Das ist immer noch Gewährleistung. Der Verkäufer leistet die Gewähr, dass das Produkt frei von Mängeln zum Zeitpunkt der Übereignung (salopp verkauf) ist.
Die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers die zeitlich parallel zur Gewähreistung läuft.
Gewährleistung -> Verkäufer/Vertragspartner
Garantie -> Hersteller (es sei denn der Verkäufer bietet eigene "Garantie"/entsprechende Leistung)
Beides kommt normalerweise nur zusammen, wenn der Verkäufer gleichtzeitig der Hersteller ist oder aber der Verkäufer entsprechende Vereinbarungen mit dem Hersteller vertraglich vereinbart hat.
Sorry, soll kein Klugschei*en sein, nur konnte ich das so nicht stehen lassen..

@Domi: naja versuchen kannstes ja auf jeden Fall... Wenn sie Dir ersetzt werden kannst Sie ja verkaufen/versteigern etc... oder je nach Laune feierlich abfackeln


Sascha