Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

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Organtransport
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AW: Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

Beitrag von Organtransport »

Au weh, jetzt habe ich wohl Verwirrung gestiftet.
Sorry, "Prototyp" war sicher der falsche Begriff. Es ist KEIN Prototyp von VW. Es handelt sich um einen, sagen wir, "Versuchsträger" (bitte nicht wieder auf diesen Begriff fest nageln).
Ein normaler, neuer 82er Scirocco, umgebaut für den Notfall-Transport von Organen über weitere Strecken.
Der Wagen war eine Zeit lang im operativen Einsatz, aber es wurden keine weiteren Exemplare gebaut.

Zum Thema "Zustand 2". Ich fahre seit ein paar Jahren einen Youngtimer mit Zustand 2+ laut Kurzgutachten von Classic Data. Der Wagen ist sicher nicht in einem neuwertigen Zustand. Da ich einige Tausend Kilometer jährlich damit unterwegs bin (allerdings nie bei Schnee bzw. wenn Salz auf der Straße ist) muss ich schon jedes Jahr ein bisschen Aufwand betreiben, um die 2+ zu halten.
Laut http://www.classic-data.de/PDF/Definiti ... snoten.pdf heißt Zustand 2:
„Guter Zustand. Mängelfrei aber mit leichten Gebrauchsspuren….technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchspuren „Das sollte hin kommen, wenn ich 2, 3 kleine Blechschäden professionell beseitigen lasse und eventuell vorhandene Standschäden behebe. Vielleicht wird noch die eine oder andere Dichtung fällig. Der Lack glänzt natürlich auch nicht mehr nach 30 Jahren. Aber ein bisschen Patina steht einer 2 nicht im Weg, habe ich mir sagen lassen. Und da der Wagen vom Band weg so umgebaut wurde, wie er heute da steht, und auch im Einsatz war, sollte eine H-Zulassung im Bereich des Möglichen liegen.
Zustand 1 orientiert sich laut dieser Dokumentation am „…ehemaligen Neuwagenzustand…“. Müsste danach also insbesondere nicht besser sein als er seinerzeit vom Band lief.

Fotos: kann ich leider erst liefern, nachdem ich den Wagen abgeholt habe. Und vorher muss ich eben die Zulassung klären.
Da ich 300km entfernt vom derzeitigen Standort des Autos lebe, dauert das leider alles ein bisschen länger….
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Sciroccorrado
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AW: Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

Beitrag von Sciroccorrado »

boah ich bin echt auf die Bilder gespannt, dein Profilbild sieht irgendwie schonma witzig aus :cop:
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streets
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AW: Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

Beitrag von streets »

Du brauchst doch nur Teilkasko mit Wertgutachten damit dir der Wiederbeschaffungswert gezahlt wird.
Auf die Bilder bin ich aber auch gespannt, hat der Blaulicht? Was hat der an spezieller Ausstattung?
Solche Fahrzeuge kann man aber auch nicht mit Classic Data Preisen vergleichen, das ist ja so wie es aussieht fast schon mit Notarzt/Feuerwehr Fahrzeugen zu vergleichen. Vielleicht werden die sogar teurer als Classic Data gehandelt aber der Personenkreis der sich für solche Fahrzeuge interessiert ist sicher nicht groß.
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Zick
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AW: Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

Beitrag von Zick »

Für die Teilkasko brauchte ich (zumindest bei der Zurich Versicherung) eini Classic Data (und NUR Classic Data!) Kurzgutachten (Kostenpunkt: 150,-€).
Was die Zustandnote betrifft: Das Maximale, was erreichbar ist, ist eine glatte 2. Das ist dann ein restauriertes Fahrzeug ohne nennenswerte Gebrauchsspuren. Eine 1 ist lt. Classic Data-Katalog quasi "besser als neu" und meint im Grunde auch noch den Zustand der allerletzten Schraube.
Bei einem "normalen" Fahrzeug sollte man von einer 3 bis 3- ausgehen.
MÖÖÖÖÖP MÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖP!!!!
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Organtransport
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AW: Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

Beitrag von Organtransport »

Hallo, da bin ich mal wieder.
Leider habe ich die Anforderungen für eine Zulassung ziemlich unterschätzt.

Vom TüV habe ich allen Ernstes die Auflage erhalten, mindestens Blaulicht und Martinshorn zu demontieren.
Das kommt natürlich überhaupt nicht in Frage !
Andernfalls müsste eine Sondergenehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart eingeholt werden.
Zusätzlich bräuchte es für die Blaulichter eine Abdeckung, sobald man das Auto auf öffentlichen Straßen bewegt.
Die Schriftzüge auf dem Fahrzeug müssten „…mit einer Magnet-Platte abgedeckt werden…“.
Selbst wegen der orange-weiß-Lackierung haben die Herren Bedenken, ob das so sein darf.

Die Jungs habe offensichtlich
a) zu viel Zeit und
b) überhaupt keinen Humor

Unabhängig davon habe ich inzwischen aber auch erhebliche Bedenken, ob das Auto im aktuellen Zustand überhaupt auf Anhieb ein Vollgutachten beim TüV bestehen würde, nachdem ich in den letzten Tagen mit verschiedenen Leuten telefoniert habe, die mehr Ahnung haben als ich.

