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AW: bescheuerte Regelung vom TÜV bzgl. Anhängerkupplung abbauen

Verfasst: Do 2. Okt 2014, 11:49
von COB
Mein Kofferraum ist aber leer ;-) und Anhängelast ist ja nun eben nicht gleich Zuladung, selbst die Stützlast wird dem Anhänger zugerechnet. Also warum ohne Not mal eben 120 kg Nutzlast aufgeben ?