H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Was die Clubs dazu sagen ist dem TÜV doch egal. Die neuen Regeln werden definitiv ab Oktober in Kraft treten.
Der G60 im 1er ist ab 1.10. zulässig oder wenn der Umbau damals schon geschehen ist. Oder du konntest heute einen Prüfer finden dem du klarmachen konntest das ein G60 im 1er Zeitgenössig ist.
Ich werde meinen 1er Aufbau diesen Winter auch nochmal überdenken bezüglich der neuen Vorschriften. Mit meinem TÜV Prüfer habe ich diesbezüglich schon geredet.
Der G60 im 1er ist ab 1.10. zulässig oder wenn der Umbau damals schon geschehen ist. Oder du konntest heute einen Prüfer finden dem du klarmachen konntest das ein G60 im 1er Zeitgenössig ist.
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Stephan hat´s doch richtig gut wiedergegeben: Alles, was in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung LEGAL eintragungsfähig gewesen wäre, darf geändert werden! Ausnahmen davon gibt es natürlich wie beispielsweise nachgerüstete KATS oder etwas breitere Reifen, bei denen kein Nachweis der "10-Jahres-Frist" besteht.Stephan L. hat geschrieben:Hi Folti,
Stichwort ist "zeitgenössisches Tuning". D.h. Du kannst prinzipiell alles verbauen, was vor mindestens 20 Jahren (also Tag der Erstzulassung + 10 Jahre) auch auf dem Markt war oder in der Zeit seine Zulassung oder Abnahme bekommen hat. Was zB. Gar nicht ginge wäre ein Turboumbau mit aktueller Technik und elektronischer Spritze von heute. Was als extrembeispiel vlt. schon ginge, wäre selbiges mit einer Digifant aus Ende der 80er per Einzelabnahme. Das wären aber schon extreme Sachen. Doppelwebervergaser mit Schricknocken wären hingegen zeitgenössisch. Das bezieht sich natürlich auf alle Fahrzeugteile wie Felgen, Fahrwerk usw. Was vermutlich auch GAR NICHT ginge, wäre ein Gasumbau.
Weiterhin ist es ja eine Frage des Fahrzeugzustandes.
Allerdings gilt auch hier, wie immer bei abnahmepflichtigen Sachen: Sprich mit dem Prüfer, der ein H-Kennzeichen erteilen soll, was für ihn ok wäre, und was nicht. Das vermeidet ein böses Erwachen.
Grenzfälle/Extremfälle bezüglich "einer Änderung" oder aber eines komplett geändertem Fahrzeugs sind immer als Einzelfall zu bewerten. Und hier gehört auch der im nachfolgendem beschriebene G60-Umbau.
Hallo phillipple,philipple hat geschrieben:Sehr interessant!!
Damit wäre also z.b. ein G60 Umbau in nem 79er 1er bereits jetzt möglich, da es den G60 ja ab 89 gab, also 10 Jahre nach Erstzulassung...
Naja bin mal gespannt was die Oldtimerclubs davon halten. Könnte mir vorstellen dass hier Proteste kommen.
Und ehrlichgesagt find ich nen Scirocco mit 1,8t auch nicht wirklich "klassich" oder gar "zeitgenössisch"... Aber ok, das ist jetzt wohl Ansichtssache![]()
wenn es tatsächlich nur der Einbau eines G60-Motors wäre mit den entsprechend weiteren erforderlichen Maßnahmen/Änderungen, die auch auf Basis der innerhalb der "10-Jahres-Frist" vorhandenen Teile möglich wäre und auch - wie schon gesagt - legal eintragungsfähig gewesen wären, spricht nichts gegen solch einen Umbau in Verbindung mit einem H-Kennzeichen.
Allerdings macht sowas meistens kaum einen Sinn! Man müßte auf Antiquiertes zurückgreifen, was oftmals recht teuer und selten ist und zusätzlich kaum dem jetzigem Stand der Technik/des Tunings entspricht.
Wer ein historisch getuntes Fahrzeug bauen will, wird es machen und auch keine "Kosten und Mühen scheuen" - und er wird im Vorfeld alles recherchiert haben, was möglich, notwendig ist oder garantiert garnicht geht!
Eigentlich geht es bei solchen Fragen nur um das "Abklopfen", wie weit man gehen kann oder wo es jemanden gibt, der sowas auch noch "Gutheißt" (also einen TÜV-Menschen, der das abstempelt und unterschreibt)!
pilipple hat es schon ganz gut beschrieben, daß die Oldtimerclubs "die Wände hochgehen", wenn ein Scirocco mit einen "H" versehen wird, wenn da ein 1,8t verbaut ist/wird! Entweder "H" oder 1,8t!!!!
Und leider haben es nur die wenigsten verstanden: Entweder ich will ein historisches Fahreug fahren (auch mit entsprechenden zulässigen Änderung) oder ich will ein altes Fahrzeug mit Leistung und moderner Technik/Komponenten fahren!
