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AW: Nummernschild zu tief, schonmal angehalten?

Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 18:10
von alex71
hatte da mal nen erlebnis als ich von ner streife angehalten wurde. erst hat er zeck gemacht weil die originale verspoilerung nicht eingetragen war.das zeigen div. zeitschriften aus dem kofferraum hat ihn auch nicht befriedigt und als es mir reichte ,wollte ich mich auf der wache beschweren gehen.gut hatten den selben weg wie ich feststellte. der dienststellenleiter hat dann einen jungen kollegen der auf streife war zur wache gerufen. der kam mit raus und meinte was der den will ist doch original. ach tatsächlich sagte ich. aber am ende hat er mich hochgezogen mit dem nummernschild was unterkante 19cm hatte und somit der ganze zeck gerechtfertigt war.

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Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 18:22
von ronin
Orginal ab Werk liegt man ziemlich genau bei 200mm, alles darunter ist halt nicht erlaubt und das Kennz. muss umgesetzt werden... Ich lass es aber einfach drauf ankommen^^

AW: Nummernschild zu tief, schonmal angehalten?

Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 18:40
von Günni
Ich fahr jetzt seit 25 J. immer wieder Scirocco und es hat hier im Köln Bonn Koblenzer Raum noch nie jemanden interessiert wo mein Nummernschild hängt.

Von der 20cm-Regelung habe ich das erste mal hier im Forum gelesen und konnte es gar nicht glauben, denn selbst beim TÜV juckt das hier keine Sau.

In den 80ern war auch das kein Problem:

Bild

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Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 18:54
von el loco rocco2124
sind es nicht 30 ?! jedenfalls hatte ich das auch schon,in berlin!
mausefalle und der meinte nachn paar min der is zu tief . lange diskussion um den anbaupunkt usw. ,bis einer von denen ankam und meinte das is ok so,er hatte auch mal n rocco und da war auch so. dann noch ne viertel std. mit dem über roccos gelabert!!
wegen der " lichtaustrittskante" wollte er auch loslegen ,hatte aber den gesetzestext ausgedruckt im handschuhfach,und da isser auch immernoch!!

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Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 19:37
von Sven
20cm vorne / 30cm hinten

MfG, Sven. :wink:

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Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 19:56
von Buggyboy
Wer es ausführlich mag:
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Absatz 2 :

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Aber es muss erstmal einen jucken.

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Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 20:09
von FlipFlopSven
Ich finde das mit den Scheinwerfern noch etwas schlimmer. War mal beim TÜV (Dekra) und wollte ein Fahrwerk eintragen lassen, das haben die aber nicht gemacht, weil Scheinwerfer bzw. Lichtaustrittskante keine 50cm mehr hatte. Da habe ich mich gefragt wieso hat mein Fahrwerk ne ABE und ein TÜV Gutachten das den Einbau in dieses Fahrzeug erlaubt wenn es nicht Eintagungsfähig ist ?????? Irgend ein TÜV Gutachter hat das ja mal so abgenommen und für ok Bewertet, oder liege ich da jetzt falsch....?

Wegen dem Kenzeichen hatte ich auch mal Trubbel. Das Schnittlauch sagte "das geht ja mal garnich" Worauf hin ich erwiederte "komme grad vom TÜV, haben die so abgenommen und eingetragen" darauf das Schnittlauch "das ist mir scheiß egal was der TÜV sagt, das was ich sage ist Entscheidend, der TÜV ist nur ne Richtlinie"

Ich habe mir schon überlegt wie ich die Scheinwerfer und das Kenzeichen mittels Stahlwinkel auf die Haube tackern kann, einfach mal so, aus Trotz. Und dann zum TÜV,lol "so, alle Mängel behoben"

AW: Nummernschild zu tief, schonmal angehalten?

Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 20:43
von rugera
War aber an der originalen Stellen unter der Stossstange.
Ja, ist wirklich sehr tief angebracht.
Wobei ich froh bin, dass ich die hässliche Aufnahme weggecleant hab.
Da befürworte ich ganz klar die Saugnapfalternative... :-p

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Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 20:49
von Maggus
Es gäbe auch noch die Variante mit den Klebe Kennzeichen.
Die kann man dann auch an die Stosstange kleben :zwinker:

AW: Nummernschild zu tief, schonmal angehalten?

Verfasst: Fr 7. Jan 2011, 20:54
von rugera
Die sind aber glaub ich nicht ganz so einfach zu bekommen?! ;-)
Beim TT hab ich die Schilder mit Klettband fixiert, hält bombenfest.
Nur abnehmen auf Treffen ist halt nicht...schaut zumindest doof aus