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AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 13:51
von Günni
Also, ich finde 500,-€ jetzt nicht zu teuer.
Außerdem sollte man sich vielleicht vorher mal schlau machen...
Ansonsten siehe Sig

AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:04
von Mr.Burnout
Im Fahrzeugbrief ?
Ja natürlich, wo sonst??
Nur die Berichtsnummer ermöglicht die Überprüfung der korrekten Eintragung da ja alle relevanten Gutachten, Vergleichsgutachten, Nachweise etc. nur auf dem entspechenden TÜV-Bericht vollständig vermerkt sind
Gruß
Stefan
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:14
von Folterknecht
sosnt kann ja jeder eumel einfach auf alten scheinen mti ner schreibmaschine mist reintippen ^^
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:23
von Mr.Burnout
Folterknecht hat geschrieben:sosnt kann ja jeder eumel einfach auf alten scheinen mti ner schreibmaschine mist reintippen ^^
Jo, dass war ja früher gängige Praxis....Eintragung im Brief mit Kartoffelstempel selbst gemacht, dann in den Schein übertragen lassen und einige Wochen später den Brief verloren melden...mit dem neuen Brief war dann eine Überprüfung sogut wie unmöglich
Mittlerweile ist ja jeder TÜV-Bericht elektronisch erfasst und die Berichtsnummer im Brief vermerkt...da geht dass leider nicht mehr so einfach
Gruß
Stefan
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:24
von Marvin
Also in dem ich zitieren mal aus dem Schein, der mir vorliegt:
"Zu P.2, P.4 MOTTYP ABF M. ORIGINAL 16V GETRIEBE, K+N LUFTFILTER KONISCH, BREMSANL. SCIROCCO 16V"
Da steht aber nichts von einer Berichtsnummer ?
Also, ich finde 500,-€ jetzt nicht zu teuer.
Außerdem sollte man sich vielleicht vorher mal schlau machen...
Ansonsten siehe Sig
Ist auch nicht sooooo teuer, aber im Vergleich zu meiner PL Eintragung von 92 Euro schon
Edit:
Also steht die Berichtsnummer im Brief ? Son Mist... Hab nur die Schienkopie...
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:37
von Mr.Burnout
Also steht die Berichtsnummer im Brief ? Son Mist... Hab nur die Schienkopie..
Jepp, der Brief gehört zum Fahrzeug....der Schein zum Kennzeichen
Also in dem ich zitieren mal aus dem Schein, der mir vorliegt:
"Zu P.2, P.4 MOTTYP ABF M. ORIGINAL 16V GETRIEBE, K+N LUFTFILTER KONISCH, BREMSANL. SCIROCCO 16V"
Da steht aber nichts von einer Berichtsnummer ?
Genau, und daher kann der Prüfer nicht ersehen auf welcher Arbeitsgrundlage die vorliegende Eintragung vorgenommen wurde
Gruß
Stefan
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:49
von Folterknecht
also kann ich quasi in den ollen brief von meinem leichenwagen allen möglichen quatsch selsbt reintippen weil der garanteirt nciht elektronsich erfasst ist :-D
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 14:54
von Mr.Burnout
Folterknecht hat geschrieben:also kann ich quasi in den ollen brief von meinem leichenwagen allen möglichen quatsch selsbt reintippen weil der garanteirt nciht elektronsich erfasst ist :-D
Wäre wahrscheinlich möglich...allerdings brauchst du noch einen damals gültigen Stempel...
...und bei aller Euphorie...letztendlich ist's eine URKUNDENFÄLSCHUNG und damit STRAFBAR !!!!
Gruß
Stefan
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 15:08
von Folterknecht
ja das ist kalr war ja auch nur aus scheiss gesagt was will man denn schon an nem 74er granada alels eintragen ;-D ich frage mich wie leute diese stempel nachmachen können ^^ kartoffelschnitzen lernen ^^
AW: Unbedenklichkeitserklärung für ABF Motor
Verfasst: Do 12. Mai 2011, 15:52
von Mr.Burnout
was will man denn schon an nem 74er granada alels eintragen
och, da fällt mir schon was ein...z.B. einen V8, tiefes Fahrwerk, US-Felgen etc....
Gruß
Stefan