Deshalb werde ich die Kiste erstmal mit Tageszulassung in eine Werkstatt bringen und durchchecken lassen.

Dann werde ich einen Brief ans Regierungspräsidium senden und mich bei einem Häkelkurs anmelden. Für die Abdeckungen der Blaulichter ;-)

Sollten sich die Hürden für eine ordentliche (H-)Zulassung als zu hoch erweisen, müsste ich im Mai wohl oder übel erst mal auf eine Tageszulassungen zurück greifen.

Mitte März bin ich schlauer.....
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Es ist doch völlig normal, dass Privatpersonen in Deutschland kein Blaulicht am Fahrzeug führen dürfen. Das steht so ind er StVZO.

In § 52(3) StVZO ist eine abschließende Auflistung der Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgerüstet sein dürfen, § 55(3) StVZO besagt, daß die damit ausgerüsteten Fahrzeuge ebenfalls über ein Einsatzhorn verfügen müssen und andere Fahrzeuge über ein solches nicht verfügen dürfen.

§52 Abs.3
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.


§55 Abs 3:
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann.


Kurz gesagt, das Blaulicht sollte abgebaut werden, wenn der Wagen für Dich als Privatperson zugelassen werden soll. Würde ich Dich damit anhalten, würdest Du direkt nach Hause fahren dürfen oder zum Gutachter und die Teile da zu demontieren.

Wenn bei uns in der Deinststelle alte Fahrzeuge ausgesondert werden, wird das Top IMMER demontiert. Eine Ausnahmegenehmigung, in der steht, dass die Teile dran sein dürfen, nur abgedeckt sein müßten, würde ich jederzeit anzweifeln.

Versteh mich nicht falsch, aber hast Du schon einmal irgendwo in Deutschland ein - nach deutschem Recht - privat zugelassenes Fahrzeug gesehen, welches ein Blaulicht auf dem Dach hatte? Ich vermute nein.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
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AW: Fahrzeug Zeitwert für H-Kennzeichen

Beitrag von Sciroccorrado »

Stephan hat geschrieben:
Versteh mich nicht falsch, aber hast Du schon einmal irgendwo in Deutschland ein - nach deutschem Recht - privat zugelassenes Fahrzeug gesehen, welches ein Blaulicht auf dem Dach hatte? Ich vermute nein.
Doch, das gibt es definitv! Ein mir bekannter VW-Freak hier der zwischen T1 und Tiguan alles an VW sammelt und verkauft, hat oder hatte einen T2-Feuerwehrbulli MIT Blaulicht und Straßenzulassung. Er meinte mal, dass es nicht einfach war, aber es geht definitiv. Und ein H war glaub ich auch dran.

Interessiert mich jetzt irgendwie :zwinker: werde die Tage mal vorbeifahren und fragen wie genau das abgelaufen ist
Das muss kesseln :freak:
streets
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Beitrag von streets »

Natürlich ist es möglich das Blaulicht am Fahrzeug zu belassen, wenn auch nur abgedeckt. Habe ich auch schon gesehen.
Das es einer Ausnahmegenemigung bedarf wußte ich nicht aber klingt logisch. Mit dem Wunsch es als Oldtimer zuzulassen und damit für die Nachwelt zu erhalten hast du doch schon einen guten Grund für die Ausnahmegenehmigung.
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Sciroccorrado
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Beitrag von Sciroccorrado »

Man muss vllt noch dazu sagen, dass es mitunter auf die richtigen Kontakte ankommt. Wer selber in der Feuerwehr ist und mit allen Leuten, die da ein Wörtchen mitzureden haben, per Du ist, der hat natürlich deutlich höhere Chancen auf so eine Genehmigung (oder auch nicht, je nachdem wie man zu diesen Leuten steht :hihi: )
einfach gesagt: Wenn derjenige, der das OK geben soll, dich persönlich kennt, sollte das Ding laufen
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Tobin
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Beitrag von Tobin »

Sciroccorrado hat geschrieben:Doch, das gibt es definitv! Ein mir bekannter VW-Freak hier der zwischen T1 und Tiguan alles an VW sammelt und verkauft, hat oder hatte einen T2-Feuerwehrbulli MIT Blaulicht und Straßenzulassung. Er meinte mal, dass es nicht einfach war, aber es geht definitiv. Und ein H war glaub ich auch dran.

Interessiert mich jetzt irgendwie :zwinker: werde die Tage mal vorbeifahren und fragen wie genau das abgelaufen ist
Ja das geht als Verein.

Ich kenne das von der örtlichen Feuerwehr, die haben ihr altes Feuerwehrauto selbst zum Oldtimer gemacht und dürfen auch ohne Abdeckung auf dem Blaulicht im öffentlich Strafenverkehr fahren, aber nur weil Sie ein Feuerwehr-Verein sind.
Benutzen dürfen Sie es nicht, nur auf Privatgelände oder bei Oldtimertreffen.
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