Ich freue mich, dass Du alte Beiträge findest mein lieber Sascha. Natürlich hast Du recht, wenn Sitze bautechnisch verändert werden und die Verankerung nicht mehr der Serie entspricht muß dies hier geprüft werden. Allerdings Widersprichst Du Dir ja hier plötzlich selbst, oben war zu lesen:
Seit wann sind Sitze eintragungspflichtig?
Die STVZO definiert nur den Platz des Fahrers und was er von dort aus tun können und erreichen muss. Sitze sind demnach kein Annahme pflichtiges Bauteil. Wie z.B. ein Kühlergrill nicht eintragungspflichtig ist.
Nun schreibst Du:
Wenn ich aber nun Sitze aus einem Modell (zB Golf) in ein anderes Modell (zB Polo) baue, wäre noch nachzuweisen das zB die Bodengruppe oder die Laufschienen daran trotz veränderter Bauhöhen und damit geänderter Winkel noch immer den gleiche Halt bieten.
Wenn Du meinen Beitrag richtig verstanden hast, habe ich am Ende geschrieben, dass alles Andere der Einzelbetrachtung unterliegt. Und bei einer veränderten Sitzkonsole ist ja keine "Serie" mehr gegeben

... Fühlst Du Dich hier irgendwie persönlich angegriffen? Verstehe nicht wieso...
Und ja, Wiechers stellt Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und ja, meine Sportsitze (Wiechers 301 mit verstellbarer Lehne) sind grundsätzlich eintragungsfrei, da mehr als 20 oder 25° verstellbar. Die mitgelieferte Konsole ist sogar klappbar. Allerdings habe ich eine der Konsolen verschweißt, so dass diese nicht mehr klappbar ist. Da die Rücksitze nicht mehr zugänglich sind und die Sitze mit Schrothgurten genutzt werden, bzw. keine Seriengurte mehr vorhanden sind habe ich mir diese so sogar eintragen lassen unter Austragung der Rücksitzbank. So ist man auf der sicheren Seite und umgeht eventuell Theater bei Kontrollen. Allerdings sehe ich hier irgendwie kein grundsätzliches Problem mit dem von Dir verlinkten Beitrag.
Was ich jetzt allerdings nicht nachvollziehen kann ist Deine Argumentation bezüglich Material usw. beim Kühlergrill. Es ist doch eigentlich nebensächlich, wann das Splitterverhalten relevant ist. Es ist anders als vorher und damit in der Regel nicht geprüft bzw. stellt ein Bauteil dar, mit dem andere in Berührung kommen. Auch ein GFK Kotflügel unterliegt der Einzelabnahme.
Bezüglich der FK Sitze hast Du jetzt ja tatsächlich selbst geschrieben, dass
FK schreibt das ihre ohne Zulassung sind und somit wohl ohne jedliches Papier geliefert werden.
Hier würde ich als Interessent einfach mal direkt Rücksprache mit dem Sachverständigen meiner Wahl halten und erfragen, was nun genau damit ist und ob es Probleme gibt. Meiner Meinung nach wird es ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung aber tatsächlich schwierig. Wenn keine Konsole dabei ist wird es ja noch schwieriger. Vlt gibt es da ja zumindest etwas von Wiechers und Co, was Papiere hat und damit prüffähig ist. Wie gesagt, ich würde mit dem TÜV sprechen.
Meine Sitze sind z.B. eingetragen als "Wiechers Sportsitze mit Wiechers Sitzkonsole". Mehr steht da nicht in Bezug auf den Sitz.
Ich will mich hier auch nicht mit Dir streiten Sascha, mir gings nur um den Eingangspost mit der Frage von Dir:
Seit wann sind Sitze eintragungspflichtig?
Das haben wir hier diskutiert. Ich verstehe auch nicht, warum Du jetzt plötzlich umschwenkst und hier streiten willst

. Ich bin raus aus der Diskussion, weil ichs überflüssig finde.