Seite 2 von 2

Re: Stillgelegt!

Verfasst: Di 3. Feb 2004, 16:48
von Stephan
@Roberts:
wenn das Gelände jedem Zugänglich ist, ist es faktisch öffentlich...Du kannst auch wen auf einem Tankstellengelände überprüfen. Der Betreiber will ja gerade, dass das Gelände öffentlich genutzt wird.

@Carlos:
sind die Lampen denn so zulässig, wie Du sie hast? Mit dem Mängelbericht mußt Du zum Tüv oder in eine Werstatt, die Dir den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens dokumentieren. Dann mußt Du damit zu einer Polizeidienststelle und die Bestätigung des Prüfers + den Mängelbericht vorlegen. Normalerweise hast Du dafür 14Tage Zeit. Wenn du eine ABE für die Teile hast kannste ja mit der ABE und dem Mängelbericht zu der Dienststelle gehen und denen das beides vorlegen, dann dürfte es erledigt sein. Ansonsten wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers hilfreich. Aber die ABE sollte an und für sich ausreichen.

MfG,
Stephan

Re: Stillgelegt!

Verfasst: Di 3. Feb 2004, 19:08
von mezzo
hab ich ja alles gemacht und sie meinten es währe alles ok
und nach einer woche bekam ich den brief wo drin stand 3 punkte und 68 euro straffe

Re: Stillgelegt!

Verfasst: Di 3. Feb 2004, 19:11
von mika4real
soweit ich weiß sind bei den meisten farbigen rückleuchte zusätzliche reflektoren notwendig und liegen diesen auch bei genauso ist es auch in der abe dann sicher vermerkt
kenne dieses problem die zusätlichen reflektoren sehen meist schäbig aus und sind eigentlich nicht mit dem vorhaben das fahrzeug eigentlich zu verschöneren nicht wirklich zu vereinbaren und wenn man sie dann auf gut glück weglässt und dann erwischt wird würd ich sagen pech gehabt
wenn ich mir da die geschichte vom andy durchlese wäre ich froh wenns mit nem mängelbescheid erledigt ist wir autofahrer sitzen ja doch am kürzeren hebel

Re: Stillgelegt!

Verfasst: Di 3. Feb 2004, 21:56
von Stephan
@Carlos:
Widerspruch einlegen.

MfG,
Stephan

Re: Stillgelegt!

Verfasst: Sa 14. Feb 2004, 03:25
von Scuderianer
Plakette Abkratzen nur nach Gutachterlicher überprüfung(TÜV oder ähnlich) oder auf Anordnung der Zulassungstelle, z.B. bei Unbezahlter Steuer.
vorläufige Stillegung ist gerechtfertigt, bei bedründetem Verdacht auf Verkehrsgefährdung.Dann muss das Fahrzeug mit nem Abschlepper abgeholt und einem sachverständigen vorgeführt werden.Finden sie Gar nix, zahlt Vater Staat alle Auslagen, ist der Verdacht begründet, zahlt man selber ALLES, gutachter, abschleppen,...........
Und sein wir mal ehrlich, als begrüdeter verdacht reicht eine Tieferlegung aus, die mehr als die im Gutachten angegebenen MM absenkt. Und welche tut das net nach ein paar Monaten.
Ergo ist man immer der Dumme. Und die schleppen nicht ab, wenn sie nicht sicher sind, das sie nicht zahlenmüssen, is ja auch nicht schwer,an nem Min.12 Jahre alten Auto was zu finden,.....oder??