AW: Zulässig in der STVO
Verfasst: Do 10. Jun 2010, 11:12
Mir Wurde mal beim Tüv gesagt,swr und automatische lwr und dann bekommst du das eingetragen...ist dann auch schon knapp ein jahr her,und man kennt die leute ja.die ändern ja täglich alles..
mfg und grüße aus Flensburg
mfg und grüße aus Flensburg