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Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Verfasst: So 17. Okt 2004, 22:30
von Rolf
Jaja, man sagt ja immer, Besoffene und Kleinkinder sagen immer die Wahrheit :-) . Aber ich habe mich schlichtweg vertuppt und da krieg ich das natürlich volle Britseite ab :-) . Ich brauch das :-) .

Rolf
Folterknecht schrieb:

> ... nicht direkt zu meienn aber:
>
> meine freundin hat heute gemerkt das sie am 12ten eine
> fehlgeleitete überweisung von 500€ auf ihr konto bekommen
> hatte.
>
> was ist da jetzt zu tun ? am coolsten wäre natürlich geld
> behalten *g* aber das ist wohl ncith drin ...wie kann die bank
> das merken und/oder zurückfordern ...oder was is da jetzt sache
> ???
>
> danke im voraus
>

Re: an die juristen: fehlgebuchte überweisun gzu meinen gunsten

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 02:15
von ScirocCologne
>> ... und dann müßte man dem das geld + zinsen zurückzahlen .. <<

Zurückzahlen ok, aber warum Zinsen, ist doch nicht Deine Blödheit gewesen. :crazy: