schnell fahren :liar: :hihi: , und das eine Mal, wo ich mit meinem Einser unterwegs war, liessen mich die sich im Jaguar neben mir herfahrenden Polizisten dann auch, als ich mich wieder benahm, und sie zweifelsohne mein doch recht hohes Alter in meinen Gesichtszügen entdeckten, letztendlich in Ruhe :hihi: So muss das sein :super: Das sind Polizisten, wie sie mir gefallen, etwas tolerant sollten sie sein :-) Aber gut, da kann so manch Engländer auch ganz andere Geschichten erzählen ;-)

Tempest

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:22
von B12
@ superhobel

Meinst NRW?

Ich hätte dort sogar ein offenes Stellenangebot.

Aber wen das so ist muss ich mir das nochmal gut überlegen. :grins:

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Mi 26. Okt 2005, 19:45
von RoccoPete
Wie isn das? Muss die Laserpistole nicht auf einem Stativ sein? Wenn die Polizisten es locker flockig in der Hand halten ist es doch ziemlich ungenau oder?

Peter

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Mi 26. Okt 2005, 21:40
von Tempest
>Muss die Laserpistole nicht auf einem Stativ sein?

Genau das hat der ADAC in seinem Testbericht vor ein paar Monaten auch angekreidet.

Tempest

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Do 27. Okt 2005, 12:52
von Stephan
Moin,
nein, muß es nicht, es kann auch aufgelegt aus der Hand geführt werden, zB. auf dem Lenkrad. Es gibt zB. auch ein einbeiniges Stativ, das eine relativ freie Führung ermöglicht.

Übrigens, sämtliche moderne Lasermeßgeräte sind sehr sicher in der Handhabung und hochgenau, die gewährten Toleranzen geschehen nur aus rechtlichen Gründen (Urteile). Falls Meßwerte nicht verwertbar sein sollten (bei digitalen Geräten, wie dem Riegl FG21P, ca. 1Mio Messimpulse pro Messung), werden sie auch nicht angezeigt.

Verschiedene Meßmethoden sind nicht zulässig, wie zB. Motorrad vor einem Bus herfahrend, Autos schräg von der Seite. Das sind aber bekannte Meßungenauigkeiten und werden berücksichtigt.

Übrigens, weil es weiter oben erwähnt wurde, es macht auch Sinn mal auf ner Landstraße zu messen. Wenn dort nämlich schneller als 160km/h gefahren wird (als Beispiel, war ein Audicabrio) und auch Fahrradfahrer unterwegs sind, weils keinen Radweg gibt, ist ne Gefährdungssituation vorhanden. Abzocke schreit sowieso jeder der erwischt wird.

Anderes Beispiel dazu ohne Lasermessung: Wußtet ihr, das es, wenn ihr einem Fußgänger nicht das überqueren der Fahrbahn am Fußgängerüberweg ermöglicht, obwohl er dies sichtbar vorhatte (zielstrebiges Zulaufen auf den Überweg und schon nahe daran, bzw. Warten am Überweg), 4Punkte und, ich meine 100 Euro kostet? Alleine das nicht vorsichtige Annähern ist mit Verwarngeld bewährt.
Wenn man da konsequent vorgehen würde, wäre jeder 2. seinen Führerschein für nen knappen Monat los! Aber was solls, ist ja schließlich nicht das eigene Kind, was da gerade rüber will.

Genauso ist das mit Lasermessungen, obwohl rechtlich einwandfrei meint jeder darüber lamentieren zu müssen. Wenn man zu schnell fährt und erwischt wird, muß man eben die Konsequenz tragen. Das war schon immer so und wird sich auch in (näherer) Zukunft nicht ändern. Vielleicht sollte man erst mal über sein Verhalten als Verkehrsteilnehmer nachdenken und dann den Mund aufmachen. Wer zB. Polizisten als "Feind" bezeichnet, hat doch wohl im Straßenverkehr rein gar nichts zu suchen.



