Re: Stillgelegt!
Verfasst: Di 3. Feb 2004, 16:48
@Roberts:
wenn das Gelände jedem Zugänglich ist, ist es faktisch öffentlich...Du kannst auch wen auf einem Tankstellengelände überprüfen. Der Betreiber will ja gerade, dass das Gelände öffentlich genutzt wird.
@Carlos:
sind die Lampen denn so zulässig, wie Du sie hast? Mit dem Mängelbericht mußt Du zum Tüv oder in eine Werstatt, die Dir den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens dokumentieren. Dann mußt Du damit zu einer Polizeidienststelle und die Bestätigung des Prüfers + den Mängelbericht vorlegen. Normalerweise hast Du dafür 14Tage Zeit. Wenn du eine ABE für die Teile hast kannste ja mit der ABE und dem Mängelbericht zu der Dienststelle gehen und denen das beides vorlegen, dann dürfte es erledigt sein. Ansonsten wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers hilfreich. Aber die ABE sollte an und für sich ausreichen.
MfG,
Stephan
wenn das Gelände jedem Zugänglich ist, ist es faktisch öffentlich...Du kannst auch wen auf einem Tankstellengelände überprüfen. Der Betreiber will ja gerade, dass das Gelände öffentlich genutzt wird.
@Carlos:
sind die Lampen denn so zulässig, wie Du sie hast? Mit dem Mängelbericht mußt Du zum Tüv oder in eine Werstatt, die Dir den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens dokumentieren. Dann mußt Du damit zu einer Polizeidienststelle und die Bestätigung des Prüfers + den Mängelbericht vorlegen. Normalerweise hast Du dafür 14Tage Zeit. Wenn du eine ABE für die Teile hast kannste ja mit der ABE und dem Mängelbericht zu der Dienststelle gehen und denen das beides vorlegen, dann dürfte es erledigt sein. Ansonsten wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers hilfreich. Aber die ABE sollte an und für sich ausreichen.
MfG,
Stephan