Ich habe mehrere Fahrzeuge zugelassen (auch mit historischer Zulassung), wobei Eines genau dieses wiederspiegelt, was ich beschrieben habe: Es ist mein Scirocco 1 aus 1979, wo ein 1,8t 20V Turbo (EURO 2) verbaut ist und ich schon bei der Planung gar keine "H-Kennzeichen" geplant habe und eigentlich auch garnicht haben möchte (mehr Steuern).
Da ich schon immer ein recht dezentes äußerliches Tuning bevorzuge (heute nennt man sowas wohl "Oldschool"), macht dieses Fahrzeug in der äußerlichen Ansicht den Eindruck eines klassisch getunten Fahrzeugs: Es ist aber "neue Technik unter einem alten Hut" und an diesem Auto hat (nach den jetztigen Regeln) keine historische Zulassung zu erfolgen! Bestimmt / oder mindestens wahrscheinlich würde ich irgendwo in Deutschland eine "Deppen" finden, der mir dafür sogar eine historische Zulassung unterschreibt (also H-Kennezeichen).
Manchmal habe ich das Gefühl, daß hier einfach der Name solch eines "Deppen" in Erfahrung gebracht werden soll!
Gruss.
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Also im 1er ist auch nach dem Oktober kein 1,8T mit H zulässig. Ich habe von einem 2er aus 87 z.b. geredet wo die 10 Jahres Frist gerade so passt. Ob das alles so Zeitgenössisch ist oder nicht kann jemandem der das machen möchte doch egal sein, das Gesetz sieht es so vor und damit ist es legal. Ob es wiederum Sinn macht diesen Wagen auf H anzumelden bleibt jedem selbst überlassen denn, Stand heute, wird man an der Steuer nichts sparen und bei der Versicherung muß man gegenrechnen obs passt. Der Vorteil bei H Zulassung ist das man keine Prozente anfahren muss.
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- addl
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Geht es bei der Eintragung dann um das exakte Teil, oder nur das zeitgenössige Aussehen mit Ausnahmen für Sicherheit?
Wenn es also Fahrwerke gab mit z.B. Tierlegung 60/40, ist dann jede 60/40 Tierferlegung grundsätzlich in Ordnung oder nur die Fahrwerke, die auch schon damals produziert wurden?
Wenn es Sitzheizung gab, ist dann Sitzheizung allgemein erlaubt, oder darf es keine Carbon sein?
Wenn es also Fahrwerke gab mit z.B. Tierlegung 60/40, ist dann jede 60/40 Tierferlegung grundsätzlich in Ordnung oder nur die Fahrwerke, die auch schon damals produziert wurden?
Wenn es Sitzheizung gab, ist dann Sitzheizung allgemein erlaubt, oder darf es keine Carbon sein?
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- Stephan
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Ganz streng genommen muß die Zulassung des Tuningartikels, in dem Falle, des Straßenverkehrsamtes im fraglichen Zeitraum gegeben gewesen sein - soweit mir bekannt. D.h., Du könntest beispielsweise ein neues Königssportfahrwerk verbauen, das zB. 1988 seine Typprüfung/Zulassungsprüfung für das fragliche Fahrzeug, gemäß seiner Prüfbescheinigung/Zulassung oder wie auch immer, erhalten hat.
Dabei könntest Du das Fahrwerk im genannten Beispiel auch direkt neu kaufen und einbauen bzw. eintragen lassen. Es ist also Typbezogen, nicht auf den Gegenstand bezogen. Oder anders gesagt, die Nummer und die dazu gehörige Bescheinigung müssen passen.
Selbiges gilt natürlich sinngemäß generell für "zeitgenössische" Umbauten.
Dinge die der Sicherheit dienen oder nachweislich dafür sinnvoll sind, können davon ausgenommen sein. Aber das wäre im Einzelfall mit dem Sachverständigen abzusprechen.
Ideal wäre es, wenn das fragliche Teil tatsächlich schon seit Zulassung + max. 10 Jahre eingetragen wäre. Denn dann wäre es völlig unproblematisch.
Dabei könntest Du das Fahrwerk im genannten Beispiel auch direkt neu kaufen und einbauen bzw. eintragen lassen. Es ist also Typbezogen, nicht auf den Gegenstand bezogen. Oder anders gesagt, die Nummer und die dazu gehörige Bescheinigung müssen passen.
Selbiges gilt natürlich sinngemäß generell für "zeitgenössische" Umbauten.
Dinge die der Sicherheit dienen oder nachweislich dafür sinnvoll sind, können davon ausgenommen sein. Aber das wäre im Einzelfall mit dem Sachverständigen abzusprechen.
