AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 11:49
Mein Kofferraum ist aber leer
und Anhängelast ist ja nun eben nicht gleich Zuladung, selbst die Stützlast wird dem Anhänger zugerechnet. Also warum ohne Not mal eben 120 kg Nutzlast aufgeben ?
