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AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 15:36
von Maggus
Also ich habe auch vor ein paar Jahren auf Plastik gewechselt und da ist alles drin. B,C,BE, C1E, CE bis inkl. hänger 12to(Allerdings befristet bis 2026), M und L hab ich noch umsonst bei der Umschreibung bekommen.
Gemacht habe ich 94 den normalen 3er.
Gruss Markus
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 16:43
von Peet!
Maggus hat geschrieben:Also ich habe auch vor ein paar Jahren auf Plastik gewechselt und da ist alles drin. B,C,BE, C1E, CE bis inkl. hänger 12to(Allerdings befristet bis 2026), M und L hab ich noch umsonst bei der Umschreibung bekommen.
Gemacht habe ich 94 den normalen 3er.
Gruss Markus
Da kommts drauf an, in welchem Zuge du auf Plastik gewechselt hast!?
Gruß Peet
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 19:06
von rd-biker
Na dann werde ich mal meinen grauen Lappen behalten, auch wenn da ein >>Saueferbalken<< drin ist wegen ner
Dummheit vor 30 Jahren.
Gruss
Thomas
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 19:08
von rd-biker
Na dann werde ich mal meinen grauen Lappen behalten, auch wenn da ein >>Saueferbalken<< drin ist wegen ner
Dummheit vor 30 Jahren.
@Peet, von wem ist der Spruch in deiner Signatur?
Gruss
Thomas
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 20:22
von Peet!
rd-biker hat geschrieben:
@Peet, von wem ist der Spruch in deiner Signatur?
Gruss
Thomas
der stammt aus dem Arabischen!
Gruß Peet
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: So 23. Jun 2013, 15:14
von 53b16v scirocco
Moin moin,
hier ist ja wieder sehr viel gefährliches Halbwissen.
Wenn du den Führerschein nach alter Regel gemacht hast,steht dir das Fahren bis 18To gesamtgewicht zu.
Das bedeutet,das du b+ c1 fahren darfst.Geh zu dem Vorgesetzten hin und erkläre dennen das.
es ist einfach nur faulheit der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde.
Wenn du weitere hilfe benötigst,suche ich dir die passenden § aus der StVO raus.Kann aber ein paaer Tage bei mir dauern.
gruß Alex
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: So 23. Jun 2013, 19:03
von Maggus
Peet! hat geschrieben:Da kommts drauf an, in welchem Zuge du auf Plastik gewechselt hast!?
Gruß Peet
Weil der Papierschein mal mitgewaschen wurde und seine Besten Tage hinter sich hatte.
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: So 23. Jun 2013, 20:40
von Peet!
53b16v scirocco hat geschrieben:Moin moin,
hier ist ja wieder sehr viel gefährliches Halbwissen.
Wenn du den Führerschein nach alter Regel gemacht hast,steht dir das Fahren bis 18To gesamtgewicht zu.
Das bedeutet,das du b+ c1 fahren darfst.Geh zu dem Vorgesetzten hin und erkläre dennen das.
es ist einfach nur faulheit der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde.
Wenn du weitere hilfe benötigst,suche ich dir die passenden § aus der StVO raus.Kann aber ein paaer Tage bei mir dauern.
gruß Alex
Bei einer Neu Beantragung nach Entzug gelten die neuen Regeln, da wird nur bis 3,5t ausgestellt, das ist kein Halbwissen!
Der Maggus hat sich einen neuen ausstellen lassen, da wird das Alte übernommen!
Gruß Peet
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Di 9. Jul 2013, 12:10
von SandorKohler
Hallo
ich kann auch nicht verstehen, wie man nicht gleich nachschaut, wenn es denn so wichtig ist.
Das ganze aber gleich mit Behördenwillkür zu umschreiben, sorry, ja Beamte mache Fehler, sie sind auch nur Menschen. Hier aber ist es das Gesetz das sich geändert hat. Ob es nun einem gefällt oder nicht, ist eine andere Sache.
Gruß
AW: Führerschein bis 7,5t aberkannt
Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 01:42
von kogafreund
53b16v scirocco hat geschrieben:Moin moin,
hier ist ja wieder sehr viel gefährliches Halbwissen.
Wenn du den Führerschein nach alter Regel gemacht hast,steht dir das Fahren bis 18To gesamtgewicht zu.
...
Genau so ist es. Man nennt das Bestandsschutz.
Der Fredersteller schreibt ja, er habe nur ein Fahrverbot und eine Nachschulung erhalten.
Dann wurde der Führerschein offenbar nicht eingezogen, denn Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.
Die Eintragung der Klasse CE erfolgt seit 1.1.2011 ohne besonderen Antrag und berechtigt zum Führen eines 3-achsigen Fahrzeugs bis
18,5 t.
Näheres dazu hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
Sollte die Behörde sich weigern, den Führerschein entsprechend umzuschreiben, wird es ohne Anwalt nicht gehen.