Ideal wäre es, wenn das fragliche Teil tatsächlich schon seit Zulassung + max. 10 Jahre eingetragen wäre. Denn dann wäre es völlig unproblematisch.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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- Folterknecht
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
wie sieht es denn aus mit fächerkrümmer und spochtauspuff ? gab es ja damals auch shcon nur eben nciht das modell was man vielleicht drunter hat ? sitzheizung ist nen blödes beispiel ... dsa prüft doch kein mensch oder seit wann muss man solche teile eintragen lassen ? da müsstest du ja auch deinen schalthebelknauf prüfen lassen ^^
...bin dann mal weg
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Es dürfen nur die Teile eingetragen werden die es schon damals gab. Im Beispiel Federn 60/40 auch nur die Federn die eine Typprüfung bis 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs haben. Fächer und Sportauspuff das gleiche, die haben ja eine ABE woraus der Tag der Prüfung hervorgeht.
Teilweise wirds da schwierig da es viele Firmen gar nicht mehr gibt wie ich i.M. selbst sehe bei einen BMW Bj.79. Da muß man schon suchen und auch Kompromisse eingehen können um das H zu bekommen.
Man könnte ja hier irgendwo eine Seite zusammenstellen wo man Zubehör für 1er & 2er auflistet und deren Prüfdatum dahinter. So hätte jeder schnell einen Überblick über Teile die er fürs H fahren darf. In den nächsten Jahren werden ja einige 2er auf H angemeldet werden da wäre so eine Liste schon hilfreich.
Teilweise wirds da schwierig da es viele Firmen gar nicht mehr gibt wie ich i.M. selbst sehe bei einen BMW Bj.79. Da muß man schon suchen und auch Kompromisse eingehen können um das H zu bekommen.
Man könnte ja hier irgendwo eine Seite zusammenstellen wo man Zubehör für 1er & 2er auflistet und deren Prüfdatum dahinter. So hätte jeder schnell einen Überblick über Teile die er fürs H fahren darf. In den nächsten Jahren werden ja einige 2er auf H angemeldet werden da wäre so eine Liste schon hilfreich.
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
mmhh das wiederum kann ich dann nciht ganz so nachvollziehen ... weil ein aktueller sportauspuff von heute ist ja nicht umbedingt so unterschiedlich zu denen damals ... also aufbau und zweck ist ja der gleiche, macht der prüfer da nun keinen vergleich ? dann müsste man doch auch reifen aufziehen die es vor 20 jahren gab ...gitbs aber nich tmerh und so extrem neiderquerschnittsreifen di eman z.b. heute auf 9x16 machen muss gabs damals ja auch nciht ...
...bin dann mal weg
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
So sind nun mal die Spielregeln Folti.
Es muß ein Auspuff mit entsprechendem Alter verbaut werden, der kann auch erst gestern hergestellt worden sein solange er aber dem der Abnahme von damals enspricht ist er legal.
Reifen für 9x16 Felgen gab es schon, also 215/40 oder 45 z.b. Ich habe ein paar Borbet T in 9x16 die haben ein Gutachten von 1988. Sicherheitsrelevante Teile dürfen auch jünger sein, dazu zählen meines Wissens nach die komplette Bremse, Reifen, Radio, Sicherheitsgurte für Fahrzeuge die keine benötigen (vom Bj. her)
Es muß ein Auspuff mit entsprechendem Alter verbaut werden, der kann auch erst gestern hergestellt worden sein solange er aber dem der Abnahme von damals enspricht ist er legal.
Reifen für 9x16 Felgen gab es schon, also 215/40 oder 45 z.b. Ich habe ein paar Borbet T in 9x16 die haben ein Gutachten von 1988. Sicherheitsrelevante Teile dürfen auch jünger sein, dazu zählen meines Wissens nach die komplette Bremse, Reifen, Radio, Sicherheitsgurte für Fahrzeuge die keine benötigen (vom Bj. her)
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AW: H Kennzeichen taugliches Tuning am 16V ?
Wie siehts denn mit Karosserieumbauten aus?
Ich denke bei Fertigteilen wie:
-Breitbauten
-Spoiler
-Schweller
-Radlaufverbreiterungen (Kunststoff)
-usw...
ist es klar, da wird die Regel mit dem Gutachtenerstelldatum greifen.
Aber was ist bei selbst umgebauten Radläufen, Motorhauben,... aus Blech?
Das wäre ja vor 30 Jahren z.b. schon genauso möglich gewesen?!
Und was ist mit neuen Lackierungen? Sind dann nur Farbtöne erlaubt die es bei Zulassung + 10 Jahre gab?
Ich denke bei Fertigteilen wie:
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ist es klar, da wird die Regel mit dem Gutachtenerstelldatum greifen.
Aber was ist bei selbst umgebauten Radläufen, Motorhauben,... aus Blech?
Das wäre ja vor 30 Jahren z.b. schon genauso möglich gewesen?!
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