Beitrag bearbeitet (28.10.05 04:54)

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Do 27. Okt 2005, 12:55
von Stephan
PS: in Deutschland werden die Laserpistolen einmal im Jahr kalibriert und müssen vor Ort mit einem vorgeschriebenen Meßverfahren überprüft werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann der eigene Rechtsanwalt diese Unterlagen einsehen.

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Do 27. Okt 2005, 18:12
von amok01
@ Stephan L

wie ist das eigendlich wenn mich son Auto blitzt, das muss doch genau parallel zur Fahrbahn stehen oder? Gibt es da irgendwelche Tolleranzen weil 100% kann ja niemand stehen...

und zur Lasersache...

ich weiß nicht, ich habe n nem ADAC Heft auch schon gelesen wie oben erwähnt, das Laserblitzer sehr ungenau sein sollen, nicht vom Gerät her die mögen ja sehr gut sein aber von der schwierigkeit genau zu ziehlen und das Fahrzeug dann auch genau über ne längere Distanz im Viser zu behalten.

Irgendwie traue ich das den Polizisten bei uns direkt nicht so zu.... auch nicht das die das mit der Messung so genau nehmen wie du oben beschrieben hast. Aber ich bin da auch von meiner Meinung vorbelasted aber schwarze Schaafe gibts ja überall nur mist wenn sie in solchen Fällen viel Unheil anrichten können.

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Do 27. Okt 2005, 18:23
von ludi84
Viel nerviger ist dann aber, wenn sie einem rausnehmen und auf einem völlig unebenen Parkplatz die höhe messen und mit der im Ausweis vergleichen.

-> Schlussfolgerung des Polizisten: Ihr Auto ist hinten links zu tief!!!

NUR HINTEN LINKS!!! :crazy:

Dann war meine Nummer mit angeblich 13cm zu tief...
Es müssen 15cm sein hat er gesagt...
Auf der MFK waren es dann 18cm!!
Und das Beste: Es müssen 20cm sein und nicht 15cm!!! :applause:

Am schluss, musste ich meinen Scirocco 2 Monate nach der MFK (tüv) schonwieder vorführen und nochmals 120.- Fr (80Euro) bezahlen...

Da sag ich nur *Abzocke*!!!

Und speziell für diesen einen Polizisten an diesem Abend hier einen extrasmile -> :stinkefinger:

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten

Verfasst: Do 27. Okt 2005, 18:25
von Stephan
zum 1. Thema:
Es gibt verschiedene Meßsysteme für Radarwagen, nehme an, Du meinst diese. Bei einigen muß der Wagen parallel zur Straße stehen, ja.

zum 2. Thema:
Das gilt allerdings nicht für ne Laserpistole, da gilt, je größer der Meßwinkel, desto NIEDRIGER ist die angezeigte Geschwindigkeit. Bis 10 Grad Meßwinkel bewegt sich das im Bereich um 1 km/h.
Sicher kannst Du gehen, wenn Du nur Einzelfahrzeuge erfasst. So mache ich das zB., wenn ich mal zum Lasern komme, dann bist Du rechtlich IMMER auf der sicheren Seite. Da die aktuellen digitalen Meßgeräte bis 1000m geeicht sind und dabei ne Streuung von 40cm haben, kannst Du davon ausgehen, dass das richtige Fahrzeug erfasst wird, wenn nur 1 da ist.
Übrigens fahren Fahrzeugschlangen in der Regel auf Landstraßen oder in der Stadt eher deutlich langsamer als erlaubt. Raser sind so gut wie immer Einzelfahrzeuge. Ich gebe dann auch nur Fahrzeuge weiter, die mindestens 19km/h(vorwerfbarer Wert 16km/h) zu schnell sind. Da ich in der Regel außerorts Messe, in 70er Bereichen, zB. im Oberharz, wo viele Motorräder rasen wie blöde, kann ich das auch gut mit mir vereinbaren/vertreten.

Per Hand, also aufgelegt, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass man bis zu ca. 350m sicher messen kann. Schließlich ist auch ein Fernrohr mit Zielvorrichtung (Laserstrahl, wie bei nem Pointer, dass man aber so von außen nicht sieht) eingebaut.