H4 Boster

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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COB
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Beitrag von COB »

So wie das ausschaut wird bei dem günstigen Satz der Zusatzscheinwerfer aber nicht mit geschaltet. Hat da einer irgendwelche Erkenntnisse zu ?
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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christian_scirocco2
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Beitrag von christian_scirocco2 »

COB hat geschrieben:So wie das ausschaut wird bei dem günstigen Satz der Zusatzscheinwerfer aber nicht mit geschaltet. Hat da einer irgendwelche Erkenntnisse zu ?
Sieht man ja, keine Stecker vorhanden, also nicht für die zusatzscheinwerfer geeignet.
Abgesehen von der Sicherheit wenn die Sicherung mal durchbrennt, wäre es interessant ob so ein Booster überhaupt verwendet werden darf. Schließlich sind bei den Originalscheinwerfern auch alle Glühlampen/Fäden einzeln abgesichert.
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Roccily
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Beitrag von Roccily »

Eigentlich sind bei nem Booster die Steuerleitungen und auch die durchgeschliffenen Leitungen (Standlicht) weiterhin über die Zentralelektrik abgesichert. Lediglich die zwei Abblendlicht- und die zwei Fernlichtleitungen, die direkt von der Batterie vom Relais geschaltet werden, sind über den Booster einzeln abgesichert.
Gruß

Roccily

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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

christian_scirocco2 hat geschrieben:...Abgesehen von der Sicherheit wenn die Sicherung mal durchbrennt, wäre es interessant ob so ein Booster überhaupt verwendet werden darf. Schließlich sind bei den Originalscheinwerfern auch alle Glühlampen/Fäden einzeln abgesichert.
Das ist eine sehr interessante Frage, und ich wundere mich etwas, daß die noch keiner gestellt hat.
Die Änderung bauartgenehmigter Teile - zu denen zählen auch die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug - bedarf immer einer Genehmigung oder eines Teilegutachtens.
Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis (§§ 49a I 1, 19 StVZO). Das kann im Schadensfall sehr unangenehm werden, wenn die Veränderung am Fahrzeug etwa mitursächlich für einen Unfall war. Auch wenn die H4 Booster unbestritten eine Verbesserung bedeuten: Es wäre schon gut, wenn die am Markt befindlichen Anbieter sich um eine Zulassung bemühten. Ganz unkritisch ist das jedenfalls aus rechtlicher Sicht keinesfalls.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo :hihi:[SIGPIC][/SIGPIC]
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Roccily
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Beitrag von Roccily »

Glaubst Du ,dass sich das jemand, der das nebengewerblich macht, oder im Ausland fertigen lässt, leisten kann? Das heisst im Zweifelsfall weiter unterbeleuchtet durch die Nacht. Und was ist mit den ganzen Einbauten von Verstärkern, wo die Verkabelung durch den Motorraum und direkt von Batterie kommt. Im Übrigen wird ja an den Lampen nix geändert. Nur dass es durch Relais geschaltet wird.
Gruß

Roccily

:wink:
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COB
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Beitrag von COB »

Roccily hat geschrieben: Glaubst Du ,dass sich das jemand, der das nebengewerblich macht, oder im Ausland fertigen lässt, leisten kann? ... Nur dass es durch Relais geschaltet wird.
Es gibt aber auch genug Händler im Internet, die Teile mit dem Zusatz "Nicht zulässig im Bereich der STVZO" verkaufen. Das heißt ja erst mal gar nichts. Ich stecke nicht in den DINs für den Kfz Bau drin, aber es ist mE so, dass nicht nur bei VW, das Licht immer direkt über Schalter läuft, immer ohne Relais. Obwohl es auch für die OEs absolut kein Problem wäre, das so zu bauen. Das Relais ist ja auch eine zusätzliche Fehlerquelle.
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Scirocco_53b
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Beitrag von Scirocco_53b »

Die Stecker für die Zusatzscheinwerfer bekommt man noch bei VW, die Crimpkontakte im Zubehör (6.8mm Standardmaß). Die Stecker sind unter der VW-Nummer
321 941 600 zu bekommen. Man muß diese dann parallel zu den Fernlichtleitungen am Stecker der Hauptscheinwerfer anschließen.
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Mein 88er Scala:
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kogafreund
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Beitrag von kogafreund »

