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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 12:47
von streets
Also nochmal ersteigern würde ich auf keinen Fall denn das ist eine ganz andere Auktion und ein neuer Kaufvertrag den du dann wiederum erfüllen musst, sprich voll bezahlen.
Geh lieber zum Anwalt und ersteiger einen Motor von einem anderen Anbieter denn den ersten Motor wirst du nicht bekommen, wenn du gewinnst dann wirst du wenn du Glück hast Geld bekommen. Das kann aber dauern also lieber einen anderen Motor kaufen. Aber die 150€ Selbstbehalt würde ich investieren, übrigens kann man beim Anwalt auch ein Infogespräch führen das keine 150€ kostet um zu hören wie der deine Chancen einschätzt. Mach das und entscheide dann was du machst.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 12:55
von Schmolly
streets hat geschrieben: denn den ersten Motor wirst du nicht bekommen,
Das sehe ich auch so. Angenommen Du boxt die Sache durch und der Typ "schuldet Dir für 10,80 nen Motor", er hat den Motor aber in einer zweiten Auktion für nen annehmbaren Preis verkauft, dann ist der Motor weg, das ist doch wohl klar. Der wird den zweiten Vertrag bedienen und kann trotzdem weiterhin prima schlafen weil er Dir nen 10,80 Motor schuldet den er aber nicht hat.. und nu?
Bleibt die Rennerei mit dem Anwalt und ein Haufen Ärger....
Gruss Schmolly
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 13:36
von Maggus
Der Punkt ist das der Motor aus der ersten Auktion der selbe ist wie der den er wieder eingestellt hat. Daher will ich ihn mir nur sichern bevor der "den nächsten bedient"
Das dann meine Karten nicht mehr Gut stehen, sollte er wirklich ein Hartz4 Kollege sein ist mir klar.
Ausserdem habe ich durch den Autkionsabruch noch keine Daten von ihm. Die habe ich dann aber nach einer Gewonnenen Auktion.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 13:53
von Schmolly
Musst Du wissen, aber ich würd das lassen. Wenn Du jetzt nochmal auf den gleichen Motor bietest erzeugst Du doch einen Referenzwert welcher in einem evtl Rechtstreit herangezogen werden könnte.
Mal angenommen Du erzwingst die Herausgabe für 10,80 und der glückliche Verkäufer müsste den Motor dafür abgeben. Glaubst Du nicht, dass der den "ein wenig modifizieren" würde, damit Du auch richtig viel Spass damit hast?
Gruss Schmolly
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 13:54
von Schmolly
Musst Du wissen, aber ich würd das lassen. Wenn Du jetzt nochmal auf den gleichen Motor bietest erzeugst Du doch einen Referenzwert welcher in einem evtl Rechtstreit herangezogen werden könnte.
Mal angenommen Du erzwingst die Herausgabe für 10,80 und der glückliche Verkäufer müsste den Motor dafür abgeben. Glaubst Du nicht, dass der den "ein wenig modifizieren" würde, damit Du auch richtig viel Spass damit hast?
Gruss Schmolly
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 13:59
von scirocco13
Motor ist nicht gleich Motores kann ihm keiner beweisen das der Motor der selbe ist wie aus der ersten Auktion.
Einige in der Bucht haben mehrere gleiche teile und machen nur einmal ein bild und die Beschreibung.
Als Käufer weis man gerade bei Motoren in EBAY nicht ist er es oder ist es ein anderer und km naja immer ca 130000.
Ist meine Erfahrung.Lieger ein Unfaller kaufen und alles haben.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 15:34
von streets
Mmaurer hat geschrieben:Der Punkt ist das der Motor aus der ersten Auktion der selbe ist wie der den er wieder eingestellt hat. Daher will ich ihn mir nur sichern bevor der "den nächsten bedient"
Das dann meine Karten nicht mehr Gut stehen, sollte er wirklich ein Hartz4 Kollege sein ist mir klar.
Ausserdem habe ich durch den Autkionsabruch noch keine Daten von ihm. Die habe ich dann aber nach einer Gewonnenen Auktion.
Das der Motor der zweiten Auktion der gleiche wie aus der ersten ist dürfte wohl jedem klar sein. Trotzdem ist es rechtlich ein anderes Geschäft. Du bietest auf den zweiten dann musst du den auch so bezahlen weil ein Kaufvertrag zustande kam. Das hat mit der ersten Auktion rein gar nichts zu tun. Machst du dies nicht kann er dich wiederum verklagen weil ja ein Kaufvertrag zustande kam. Ich kann dir also nur dringend davon abraten den zweiten zu ersteigern sofern du nicht vor hast ihn zu bezahlen.
Aber mal unter uns, willst du wirklich noch von dem einen Motor kaufen? Schau dich lieber nach einem anderen um und hoffe drauf das du den Prozess gewinnst und er dann noch Geld hat dir die Differenz zwischen 10,80€ und dem tatsächlichen Wert eines solchen Motors zu überweisen.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 19:27
von Maggus
Naja , je mehr ich Überlege umso weniger Sinn macht es nen Motor einzuklagen der nacher evtl. mit ner ladung Sand durchgedreht wurde

Ich werde wohl versuchen den so noch etwas unter Druck zu setzen.
Dann kann ich ja mal die Links posten.
Auktion 1 in der leider die Bilder gelöscht wurden und
Auktion 2.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 30. Sep 2010, 23:08
von kogafreund
Ok, fassen wir zusammen:
- Der Verkäufer hält sich nicht an die ebay-Regeln und beendet die Auktion nach Lust + Laune.
- Das Bewertungsprofil des Verkäufers könnte schlechter nicht sein.
- Der Zustand der Ware wurde vor Ort nicht beurteilt und ist unklar.
- Der Verkäufer wird auf Nachfrage frech.
Ich kann hier kein "Schnäppchen" erkennen.
Wenn man einen solchen Motor braucht, gibt es zwei Möglichkeiten:
Die erste Möglichkeit ist, den ebay-Verkäufer auf Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages zu verklagen.
Der Ausgang dieses Rechtsstreits ist unsicher und kann Jahre dauern.
Im Idealfall bekommt man nach ca. 2 Jahren ein obsiegendes Urteil.
Das kann man sich dann übers Bett hängen... .
Die zweite Möglichkeit ist, einen serlösen Anbieter zu suchen und mehr Geld zu bezahlen.
Als jemand, der lange mit rechtlichen Dingen zu tun hat(te), empfehle ich ausdrücklich die letztgenannte
Möglichkeit.
Das Leben wird dadurch einfacher.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Fr 1. Okt 2010, 09:55
von Roccobabe
Ich würde auch sagen - vergiß diesen Motor!
Was nützt es dir Recht zu bekommen und dann ist bei dem nix zu holen!
Sein Bewertungsprofil spricht Bände, das der Typ überhaupt noch verkaufen darf wundert mich arg.(Beleidigungen vom Feinsten)
Solche Menschen ziehen sich wenn es ernst wird immer aus der Sache raus.
Für meine Begriffe würde ich das ganze als Sch.... Erfahrung abschließen. (So sparst du dir noch deine SB)
Lg,Andrea