Frage zum Führen eines Rollers mit der Führerscheinklasse B

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Rocco-Rebound

Frage zum Führen eines Rollers mit der Führerscheinklasse B

Beitrag von Rocco-Rebound »

Hallo zusammen,

ich fahre im Sommer einen älteren Roller (50 ccm, Kleinkrad Roller, Baujahr 2000), den

ich für die täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück benutze.

Dieser ist mit 50 km/h Höchstgewindigkeit in der Betriebserlaubnis eingetragen!

Unser Sohn hat letztes Jahr den Autoführerschein der Klasse B gemacht! Darin sind Roller

explzit nur bis 45 km/h erwähnt (Klasse M)! Daneben sind auf der Karte die Klassen L und

T/S freigegeben!

Nun zu meiner Frage: Darf unser Sohn meinen Roller mit seiner Klasse B bzw. der darin

enthaltenen Klasse M nun fahren oder nicht!

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Rocco-Rebound
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Claas-GT
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AW: Frage zum Führen eines Rollers mit der Führerscheinklasse B

Beitrag von Claas-GT »

Moin!

Laut Straßenverkehrsordnung und den neuen EU Richtlinien (seit 1999) darf Dein Sohn nur Roller/Mopeds bis 45 Kmh fahren...

Zitat:

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)


AUSSER:

Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Also so wie ich das erlesen kann, darf Dein Sohn auch Roller mit 50 Kmh Vmax fahren, wenn das Teil vor dem 31.12.2001 zugelassen wurde...
Oder die guten DDR Mopeds! Die rennen teilweise noch etwas schneller, hatte auch mal ne Simson S51, die rannte knapp 60 Kmh und die "damals" noch Grün/Weiße Fraktion konnte mir nicht viel...

Ansonsten wenn Du/Ihr unsicher sein solltet, geht doch zur nächsten Polizeidienststelle und fragt die Schutzmänner... Reißen Dir/Euch ja nicht den Kopf dafür ab...
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christian_scirocco2
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AW: Frage zum Führen eines Rollers mit der Führerscheinklasse B

Beitrag von christian_scirocco2 »

Hallo,

es sollte so sein wie Claas schon schreibt. Er darf den 50Kmh Roller bestimmt fahren. BTW, die alten DDR Dinger waren zum Großteil(bis Bj.89 ???) Original mit 60Kmh zugelassen. Und die darf man mit dem Führerschein auch fahren. :-)

Gruß Christian
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Marvin
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AW: Frage zum Führen eines Rollers mit der Führerscheinklasse B

Beitrag von Marvin »

Meines Wissens nach darf man mit B "Kleinkrafräder" bis 49ccm fahren. Der damalige Führerschein 1B ( heute A1 ) ist dann auf 80ccm ( 125ccm ) beschrenkt.
hatte auch mal ne Simson S51, die rannte knapp 60 Kmh und
Die hatte ich auch, aber vorsicht, denn es gab auch welche mit 60 ccm :geil: aber da ich A1 hatte wars auch egal :hihi: Mit dem B Führerschein darf man diese dann eigentlich nicht mehr fahren :gruebel:
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