Roccily hat geschrieben:Glaubst Du ,dass sich das jemand, der das nebengewerblich macht, oder im Ausland fertigen lässt, leisten kann? Das heisst im Zweifelsfall weiter unterbeleuchtet durch die Nacht. Und was ist mit den ganzen Einbauten von Verstärkern, wo die Verkabelung durch den Motorraum und direkt von Batterie kommt. Im Übrigen wird ja an den Lampen nix geändert. Nur dass es durch Relais geschaltet wird.
Naja...aus rechtlicher Sicht ist das etwas schief...Juristen denken (leider !) anders:
Zunächst: Verstärker gehören nicht zu den Fahrzeugteilen, die gem. StVZO in einer "amtlich genehmigten Bauart" ausgeführt sein müssen.
Deshalb paßt Dein Beispiel hier nicht; bei Beleuchtungsteilen sieht es ganz anders aus:
Im Prinzip ist es so, daß das Kfz im Auslieferungszustand - und nur in diesem - eine Betriebserlaubnis erhalten hat.
Wird dieser Zustand an sicherheitsrelevanten Teilen - dazu gehören gem § 22a I Nr. 7 StVZO auch Scheinwerfer - nachträglich verändert,
so erlischt grundsätzlich die Betriebserlaubnis, wenn diese Veränderung nicht amtlich zertifiziert ist.
Dabei spielt es zunächst gar keine Rolle, ob das Licht nun heller oder dunkler, besser oder schlechter ist.
Entscheidend ist die - "illegale" - Veränderung am Fahrzeug.
Ein großes Risiko geht auch der Händler ein, denn bereits der Handel mit nicht genehmigten Teilen ist ihm gem. §§ 22 a II StVZO, 23 StVG verboten.
Die Ware kann eingezogen werden, und normalerweise folgt dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Genau aus diesem Grund haben viele Verkäufer Ihren Sitz im Ausland.
Abmahnungen können dann auch noch folgen, wie man hier nachlesen kann:
https://www.anwalt24.de/fachartikel/int ... tion/21187
Die Booster sind für unsere alten Karren sinnvoll + gut; aber im Vorfeld ein wenig Nachdenken schadet hier sicher nicht,
um späteren Ärger zu vermeiden.
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COB
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Beitrag von COB »

Das stimmt soweit alles, nur wird beim boostern nicht der Scheinwerfer an sich verändert, sondern nur seine Beschaltung. Darüber sagt die STVZO aber nichts. Dazu findet man eher noch was in den zugehörigen DINs, die wir aber alle nicht haben und sicher auch viele Prüfer nicht.

Am ehesten droht hier noch Gefahr durch §19/2, Nr.2. Aber selbst das ist höchst spekulativ, weil hier jeder rein interpretieren kann, was er möchte.
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Michas Rocco
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Beitrag von Michas Rocco »

Also ich für meinen Teil erfreue mich täglich (meistens nächtlich :hihi: ) an den Vorzügen der H4 Relaisschaltung. Egal ob es nun "sauber" ist oder nicht.
Nachdem mir ein Lichtschalter komplett abgebrannt ist und der zweite Gebrauchte in der AN Stellung fest geschmolzen ist frage ich auch nicht ob es sinnvoll ist oder nicht.
Die H4 Lampe ist ausgelegt für 13-14V und genau bei dieser Spannung gibt sie das Bauart genehmigte Lichtspektrum ab. Nicht bei 10V und auch nicht wenn der Schalter im Innenraum in Flammen steht, weil irgendwo eine Stelle im Leitungsstrang vergammelt ist.

Für diejenigen, die es ganz genau haben wollen ist der Relaiskasten dann eben nicht geeignet. Dann bitte aber auch alle H4 Nightvision, Nightbreaker und ähnliche Lampen sofort ausbauen, da auch diese heller sind als diejenigen, die bei der Zertifizierung in den 80er Jahren an Bord waren.

Ist nicht böse gemeint, aber im Fall der Relaisschaltung überwiegen die Vorteile sehr deutlich. Fast alle anderen Autos aus dieser Zeit (VAG ausgenommen >> Sparfüchse) haben Relais verbaut.
Mfg

Micha :wink:

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Scirocco GTX, 16V+, Baujahr 1988 "Paprika Rot"
Trabant 601, Baujahr 1986
Polo 86c Coupe, Baujahr 1988
LT 28, "Transporter", Baujahr 1991
Skoda Octavia Combi, Baujahr 2006
XS 750, 1T5, Baujahr 1977
EXC 250, Six Days, Baujahr 2013
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